Turnier und Sportordnung 2024

A. DTV Sportausschuss (SAS)

1. Zusammensetzung

1.1 Der SAS setzt sich aus folgenden Personen zusammen, die Einzelmitglieder eines DTV-Mitgliedes sein müssen:
1.1.1 DTV-Sportwart als Vorsitzender
1.1.2 Stellvertreter des DTV-Sportwarts, gewählt vom SAS aus seinen eigenen Reihen
1.1.3 DTV-Lehrwart, gewählt vom DTV-Verbandstag
1.1.4 DTV-Sportdirektor
1.1.5 Vertreter*in der Aktiven für die Turnierarten Standard, Latein & Kombination in den Einzelwettbewerben (Paar), gewählt für zwei Jahre von den Aktiven der Hauptgruppe, Hauptgruppe II & Mastersgruppen der Turnierarten Standard, Latein & Kombination mit zum Zeitpunkt der Wahl gültiger Jahreslizenz. Zur Wahl vorgeschlagene Personen müssen zum Zeitpunkt der Wahl A- oder S-Klasse der Hauptgruppe, Hauptgruppe II oder Mastersgruppen der Turnierart Standard, Latein oder Kombination (Einzelwettbewerb Paar) angehören und im Besitz einer gültigen Jahreslizenz sein.
1.1.6 LTV-Sportwarte oder bei Verhinderung deren vom LTV-Vorstand benannte Vertreter
1.1.7 Vertreter der Deutschen Tanzsportjugend (DTSJ), gewählt vom DTV-Jugendausschuss
1.1.8 Vertreter der Lehrkräfte, gewählt vom Vorstand der Tanzsporttrainervereinigung (TSTV)
1.1.9 Vertreter des Deutschen Verbands für Equalitytanzsport e.V.
1.1.10 Gäste und Beauftragte können vom DTV-Sportwart eingeladen werden. Diese haben kein Stimmrecht.

2. Geschäftsbereich

2.1 Dem SAS obliegt die Aufsicht über die einheitliche Anwendung und Auslegung der TSO.
2.2 Der SAS beschließt über die ihm durch die TSO zugewiesenen Aufgaben sowie über
2.2.1 Wertungsrichtlinien, Rhythmus- und Figurenbegrenzung
2.2.2 Lehrinhalte für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Turnierleitern, Wertungsrichtern und Aktiven
2.2.3 Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen, Lizenzerwerbs- und Lizenzerhaltsschulungen für Lehrkräfte, Turnierleiter, Wertungsrichter und Aktive
2.2.4 Lizenzerwerbs- und Prüfungsbestimmungen für Lehrkräfte, Turnierleiter und Wertungsrichter
2.2.5 Zusammenfassung auf Zeit von Startgruppen, Startklassen und Startligen
2.2.6 Durchführung von Qualifikationsturnieren
2.2.7 Einsatz von Paaren oder Formationen im Verbandsinteresse, auch wenn anderweitig Startzusagen gegeben wurden
2.2.8 Genehmigung von Wanderpreisen und Wanderpokalen
2.3 Der DTV-Sportwart regelt die Zuständigkeit innerhalb des SAS im Rahmen der Geschäftsordnung.
2.4 Der SAS kann auf Antrag des DTV-Sportwarts beschließen, dass Aufgaben, die nach der TSO dem DTV-Sportwart, dem SAS oder der DTV-Geschäftsstelle obliegen, an andere Mitglieder des SAS oder an Fachausschüsse delegiert werden.
2.5 Dem SAS sind folgende Fachausschüsse zugeordnet:
a) Fachausschuss für Formationen Standard und Latein
b) Fachausschuss für Jazz und Modern/Contemporary
c) Fachausschuss für Lehre