1.1 | Inhaber von Turnierleiter- oder Wertungsrichterlizenzen dürfen
keine Tätigkeit als Turnierleiter oder Wertungsrichter bei
Wettbewerben ausüben, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder
für die diese Tätigkeit genehmigungspflichtig ist.
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1.1.1 | Genehmigungspflichtig sind Tätigkeiten bei Wettbewerben,
(a) die nicht
- vom DTV
- von einer seiner Mitgliedsorganisationen (Landesverbände, Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung
oder Mitglieder gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung) oder
- von einem internationalen Verband, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden,
veranstaltet werden
und
(b) die regionalen, nationen und internationalen Meisterschaften oder Pokalen
- des DTV
- seiner Mitgliedsorganisationen
- internationaler Verbände, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden,
gleichzusetzen sind.
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1.1.2 | Genehmigungsfähig sind Tätigkeiten bei solchen Wettbewerben,
wenn sie im sportpolitischen Interesse des Verbandes sind und insbesondere die bei Wettbewerben
gemäß Absatz 1.1.1 errungenen Meisterschaftstitel nicht herabwürdigen.
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1.1.3 | Ein Antrag auf Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss bei der DTV
Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor Beginn des Monats, in welchem der Wettbewerb stattfinden
soll, eingegangen sein und wird durch den DTV-Sportwart entschieden.
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4.1 | Dem Turnierleiter obliegt die technische Durchführung des
Turniers. Er ist verantwortlich für den sportlichen Ablauf und die
Einhaltung der Bestimmungen der TSO.
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4.2 | Eine Trennung zwischen Turnierleiter und Moderator ist mit Genehmigung
des DTV-Sportwarts oder der Chairperson zulässig.
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4.3 | Der Turnierleiter muss vor Beginn eines Turnieres bzw. einer
Startklasse/Startliga überprüfen:
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4.3.1 | Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wertungsgerichtes
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4.3.2 | Nutzbare Größe der Tanzfläche und die Art des Belages
laut Angaben in der Turnieranmeldung
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4.3.3 | Vorkehrungen zum Darbieten einer sportgerechten Musik
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4.3.4 | Turnierkleidung gemäß TSO Anhang 1
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4.4 | Ist bei Turnierbeginn der Beisitzer und/oder ein Wertungsrichter nicht
anwesend, soll der Turnierleiter einen anderen als Ersatz einsetzen, wobei
vorrangig Lizenzinhaber zu berücksichtigen sind. Ist kein
Lizenzinhaber anwesend, der als Beisitzer eingesetzt werden kann,
trägt der Turnierleiter die Verantwortung für die Erfüllung
der Aufgaben des Beisitzers laut Ziffer 5. Auch bei Ersatzwertungsrichtern
müssen die Bestimmungen laut Ziffern 7.2 bis 7.8 eingehalten werden.
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4.5 | Der Turnierleiter entscheidet nach den vorliegenden Ergebnissen
über die
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4.5.1 | Durchführung von Zwischenrunden
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4.5.2 | Anzahl der Paare, Duos, Synchro Duos und Solisten für Zwischen- und Endrunde
sowie über die Gruppeneinteilung bei Einzeltanzwettbewerben und Einzelwettbewerben Standard und
Latein
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4.5.3 | Anzahl der Mannschaften/Small Groups/Formationen für
Zwischen-/Endrunden bei Mannschafts-, Small Group- und
Formationswettbewerben.
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4.5.4 | Über seine Entscheidung informiert er unverzüglich die Aktiven, die sich
für die nächsten Runden qualifiziert haben in schriftlicher Form und ggf. zusätzlich mündlich oder elektronisch.
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4.6 | Der Turnierleiter darf Wertungsrichter nicht zur Änderung ihrer
Wertungen auffordern.
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5.1 | Der Beisitzer muß vor Beginn des Turniers prüfen die
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5.1.1 | In allen Turnierarten: Gültigkeit der vorgezeigten ID-Karten
und Übereinstimmung mit den vom ESV-Portal übermittelten Startdaten bzw. Lizenzdaten;
in den Wettbewerbsarten Small Groups und Formationen (auch JMC): Gültigkeit der
vorgezeigten Ausdrucke der Mannschafts-Jahreslizenzen, der vorgezeigten ID-Karten
und der Mannschaftsaufstellungen sowie Gültigkeit der Wertungsrichterlizenzen;
in der Turnierart JMC der Wettbewerbsart Einzel (Solo und Duo): Gültigkeit der
vorgezeigten ID-Karten und Übereinstimmung mit den vom ESV-Portal übermittelten
Startdaten bzw. Lizenzdaten sowie Gültigkeit der Wertungsrichterlizenzen.
Werden Ersatzwertungsrichter eingesetzt, entfällt die Pflicht zur
Gültigkeitsprüfung einer etwaigen Wertungsrichterlizenz.
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5.2 | Der Beisitzer ist dafür verantwortlich, dass die Turnier‐
und Sportordnung, die Verbandsgerichtsordnung sowie das
Anti‐Doping‐Regelwerk der Nationalen
Anti‐Doping‐Agentur (NADA) bei der Turnierleitung jederzeit
einsehbar sind.
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5.3 | Der Beisitzer muss die Turnierkleidung überprüfen.
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5.4 | Der Beisitzer hat Unstimmigkeiten in seinem Aufgabengebiet unverzüglich dem Turnierleiter
mitzuteilen.
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5.5 | Der Beisitzer führt die Aufsicht über die
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5.5.1 | vorgeschriebene Rundenauslosung
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5.5.2 | Dauer und Tempi der Turniertänze
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5.5.3 | Proben bei Ligaturnieren
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5.5.4 | Wertungsrichterzettel
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5.5.5 | Eintragung der Ergebnisse, Plätze und Punkte in die
Turnierunterlagen bzw. in ein zertifiziertes Turnierprotokollprogramm.
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5.6 | Der Beisitzer ist nicht für die Kontrolle der Anzahl der vergebenen Kreuze je
Tanz sowie die vergebenen Plätze im Finale je Tanz verantwortlich.
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5.7 | Der Beisitzer darf Wertungsrichter nicht zur Änderung ihrer Wertungen auffordern.
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8.1 | Anzahl der Wertungsrichter
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8.1.1 | Neun Wertungsrichter bei
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8.1.1.1 | den Deutschen Meisterschaften der S-Klassen,
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8.1.1.2 | den Deutschen Meisterschaften U 21 A/S-Klassen,
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8.1.1.3 | der Deutschen Formationsmeisterschaft Standard/Latein (bei AJS 12 Wertungsrichter),
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8.1.1.4 | bei Deutschen Meisterschaften der Kinder, Junioren I und II und Jugend (Standard, Latein, Kombination).
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8.1.1.5 | Für alle Deutschen Meisterschaften der Hauptgruppe S, der Kinder, Junioren I und II und Jugend werden
je drei ausländische Wertungsrichter durch den DTV-Sportwart eingesetzt. Dies gilt auch für die in derselben Veranstaltung
ausgetragenen Meisterschaften anderer Altersgruppen am selben Wochenende,
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8.1.1.6 | bei Deutschlandpokalen, Deutschland-Cups
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8.1.2 | Sieben Wertungsrichter bei
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8.1.2.1 | Deutschen Meisterschaften Solo und Synchro Duo Std/Lat,
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8.1.2.2 | Ranglistenturnieren Standard/Latein,
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8.1.2.3 | Ligaturnieren der 1. Bundesliga Standard/Latein.
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8.1.3 | Sieben oder fünf Wertungsrichter bei
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8.1.3.1 | Deutschen Meisterschaften und Qualifikationsturnieren Jazz und Modern/Contemporary,
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8.1.3.2 | Ligaturnieren der Bundesligen Jazz und Modern/Contemporary,
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8.1.3.3 | Gebietsmeisterschaften,
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8.1.3.4 | Regionalmeisterschaften,
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8.1.3.5 | Ligaturnieren der 2. Bundesliga Standard/Latein
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8.1.3.6 | Landesmeisterschaften
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8.1.4 | Fünf Wertungsrichter bei
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8.1.4.1 | internationalen Turnieren, wobei mindestens zwei ausländische Wertungsrichter eingesetzt werden müssen,
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8.1.4.2 | offenen Turnieren,
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8.1.4.3 | Einladungsturnieren mit internationaler Beteiligung,
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8.1.4.4 | sonstigen Small Group- und Formationsturnieren.
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8.1.5 | Fünf oder drei Wertungsrichter bei
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8.1.5.1 | Einzeltanzwettbewerben,
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8.1.5.2 | Einladungsturnieren,
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8.1.5.3 | Formations-Einladungsturnieren.
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8.1.6 | Drei Wertungsrichter oder ein neutraler Wertungsrichter bei
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8.1.6.1 | internationalen Länderkämpfen,
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8.1.6.2 | Mannschaftskämpfen.
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8.1.7 | Bei mehrtägigen Veranstaltungen, in deren Rahmen Meisterschaften oder deren Vorentscheidungen
durchgeführt werden, die laut Turnierform eine unterschiedliche Wertungsrichteranzahl haben, werten bei Turnieren
am selben Tag alle Wertungsrichter (die höhere Anzahl zählt). Bei Turnieren an verschiedenen Tagen werten nur die
nach Turnierform geforderten Wertungsrichter. Überzählige Wertungsrichter machen Pause oder reisen später an bzw. früher ab.
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8.1.8 | Der LTV-Sportwart oder die Chairperson kann in Ausnahmefällen zu Ziffern 8.1.3 bis 8.1.5 die Genehmigung für eine andere
ungerade Anzahl von Wertungsrichtern erteilen.
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8.2 | Bei Veranstaltungen mit mehreren Turnieren dürfen Wertungsrichter ausgetauscht werden, jedoch nicht
während des Turniers.
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8.3 | Auswahl der Wertungsrichter
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8.3.1 | Bei vom DTV-Präsidium ausgeschriebenen Turnieren muss jeder Wertungsrichter einem anderen LTV- bzw. WDSF-Land angehören.
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8.3.2 | In den Turnierarten Standard, Latein und Kombination darf bei Deutschen Meisterschaften, Deutschlandpokalen und
Deutschland-Cups jeder Wertungsrichter im Wettkampfjahr bei einem Turnierwochenende werten. Dabei ist darauf zu achten, dass er nicht für die
gleiche Meisterschaft wie im Vorjahr eingesetzt ist, und dass er im Wettkampfjahr (vor und nach DM/DP) nicht die entsprechende Vorentscheidungen
(Landesmeisterschaften, Ranglistenturniere) gewertet hat bzw. dafür eingesetzt ist. Da Einsätze bei Landesmeisterschaften nicht zentral
registriert werden, sind Wertungsrichter, die zu Deutschen Meisterschaften und Deutschlandpokalen nominiert werden, gehalten, ihre Berechtigung
selbst zu überprüfen.
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8.3.3 | Bei einem Einsatz von mindestens fünf oder mehr Wertungsrichtern dürfen genau einmal zwei Wertungsrichter eines Vereins
eingesetzt werden, wenn kein Paar/kein Solist/kein Duo/kein Synchro Duo/keine Small Group/keine Formation dieses Vereins startet.
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8.3.4 | Wertungsrichter dürfen Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Ehepartner und Geschwister nicht werten.
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8.3.5 | Wertungsrichter dürfen nicht gemeinsam mit Ehepartnern, Geschwistern oder Verwandten in auf- und absteigender Linie ein
Turnier werten. Da Einsätze nicht zentral registriert werden, sind Wertungsrichter gehalten, ihre Berechtigung selbst zu überprüfen.
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9.1 | Bei sonstigen Turnieren müssen die Wertungsrichter Inhaber einer
für die zu wertende Startklasse und/oder Startliga gültigen
Wertungsrichterlizenz mit gültiger Jahreslizenz sein. Die ID-Karte ist
vor Turnierbeginn der Turnierleitung vorzulegen.
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9.2 | ID-Karten und Jahreslizenzen werden auf Antrag des Vereins von der DTV-Geschäftsstelle genehmigt und stehen in der
ESV oder in der DTV APP zur Verfügung.
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9.3 | Bei der Beantragung der ID-Karte müssen die unter 9.1 genannten Personen die Anti-Doping-Bestimmungen, die
Nutzungsbedingungen der ID-Karten und die DTV-Verbandsgerichtsordnung mittels Unterschrift anerkennen. Beim Namen des Antragsstellers
ist die Schreibweise laut Personalausweis bzw. Reisepass vorzunehmen. (Erläuterung: Der Antrag wird im ESV-Portal erfasst und das
Formular „ID-Kartenantrag“ ausgedruckt. Mit den erforderlichen Unterschriften unter dem Antrag und der Schiedsvereinbarung wird der
Ausdruck als PDF per E-Mail an die DTV-Geschäftsstelle gesandt. Die unbefristete Aufbewahrung des Original-Antrags erfolgt durch
den/die Antragsteller*in.)
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9.4 | Eine gültige ID-Karte muss mit einem erkennbaren Lichtbild/Passfoto versehen sein.
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9.5 | Änderungen der Personendaten sind vom Verein über das ESV-Portal an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
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9.6 | Der Einsatz jedes ausländischen Wertungsrichters, der nicht
DTV-Lizenzinhaber ist, muss für jedes einzelne Turnier beantragt und vom
DTV-Sportwart genehmigt werden.
Anträge sind an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
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11.1 | Wertungsrichter haben die Aufgabe, die Leistungen der Paare, Duos,
Solisten, Small Groups oder Formationen im Verhältnis zueinander zu
erkennen und gemäß den geltenden Wertungsrichtlinien zu werten.
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11.2 | Die Wertung muss unbeeinflusst sein von
-
früheren Turnierergebnissen,
-
der Vereinszugehörigkeit,
-
der Wertung anderer Wertungsrichter,
-
der Meinung der Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen
oder Trainer sowie anderer Personen.
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11.3 | Das Turnierprogramm einschließlich der Startliste/n darf bei der Wertung nicht benutzt
werden. Insbesondere auch nicht als Unterlage für die eventuell eingesetzten
Wertungsrichterzettel.
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11.4 | Wertungsrichter dürfen vor und während des Ablaufs einer
Startklasse oder Startliga nicht über die Leistungen der beteiligten Paare,
Solisten, Duos, Small Groups oder Formationen sprechen. Darüber hinaus ist das Sprechen
mit dem Publikum oder mit am Turnier beteiligten Tänzern/innen vor und während des Turniers
zu unterlassen.
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11.5 | Darüber hinaus ist es Wertungsrichtern/innen nicht gestattet,
in der Veranstaltungshalle vor oder während des Turniers, bei welchem sie zum Werten
eingesetzt sind, Paare zu trainieren oder zu coachen.
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11.6 | Auch das Telefonieren mit Handys oder die Verwendung von Videokameras
oder Kameras während des Wertens ist zu unterlassen.
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11.7 | Für Wertungsrichter/innen gilt die WR Kleiderordnung der TSO,
die einzuhalten ist. Unangemessen gekleidete Wertungsrichter und Wertungsrichterinnen
müssen vom Turnierleiter nicht zum Werten zugelassen werden.
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11.8 | Wertungsrichter/innen, die den Bestimmungen vor und während
eines Turniers zuwiderhandeln, werden vom Turnierleiter verwarnt. Die Verwarnung ist
im Turnierbericht festzuhalten.
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11.9 | Unentschuldigtes Fehlen nach einer schriftlich gegebenen Zusage, als
Wertungsrichter tätig zu sein, auch nach Einsatz durch den zentralen
Wertungsrichter-Einsatz, gilt als Verstoß.
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11.10 |
Bei einer Veranstaltung eingesetzte Wertungsrichter dürfen nicht bei der gleichen
Veranstaltung (am selben Tag) aktiv tanzen.
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12 | Auf jedem Wertungszettel müssen vermerkt sein:
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12.1 | Die Turnierdaten
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12.2 | In Vor-, Zwischen- und Endrunden für Formationen, Small Groups,
Duos und Solisten die vergebenen Punkte je Wertungsgebiet sowie die
Addition der vergebenen Punkte je Formation, Small Group, Duo und Solist.
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12.3 | Die Addition der Plus- oder Kreuzzeichen für jedes Paar, Solisten, Synchro Duo.
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12.4 | In Vor- und Zwischenrunden Plus- oder Kreuzzeichen für Paare,
Solisten, Duos, Small Groups oder Formationen, die für die
nächste Runde ausgewählt wurden. Hat ein Paar, ein Duo, ein
Solist, eine Small Group oder eine Formation kein solches Zeichen erhalten,
ist eine "0" zu schreiben.
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12.5 | In Endrunden die vergebenen Plätze.
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12.6 | Name und Unterschrift des Wertungsrichters.
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12.7 | Durch den Wertungsrichter auf dem Wertungszettel vorgenommene
Änderungen müssen von diesem abgezeichnet werden.
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12.8 | Der Wertungsrichter ist für die Richtigkeit der auf dem Wertungszettel von ihm eingetragenen Wertung verantwortlich.
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