C. Regeln für Turnierdurchführung

1. Wettkampfjahr

1.1
Das Wettkampfjahr entspricht dem Kalenderjahr mit Ausnahme für
  • Formationen Standard und Latein: Für diese beginnt es am 1. September und endet am 31. August des nächstfolgenden Jahres.
  • Solo, Duo und Small Groups Jazz- und Modern Dance: Für diese beginnt es am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.

2. Turnierarten und Wettbewerbsarten

2.1
Folgende Turnierarten werden unterschieden:
2.1.1
Standard
2.1.2
Latein
2.1.3
Kombination
2.1.4.
Jazz- und Modern Dance
2.2
Folgende Wettbewerbsarten werden unterschieden:
2.2.1
Einzelwettbewerbe (Paar)
2.2.2
Einzelwettbewerbe (Solo)
2.2.3
Einzelwettbewerbe (Duo)
2.2.4
Gruppenwettbewerbe Small Groups
2.2.5
Mannschaftswettbewerbe
2.2.6
Formationswettbewerbe
2.3
Die Wettbewerbsarten dürfen nur in den jeweils vorgeschriebenen Startgruppen, Startklassen, Startligen, Turnierarten, Turniertänzen und Turnierformen durchgeführt werden.

3. Amateur- und Professional-Wettbewerbe

3.1
Amateurwettbewerbe dürfen gemeinsam mit Professionalwettbewerben nur mit Zustimmung des DTV-Präsidiums veranstaltet oder ausgerichtet werden.

4. Werbung und Bekanntmachungen

4.1
Bei Werbung und Bekanntmachungen für Wettbewerbe sind Veranstalter, Ausrichter, Startgruppe, Startklasse bzw. Startliga, Turnierart und Turnierform anzugeben.

5. Turnierausschreibungen und -vergaben

5.1
Vom DTV-Präsidium werden ausgeschrieben: Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Ranglistenturniere, Bundesligaturniere.
5.2
Die Vergabe erfolgt durch das DTV-Präsidium.

6. Turnieranmeldungen

6.1
Anmeldepflichtig sind Turniere aller Turnierformen.
6.2
Turnieranmeldungen müssen frist- und formgerecht über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle erfolgen.
6.3
Anmeldeberechtigt sind
6.3.1
Vereine und LTV
6.3.2
Fördernde Mitglieder, wenn die Ausrichtung und/oder Aufsichtsführung durch den DTV, einen LTV oder Verein erfolgt
6.3.3
Außerordentliche Mitglieder der LTV für Turniere aller Startgruppen der D- und C- Klassen
6.4
Späteste Anmeldetermine sind für:
6.4.1 Ausgeschriebene Turniere 1 Monat nach Zuschlag
6.4.2 Internationale Turniere 4 Monate vor dem Veranstaltungsmonat
6.4.3 Offene und Ligaturniere, Landesmeisterschaften, Gebietsmeisterschaften, Ranglistenturniere 3 Monate vor dem Veranstaltungsmonat
6.4.4 Sonstige Turniere 2 Monate vor dem Veranstaltungsmonat

7. Turniergenehmigungen

7.1
Genehmigungspflichtig sind alle DTV-Turniere.
7.2
Turniergenehmigungen werden nach den Richtlinien des SAS erteilt. Die Erteilung von Turniergenehmigungen für D- und C-Klassen kann auf den LTV delegiert werden.
7.3
Turniere mit Beteiligung von Paaren der S-Klassen und der Bundes- und Regionalligen können frühestens 12 Monate, alle anderen Turniere frühestens 8 Monate vor dem Veranstaltungstermin genehmigt werden.
7.4
Bei unrichtigen Angaben in der Anmeldung wird eine bereits erteilte Genehmigung ungültig.

8. Turnierveröffentlichungen

8.1
Turniere I. Ordnung müssen im Verbandsorgan veröffentlicht werden.

9. Turniereinladungen

9.1
Die Turnierleitung wird eingeladen vom
9.1.1
DTV-Präsidium für Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften der Sonderklassen, Deutsche Formationsmeisterschaften
9.1.2
DTV-Präsidium mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Internationale Länderkämpfe, alle sonstigen DTV-Meisterschaften und Deutschland-Pokale
9.1.3
DTV-Sportwart mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Ranglistenturniere und Bundesligaturniere
9.1.4
LTV-Vorstand für die im betreffenden LTV auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, ferner für Landesmeisterschaften und Bezirksmeisterschaften
9.1.5
Veranstalter für alle sonstigen Turniere
9.2
Das Wertungsgericht wird eingeladen
9.2.1
vom WDSF-Präsidium für Internationale Meisterschaften
9.2.2
vom DTV-Sportausschuß für Deutsche Meisterschaften und Deutschland-Pokale
9.2.3
vom DTV-Sportwart für Internationale Länderkämpfe, Internationale Turniere, Ranglistenturniere, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Formations- Einladungsturniere, Mannschaftswettbewerbe mit Teilnehmern des DTV.
9.2.4
von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für Landesmeisterschaften und Bezirksmeisterschaften, Offene Turniere laut Bestimmung des LTV
9.2.5
vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere laut Bestimmung des LTV
9.3
Ausländische Wertungsrichter dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
9.4
Paare, Formationen und Mannschaften des DTV werden über den Verein eingeladen
9.4.1
vom DTV-Sportwart für Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Internationale Länderkämpfe, Mannschaftskämpfe mit Mannschaften des DTV
9.4.2
von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für Landesmeisterschaften, Bezirksmeisterschaften, Mannschaftskämpfe mit Mannschaften des LTV
9.4.3
vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere
9.5
Ausländische Paare dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über die DTV- Geschäftsstelle eingeladen werden.
9.6
Einladungen zu Internationalen Meisterschaften und Internationalen Turnieren sowie Turnieren mit internationaler Beteiligung dürfen nur vom DTV an den ausländischen Verband erfolgen.
9.7
Zu Internationalen Meisterschaften muß der vom WDSF-Präsidium mit der Ausrichtung betraute DTV das jeweils beste verfügbare Paar einladen:
9.7.1
Bei Weltmeisterschaften aus allen der WDSF angeschlossenen Verbänden
9.7.2
Bei Kontinentalmeisterschaften aus allen der WDSF angeschlossenen Verbänden des Kontinents
9.7.3
Bei Teilkontinentalmeisterschaften aus den vom WDSF-Präsidium benannten Verbänden
9.8
Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften hat jeder zur Teilnahme berechtigte Verband das Recht, ein weiteres Paar zu entsenden, nicht jedoch in der Turnierart Kombination.
9.9
Zu Teilkontinentalmeisterschaften kann der mit der Ausrichtung betraute DTV weitere Paare der genannten Verbände und darüber hinaus mit Zustimmung des WDSF-Präsidiums Paare von nicht genannten Verbänden einladen.

10. Startmeldungen

10.1
Paare, die in unterschiedlichen Wettbewerbsarten, Startklassen, Startligen und Turnierarten starten, müssen sich entscheiden, welchem Start sie bei Überschneidungen den Vorzug geben.
10.2
Die Startmeldung für ein Paar oder eine Formation darf nur durch den Verein erfolgen.
10.3
Startmeldeschluss für Offene Turniere und Ranglistenturniere ist spätestens zehn Tage (Poststempel) vor dem Veranstaltungstermin; für alle anderen Turniere laut Turnieranmeldung.
10.4
Für eine Startmeldung nach Startmeldeschluss besteht kein Annahmezwang.
10.5
Unentschuldigtes Fehlen nach Startmeldung gilt als Verstoß gegen die TSO. Die rechtzeitig erfolgte Entschuldigung ist nachzuweisen.

11. Vergütungen

11.1
Vorgesehene Vergütungen für Turnierteilnehmer sind in der Anmeldung spezifiziert anzugeben. Ohne diese Angaben kann keine Turniergenehmigung erfolgen.
11.2
Eine leistungsbezogene Trainingskostenerstattung ist möglich. Sie bedarf der Genehmigung des DTV-Präsidiums.
11.3
Bei Internationalen Meisterschaften im Bereich des DTV ist für ein Paar jedes Verbandes Vergütung laut WDSF-Bestimmungen zu gewähren, darüber hinaus auch für das zweite teilnehmende deutsche Paar. Entsprechendes gilt für Formationen.
11.4
Bei Internationalen Turnieren und Turnieren mit internationaler Beteiligung sind allen Paaren die gleichen Konditionen anzubieten und zu gewähren.

12. Startgebühren

12.1
Bei Offenen Turnieren, Ranglistenturnieren, Landesmeisterschaften, die nicht als Voraussetzung für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder Deutschland Pokalen dienen, kann eine Startgebühr erhoben werden. Es gelten die Bestimmungen des LTV, dem der Veranstalter oder Ausrichter angehört.
12.2
Die Regelung gilt nicht für Turniere der Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen.

13. Turnierprogramm

13.1
Im Turnierprogramm ist aufzuführen:
13.1.1
Name des Veranstalters und/oder Ausrichters
13.1.2
Namen und Vereinszugehörigkeit von Turnierleiter, Beisitzer und Wertungsrichtern
13.1.3
Wettbewerbsart, Startgruppen, Startligen/Startklassen mit Turnierart
13.1.4
Vor- und Zunamen sowie Vereinszugehörigkeit der startenden Paare, Duos oder Solisten
13.1.5
Namen und Vereinszugehörigkeit sowie Teambuchstaben (nur Formationen Standard/Latein) der startenden Small Groups/Formationen
13.1.6
Paaraufstellungen und Namen der Mannschaftskapitäne bei Mannschaftswettbewerben.

14. Turnierunterlagen

14.1
Die Paare, der Solist, das Duo oder der Mannschaftskapitätn haben das Recht, nach Durchführung ihrer Startklasse Einblick in die Wertungstabellen zu nehmen.
14.2
Im Turnierbericht sind alle besonderen Vorkommnisse, Verstöße sowie Entscheidungen des Turnierleiters - letztere mit Begründung - aufzuführen.
14.3
Der Veranstalter oder Ausrichter muß innerhalb von 3 Tagen nach dem Turnier an die DTV- Geschäftsstelle einsenden:
14.3.1
Turnierbericht je Veranstaltung in zweifacher Ausfertigung. Anlage zum Turnierbericht je Startgruppe und je Startklasse in zweifacher Ausfertigung.
14.3.2
Paar-/Tänzeraufstellung und Name des Mannschaftskapitäns jeder Formation, Small Group oder Mannschaft bei Formations-, Small Group- oder Mannschaftswettbewerben
14.3.3
Berichtigtes Turnierprogramm in zweifacher Ausfertigung. Bei Turnieren der D- bis A- Klassen sind die jeweils im betreffenden Turnier errungenen Plätze und Aufstiegspunkte, bei Turnieren der S-Klasse die jeweils im betreffenden Turnier errungenen Plätze einzutragen.
14.3.4
Wertungstabellen
14.3.5
Wertungszettel und gegebenenfalls Skatingtabellen

15. Turnierbeginn

15.1
Der für die einzelnen Startklassen und Startligen in der Turnieranmeldung festgesetzte Turnierbeginn darf nur vorverlegt werden, wenn alle gemeldeten Paare / Duos / Solist(en) / Small Groups / Formationen startbereit sind.
15.2
Bei Meisterschaften der Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen müssen die Vor-, Zwischen- und Endrunden ohne Unterbrechung in einer Veranstaltung durchgeführt werden. Eine Teilung in Nachmittags- und Abendveranstaltung ist nicht zulässig.

16. Ehrentänze

16.1
Zu Ehrentänzen dürfen nur am Turnier beteiligte Paare, Duos, Solist(en), Small Groups, Formationen aufgerufen werden.
16.2
Paare der D- und C-Klassen dürfen nur als Endrundenteilnehmer zu Ehrentänzen aufgerufen werden und nur gemeinsam und in Turnierkleidung tanzen.

17. Schautänze bei Turnieren

17.1
Schautanzdarbietungen von nicht am Turnier beteiligten Paaren, Duos, Solisten, Small Groups und/oder Formationen dürfen nur stattfinden, wenn die Bestimmungen für Schautänze eingehalten werden.
17.2
Bei Meisterschaften und Länderkämpfen sind Schautanzdarbietungen in Turniertänzen von Professionals deutscher oder fremder Nationalität sowie von Paaren und/oder Formationen fremder Nationalität nicht zulässig.
17.3
Bei allen anderen Turnierveranstaltungen sind Schautanzdarbietungen in Turniertänzen von Professionals sowie von Paaren und/oder Formationen fremder Nationalität erst nach Beendigung des offiziellen Teils - einschließlich der Siegerehrung - zulässig.