1.1 | Der SAS setzt sich aus folgenden Personen zusammen, die Einzelmitglieder eines DTV-Mitgliedes sein müssen: |
1.1.1 | DTV-Sportwart als Vorsitzender |
1.1.2 | Stellvertreter des DTV-Sportwarts, gewählt vom SAS aus seinen eigenen Reihen |
1.1.3 | DTV-Lehrwart, gewählt vom DTV-Verbandstag |
1.1.4 | DTV-Sportdirektor |
1.1.5 | Vertreter*in der Aktiven für die Turnierarten Standard, Latein & Kombination in den Einzelwettbewerben (Paar), gewählt für zwei Jahre von den Aktiven der Hauptgruppe, Hauptgruppe II & Mastersgruppen der Turnierarten Standard, Latein & Kombination mit zum Zeitpunkt der Wahl gültiger Jahreslizenz. Zur Wahl vorgeschlagene Personen müssen zum Zeitpunkt der Wahl A- oder S-Klasse der Hauptgruppe, Hauptgruppe II oder Mastersgruppen der Turnierart Standard, Latein oder Kombination (Einzelwettbewerb Paar) angehören und im Besitz einer gültigen Jahreslizenz sein. |
1.1.6 | LTV-Sportwarte oder bei Verhinderung deren vom LTV-Vorstand benannte Vertreter |
1.1.7 | Vertreter der Deutschen Tanzsportjugend (DTSJ), gewählt vom DTV-Jugendausschuss |
1.1.8 | Vertreter der Lehrkräfte, gewählt vom Vorstand der Tanzsporttrainervereinigung (TSTV) |
1.1.9 | Vertreter des Deutschen Verbands für Equalitytanzsport e.V. |
1.1.10 | Gäste und Beauftragte können vom DTV-Sportwart eingeladen werden. Diese haben kein Stimmrecht. |
2.1 | Dem SAS obliegt die Aufsicht über die einheitliche Anwendung und Auslegung der TSO. |
2.2 | Der SAS beschließt über die ihm durch die TSO zugewiesenen Aufgaben sowie über |
2.2.1 | Wertungsrichtlinien, Rhythmus- und Figurenbegrenzung |
2.2.2 | Lehrinhalte für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Turnierleitern, Wertungsrichtern und Aktiven |
2.2.3 | Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen, Lizenzerwerbs- und Lizenzerhaltsschulungen für Lehrkräfte, Turnierleiter, Wertungsrichter und Aktive |
2.2.4 | Lizenzerwerbs- und Prüfungsbestimmungen für Lehrkräfte, Turnierleiter und Wertungsrichter |
2.2.5 | Zusammenfassung auf Zeit von Startgruppen, Startklassen und Startligen |
2.2.6 | Durchführung von Qualifikationsturnieren |
2.2.7 | Einsatz von Paaren oder Formationen im Verbandsinteresse, auch wenn anderweitig Startzusagen gegeben wurden |
2.2.8 | Genehmigung von Wanderpreisen und Wanderpokalen |
2.3 | Der DTV-Sportwart regelt die Zuständigkeit innerhalb des SAS im Rahmen der Geschäftsordnung. |
2.4 | Der SAS kann auf Antrag des DTV-Sportwarts beschließen, dass Aufgaben, die nach der TSO dem DTV-Sportwart, dem SAS oder der DTV-Geschäftsstelle obliegen, an andere Mitglieder des SAS oder an Fachausschüsse delegiert werden. |
2.5 | Dem SAS sind folgende Fachausschüsse zugeordnet: |
a) Fachausschuss für Formationen Standard und Latein | |
b) Fachausschuss für Jazz und Modern/Contemporary | |
c) Fachausschuss für Lehre |