C. Regeln für Turnierdurchführung

1. Wettkampfjahr


1.1Das Wettkampfjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Turnierarten und Wettbewerbsarten


2.1Folgende Tunierarten werden unterschieden
2.1.1Standard
2.1.2Latein
2.1.3Kombination
2.1.4Jazz und Modern/Contemporary
2.1.5
bis
2.1.14
 
 
Tänze LW, TA, WW, SF,QU, SA, CC, RB, PB, JV
 
2.2Folgende Wettbewerbsarten werden unterschieden:
2.2.1Einzelwettbewerbe Paar, Solo, Synchro Duo sowie Formationswettbewerbe und Mannschaftswettbewerbe Standard
2.2.2Einzelwettbewerbe Paar, Solo, Synchro Duo sowie Formationswettbewerbe und Mannschaftswettbewerbe Latein
2.2.3Einzelwettbewerbe Paar und Mannschaftswettbewerbe Kombination
2.2.4Gruppenwettbewerbe Small Groups Standard und Latein
2.2.5Einzelwettbewerbe Solo und Duo JMC
2.2.6Gruppenwettbewerbe Small Group JMC
2.2.7Formationswettbewerbe JMC
2.2.8Einzeltanzwettbewerbe
 
2.3Die Wettbewerbsarten dürfen nur in den jeweils vorgeschriebenen Startgruppen, Startklassen, Startligen, Turnierarten, Turniertänzen und Turnierformen durchgeführt werden.

3. Amateur- und Professional-Wettbewerbe


3.1Amateurwettbewerbe dürfen gemeinsam mit Professionalwettbewerben nur mit Zustimmung des DTV-Präsidiums veranstaltet oder ausgerichtet werden.

4. Werbung und Bekanntmachungen


4.1Bei Werbung und Bekanntmachungen für Wettbewerbe sind Veranstalter, Ausrichter, Startgruppe, Startklasse bzw. Startliga, Turnierart und Turnierform anzugeben.

5. Turnierausschreibungen und -vergaben


5.1Vom DTV-Präsidium werden ausgeschrieben: Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Deutschland-Cups, Ranglistenturniere, Bundesligaturniere und Regionalmeisterschaften JMC.
5.2Die Vergabe erfolgt durch das DTV-Präsidium.

6. Turnieranmeldungen


6.1Anmeldepflichtig sind Turniere aller Turnierformen.
6.2Turnieranmeldungen müssen fristgerecht mit dem Turnieranmeldeformular über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle eingereicht werden.
6.3Anmeldeberechtigt sind
6.3.1Vereine und LTV
6.3.2Fördernde Mitglieder, wenn die Ausrichtung und/oder Aufsichtsführung durch den DTV, einen LTV oder Verein erfolgt.
6.4Eine Turnieranmeldung muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens vier Monate vor Beginn des Monats, in welchem das Turnier stattfinden soll, eingegangen sein.

7. Turniergenehmigungen


7.1Genehmigungspflichtig sind alle DTV-Turniere.
7.2Ein Turnier gilt als genehmigt, wenn die Turnieranmeldung innerhalb der unter 6.4 genannten Frist bei der DTV-Geschäftsstelle eingegangen ist und dem Antrag vom DTV nicht innerhalb von 6 Wochen widersprochen wird.
7.3Eine Turniergenehmigung des DTV bedarf der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV. Für ein Turnier in einem fremden LTV bedarf dieses Turnier der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV sowie des LTV, in dessen Bundesland das Turnier stattfinden soll.

8. Turnierablehnung


8.1Ein Antrag auf Turniergenehmigung kann vom DTV-Präsidium innerhalb der Frist unter TSO C 7.2. abgelehnt werden.
8.2Offene Turniere oder Einladungsturniere sind nicht genehmigungsfähig, wenn am selben Wochenende in derselben Turnierart, Startklasse, Altersgruppe ein WDSF-Turnier (in Deutschland), eine Deutsche Meisterschaft, ein Deutschland Pokal, ein Deutschland Cup oder ein DTV-Ranglistenturnier stattfindet. Ausnahme hiervon gilt für Jugend A Turniere, die gleichzeitig mit einem DTV-Ranglistenturnier der Hauptgruppe stattfinden. Der SAS kann in begründeten Fällen weitere Ausnahmen für den Einzelfall beschließen.
8.3Bei gravierenden Verstößen gegen die TSO kann das DTV-Präsidium zukünftige Anträge auf Turnieranmeldung dieses Vereins oder anderer Vereine mit Personengleichheit im Vorstand ablehnen.
8.4Bei unrichtigen Angaben in der Anmeldung wird eine bereits erteilte Genehmigung ungültig.

9. Turnierveröffentlichungen


9.1Turniere I. Ordnung müssen auf der DTV Website veröffentlicht werden.

10. Absage von Turnieren


10.1 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so ist die DTV-Geschäftsstelle mindestens in Textform von dem ausrichtenden Verein hierüber zu informieren.
10.2 Werden einzelne Turniere einer Veranstaltung wegen mangelnder Paarbeteiligung abgesagt, muss der Turnierleiter dies im Turnierprogramm vermerken.

11. Turniereinladungen


11.1Die Turnierleitung wird eingeladen vom
11.1.1DTV-Präsidium für Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften der Sonderklassen, Deutsche Formationsmeisterschaften
11.1.2DTV-Präsidium mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Internationale Länderkämpfe, alle sonstigen DTV-Meisterschaften und Deutschland-Pokale
11.1.3DTV-Sportwart mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Ranglistenturniere, Bundesligaturniere und Deutschland Cups.
11.1.4LTV-Vorstand für die im betreffenden LTV auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, ferner für Landesmeisterschaften und Bezirksmeisterschaften
11.1.5Veranstalter für alle sonstigen Turniere
 
11.2Das Wertungsgericht wird eingeladen
11.2.1vom DTV-Sportausschuss für Deutsche Meisterschaften und Deutschland-Pokale
11.2.2vom DTV-Sportwart für Deutschland-Cups, Internationale Länderkämpfe, Internationale Turniere, Ranglistenturniere, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Formations- Einladungsturniere, Mannschaftswettbewerbe mit Teilnehmern des DTV.
11.2.3von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für Landesmeisterschaften und Bezirksmeisterschaften, Offene Turniere laut Bestimmung des LTV
11.2.4vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere laut Bestimmung des LTV
 
11.3Ausländische Wertungsrichter dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
11.4Paare, Formationen und Mannschaften des DTV werden über den Verein eingeladen
11.4.1vom DTV-Sportwart für Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Internationale Länderkämpfe, Mannschaftskämpfe mit Mannschaften des DTV
11.4.2von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für Landesmeisterschaften, Bezirksmeisterschaften, Mannschaftskämpfe mit Mannschaften des LTV
11.4.3vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere
 
11.5Ausländische Paare dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
11.6Einladungen zu Internationalen Meisterschaften und Internationalen Turnieren sowie Turnieren mit internationaler Beteiligung dürfen nur vom DTV an den ausländischen Verband erfolgen.

12. Startmeldungen


12.1Paare, die in unterschiedlichen Wettbewerbsarten, Startklassen, Startligen und Turnierarten starten, müssen sich entscheiden, welchem Start sie bei Überschneidungen den Vorzug geben.
12.2Turniere der Turnierarten Standard, Latein, Kombination, LW, TA, WW, SF, QU, SA, CC, RB, PD, JV und Jazz und Modern/Contemporary in den Wettbewerbsarten Einzel und Einzeltanz: Startmeldungen für Turniere dürfen nur über das ESV-Portal erfolgen. Die Meldungen sind erst nach der Bestätigung durch den Verein gültig. Als Meldedatum gelten die elektronische Bestätigung bzw. die Anmeldung des Vereins. Turniere der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary in der Wettbewerbsart Gruppenwettbewerbe Small Groups: Startmeldungen dürfen nur durch den Verein im ESV-Portal erfolgen.
12.3Turniere der Turnierarten Standard, Latein und Kombination in der Wettbewerbsart Einzel (Paar, Solo und Synchro Duo) sowie Einzeltanz LW, TA, WW, SF, QU, SA, CC, RB, PD, JV: Startmeldeschluss für alle Turniere ist spätestens der Dienstag (23.59 Uhr, Zeitstempel der gültigen Anmeldung) vor dem Veranstaltungstermin. Für Turniere in der Turnierart JMC in den Wettbewerbsarten Solo, Duo und Small Groups spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn (23.59 Uhr, Zeitstempel der gültigen Anmeldung). Mit Genehmigung des Bundessportwarts gemäß davon abweichender Turnieranmeldung.
12.4Startmeldungen nach Startmeldeschluss sind nicht zulässig - Ausnahmen in Einzelwettbewerben (Paar, Solo, Synchro Duo): mittanzende Sieger oder Aufsteiger und Doppelstarter bei Meisterschaften.
12.5Unentschuldigtes Fehlen nach Startmeldung gilt als Verstoß gegen die TSO. Die rechtzeitig erfolgte Entschuldigung ist nachzuweisen.

13. Vergütungen


13.1Vorgesehene Vergütungen für Turnierteilnehmer sind in der Anmeldung spezifiziert anzugeben. Ohne diese Angaben kann keine Turniergenehmigung erfolgen.
13.2Eine leistungsbezogene Trainingskostenerstattung ist möglich. Sie bedarf der Genehmigung des DTV-Präsidiums.
13.3Bei Internationalen Meisterschaften im Bereich des DTV ist für ein Paar jedes Verbandes Vergütung laut WDSF-Bestimmungen zu gewähren, darüber hinaus auch für das zweite teilnehmende deutsche Paar. Entsprechendes gilt für Formationen.
13.4Bei Internationalen Turnieren und Turnieren mit internationaler Beteiligung sind allen Paaren die gleichen Konditionen anzubieten und zu gewähren.

14. Startgebühren


14.1Bei offenen Turnieren, Landesmeisterschaften, Ranglistenturnieren, Deutschen Meisterschaften der Sonderklassen und Deutschland-Pokalen der Sonderklassen kann eine Startgebühr erhoben werden. Bei offenen Turnieren der „Unter 8“, Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen darf die Startgebühr nicht den Betrag von 5,- EUR pro Turnier bzw. von 10,- EUR pro Turniertag überschreiten.
Bei Landesmeisterschaften gelten die Bestimmungen des LTV, dem der Ausrichter angehört.
14.2 Bei DTV-Ranglistenturnieren der Junioren- und Jugendgruppen kann eine Start- oder Meldegebühr bis maximal 20 EUR pro Turnier erhoben werden. Bei WDSF-Turnieren der Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen kann eine Start- oder Meldegebühr bis maximal 40 EUR pro Turnier erhoben werden. Sollte ein DTV-Ranglistenturnier der Junioren- und Jugendgruppen gleichzeitig als WDSF-Turnier durchgeführt werden, gilt die Obergrenze für das WDSF-Turnier.

15. Turnierprogramm


15.1Im Turnierprogramm ist aufzuführen:
15.1.1Name des Veranstalters und/oder Ausrichters
15.1.2Namen und Vereinszugehörigkeit von Turnierleiter, Beisitzer und Wertungsrichtern
15.1.3Wettbewerbsart, Startgruppen, Startligen/Startklassen mit Turnierart
15.1.4Vor- und Zuname(n) sowie Vereinszugehörigkeit der startenden Paare, Duos oder Solisten
15.1.5Namen und Vereinszugehörigkeit sowie Teambuchstaben (nur Formationen Standard/Latein) der startenden Small Groups/Formationen
15.1.6Paaraufstellungen und Namen der Mannschaftskapitäne bei Mannschaftswettbewerben.

16. Turnierunterlagen


16.1Bei Turnieren der Turnierarten Latein, Standard, Kombination, LW, TA, WW, SF, QU, SA, CC, RB, PD, JV und Jazz und Modern/Contemporary mit Ausnahme der Wettbewerbsart Formationsturniere wird nach jeder Runde das Ergebnis der ausgeschiedenen Paare, Solisten, Duos, Synchro Duos ausgehängt und bei Bedarf (siehe Anhang 8: " Aufstieg / Doppelstart") eine Statusinformation für einzelne Paare ausgestellt. Bei allen Turnieren haben die Paare, der Solist/die Solistin, das Duo, das Synchro Duo oder der Mannschaftskapitän das Recht, nach Durchführung ihrer Startklasse/Startliga Einblick in die Wertungstabellen zu nehmen.
16.2Im Turnierbericht sind alle besonderen Vorkommnisse, Verstöße sowie Entscheidungen des Turnierleiters - letztere mit Begründung - aufzuführen.
16.3Der Veranstalter oder Ausrichter muss in nachfolgender Form die entsprechend aufgeführten Dokumente einreichen:
16.3.1Alle Turnierarten: Der Veranstalter oder Ausrichter muss bis 23:59 Uhr des Folgetags nach dem Turnier die Ergebnisse im ESV-Portal bereitstellen, so dass sie von Turnierleiter und Beisitzer (und ggf. Chairperson) bis 23:59 Uhr des darauffolgenden Tages bestätigt werden können. Erfolgt die Übermittlung der Turnierergebnisse (upload) an die ESV nicht innerhalb der in der TSO festgelegten Frist, so kann eine Strafgebühr nach DTV-Finanzordnung §1 2.1.12.3 erfolgen. Die Wertungszettel sind innerhalb von drei Tagen nach dem Turnier an die DTV-Geschäftsstelle oder eine andere vom Bundessportwart benannte Anschrift einzusenden.

Die Pflicht zur Einsendung der Wertungszettel entfällt, sofern diese nach den Fristen von Satz 1 vollständig (mittels einer zertifizierten Turniersoftware) elektronisch in das ESV-Portal übertragen wurden.

16.3.2Zusätzlich bei Turnierabwicklung ohne zertifizierte Turniersoftware: Der Veranstalter oder Ausrichter muss innerhalb von drei Tagen nach dem Turnier an die DTV-Geschäftsstelle oder eine andere vom Bundessportwart benannte Anschrift einsenden:
• Turnierbericht je Veranstaltung in einfacher Ausfertigung,
• Anlage zum Turnierbericht je Startgruppe und je Startklasse/-liga in einfacher Ausfertigung,
• Mannschaftsaufstellung und Name des Mannschaftskapitäns jeder Formation, Small Group oder Mannschaft bei Formations-, Small Group- oder Mannschaftswettbewerben,
• berichtigtes Turnierprogramm mit errungenen Plätzen und ggf. Punkten in einfacher Ausfertigung,
• zudem Wertungstabellen, Wertungszettel und gegebenenfalls Skatingtabellen.

Bei Turnieren der Turnierart JMC ist eine zweite Ausführung der Turnierunterlagen an den jeweiligen Gebietsbeauftragten zu übersenden.


17. Turnierbeginn


17.1Der für die einzelnen Startklassen und Startligen in der Turnieranmeldung festgesetzte Turnierbeginn darf nur vorverlegt werden, wenn alle gemeldeten Paare / Duos / Solisten / Small Groups / Formationen startbereit sind.
17.2Bei Meisterschaften der Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen müssen die Vor-, Zwischen- und Endrunden ohne Unterbrechung in einer Veranstaltung durchgeführt werden. Eine Teilung in Nachmittags- und Abendveranstaltung ist nicht zulässig.

18. Ehrentänze


18.1Zu Ehrentänzen dürfen nur am Turnier beteiligte Paare, Duos, Solisten, Small Groups, Formationen aufgerufen werden.
18.2Paare, Solisten, Synchro Duos der E-, D- und C-Klassen dürfen nur als Endrundenteilnehmer zu Ehrentänzen aufgerufen werden und nur gemeinsam und in Turnierkleidung tanzen.

19. Schautänze bei Turnieren


19.1Schautanzdarbietungen von nicht am Turnier beteiligten Paaren, Duos, Solisten, Small Groups und/oder Formationen dürfen nur stattfinden, wenn die Bestimmungen für Schautänze eingehalten werden.
19.2Bei Meisterschaften und Länderkämpfen sind Schautanzdarbietungen in Turniertänzen von Professionals deutscher oder fremder Nationalität sowie von Paaren und/oder Formationen fremder Nationalität nicht zulässig.
19.3Bei allen anderen Turnierveranstaltungen sind Schautanzdarbietungen in Turniertänzen von Professionals sowie von Paaren und/oder Formationen fremder Nationalität erst nach Beendigung des offiziellen Teils - einschließlich der Siegerehrung - zulässig.