D. Regeln für Turnierleitung und Wertungsgericht
1. Tätigkeit und Starts bei Wettbewerben
1.1 Inhaber von Turnierleiter- oder Wertungsrichterlizenzen dürfen keine Tätigkeit als Turnierleiter
oder Wertungsrichter bei Wettbewerben ausüben, die nicht vom DTV genehmigt worden sind
oder für die diese Tätigkeit nicht genehmigt worden ist. Dieses gilt nicht für Professionals, die
bei Professional-Wettbewerben tätig werden.
2. Zusammensetzung der Turnierleitung
2.1 Internationale Meisterschaften
ein Turnierleiter, mindestens ein Beisitzer,
Anzahl der Protokollführer laut Ausschreibung
– davon einer von der WDSF –
2.2 Sonstige Turniere
ein Turnierleiter, ein Beisitzer, mindestens ein Protokollführer
2.3 Turnierleiter und Besitzer dürfen während des Turniers einer Startklasse nicht ausgewechselt werden.
2.4 Bei allen vom DTV vergebenen Turnieren kann das DTV-Präsidium einen Chairman einsetzen, der auch gegenüber dem Turnierleiter in allen sportlichen Belangen der Veranstaltung entscheidungs- und weisungsbefugt ist.
2.5 Bei allen von den LTVs vergebenen Turnieren kann der jeweilige LTV einen Chairman einsetzen, der auch gegenüber dem Turnierleiter in allen sportlichen Belangen der Veranstaltung entscheidungs- und weisungsbefugt ist.
3. Zulassung als Turnierleiter oder Beisitzer
3.1 Chairman, Turnierleiter und Beisitzer müssen Inhaber einer Turnierleiterlizenz mit gültiger Lizenzmarke
sein. Dieses ist durch Vorlage gegenüber dem Veranstalter oder Ausrichter vor Turnierbeginn
nachzuweisen.
4. Aufgaben des Turnierleiters
4.1 Dem Turnierleiter obliegt die technische Durchführung des Turniers. Er ist verantwortlich für
den sportlichen Ablauf und die Einhaltung der Bestimmungen der TSO.
4.2 Eine Trennung zwischen Turnierleiter und Moderator ist mit Genehmigung des DTV-Sportwarts zulässig.
4.3 Der Turnierleiter muß vor Beginn eines Turnieres bzw. einer Startklasse überprüfen:
4.3.1 Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wertungsgerichtes
4.3.2 Nutzbare Größe der Tanzfläche und die Art des Belages laut Angaben in der
Turnieranmeldung
4.3.3 Vorkehrungen zum Darbieten einer sportgerechten Musik
4.3.4 Turnierkleidung gemäß TSO
4.4 Ist bei Turnierbeginn der Beisitzer und/oder ein Wertungsrichter nicht anwesend, soll der
Turnierleiter einen anderen als Ersatz einsetzen, wobei vorrangig Lizenzinhaber zu
berücksichtigen sind. Ist kein Lizenzinhaber anwesend, der als Beisitzer eingesetzt werden
kann, trägt der Turnierleiter die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Beisitzers
laut Ziffer 5 . Auch bei Ersatzwertungsrichtern müssen die Bestimmungen laut
Ziffern 6.2 bis 6.8 eingehalten werden.
4.5 Der Turnierleiter entscheidet nach den vorliegenden Ergebnissen über die
4.5.1 Durchführung von Zwischenrunden
4.5.2 Anzahl der Paare, Duos und Solisten für Zwischen- und Endrunde sowie über die Gruppeneinteilung
bei Einzelwettbewerben Standard und Latein
4.5.3 Anzahl der Mannschaften/Small Groups/Formationen für Zwischen-/Endrunden bei Mannschafts-,
Small Group- und Formationswettbewerben
4.6 Der Turnierleiter darf Wertungsrichter nicht zur Änderung ihrer Wertungen auffordern.
5. Aufgaben des Beisitzers
5.1 Der Beisitzer muß vor Beginn des Turniers prüfen die
5.1.1 Gültigkeit der vorgezeigten Wertungsrichterlizenzen, der vorgezeigten Startbücher,
Startkarten und Jahresstartmarken
5.1.2 Beherrschung des Majoritätssystems und gegebenenfalls des Skatingsystems
durch die Protokollführer
5.2 Der Beisitzer ist dafür verantwortlich, daß beim Turnierbüro der Ordner "Recht-Richtlinien-
Ordnungen", mindestens aber die Turnier- und Sportordnung, die Verbandsgerichtsordnung
sowie das Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sichtbar vorliegen und
jederzeit einsehbar sind.
5.3 Der Beisitzer hat Unstimmigkeiten unverzüglich dem Turnierleiter mitzuteilen.
5.4 Der Beisitzer führt die Aufsicht über die
5.4.1 vorgeschriebene Rundenauslosung
5.4.2 Dauer und Tempi der Turniertänze
5.4.3 Proben bei Ligaturnieren
5.4.4 Eintragung der Ergebnisse, Plätze und Punkte in die Turnierunterlagen und
Startbücher
5.5 Der Beisitzer muß bei Aufstieg eines Paares die Eintragung im Startbuch in roter Schrift
bestätigen.
5.6 Alle Eintragungen in Lizenz- und Startbücher muß der Beisitzer mit seiner Unterschrift
bestätigen.
5.7 Bei Internationalen Formationsmeisterschaften ist der WDSF-Vertreter als nichtwertender
Vorsitzender des Wertungsgerichts bei den Proben anwesend. Bei Verstößen oder
Übertretungen muß er die Formationen verwarnen. Werden Regeln während des Turniers
übertreten, hat er das Recht, nach Rücksprache mit den Wertungsrichtern Formationen zu
disqualifizieren.
6. Zusammensetzung des Wertungsgerichts
6.1 Anzahl der Wertungsrichter
6.1.1 Neun Wertungsrichter bei Deutschen Meisterschaften der S-Klassen und der Deutschen
Formationsmeisterschaft
6.1.2 sieben Wertungsrichter bei Internationalen Meisterschaften, Deutschen Meisterschaften der
Junioren II und Jugend sowie Jazz- und Modern Dance, Deutschland-Pokalen, Ranglistenturnieren und
Ligaturnieren der 1. Bundesliga Standard/Latein
6.1.3 sieben oder fünf Wertungsrichter bei Gebietsmeisterschaften, Landesmeisterschaften,
Bezirksmeisterschaften und Ligaturnieren der 2. Bundesliga Standard/Latein und Ligaturnieren der
Bundesliegen Jazz- und Modern Dance
6.1.4 fünf Wertungsrichter bei Internationalen Turnieren, wobei mindestens zwei ausländische
Wertungsrichter eingesetzt werden müssen, Offenen Turnieren, Einladungsturnieren
mit internationaler Beteiligung, sonstigen Small Group- und Formationsturnieren
6.1.5 fünf oder drei Wertungsrichter bei Einladungsturnieren, Formations-Einladungsturnieren
6.1.6 drei Wertungsrichter oder ein neutraler Wertungsrichter bei internationalen
Länderkämpfen, Mannschaftskämpfen
6.2 Der LTV-Sportwart kann in Ausnahmefällen zu Ziffern 6.1.3 bis 6.1.5
die Genehmigung für eine andere ungerade Anzahl von Wertungsrichtern erteilen.
6.3 Die Zusammensetzung bei Internationalen Meisterschaften wird von der WDSF bestimmt.
6.4 Bei vom DTV-Präsidium ausgeschriebenen Turnieren muß jeder Wertungsrichter einem
anderen LTV- bzw. WDSF-Land angehören.
6.5 Bei Deutschen Meisterschaften der S-Klassen darf jeder Wertungsrichter im
Kalenderjahr nur einmal und nicht für die gleiche Meisterschaft wie im Vorjahr eingesetzt werden.
6.6 Bei einem Einsatz von mindestens fünf Wertungsrichtern können zwei Wertungsrichter eines
Vereins eingesetzt werden, wenn kein Paar/kein Solist/kein Duo/keine Small Group/keine Formation
dieses Vereins startet.
6.7 Wertungsrichter dürfen Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Ehepartner und
Geschwister nicht werten.
6.8 Bei Veranstaltungen mit mehreren Turnieren dürfen Wertungsrichter ausgetauscht werden,
jedoch nicht innerhalb einer Startklasse.
7. Zulassung als Wertungsrichter
7.1 Bei Internationalen Meisterschaften wird der Zulassungsmodus von der WDSF bestimmt.
7.2 Bei sonstigen Turnieren müssen die Wertungsrichter Inhaber einer für die zu wertende
Startklasse und/oder Startliga gültigen Wertungsrichterlizenz mit gültiger Lizenzmarke sein.
Diese ist durch Vorlage bei der Turnierleitung vor Turnierbeginn nachzuweisen.
7.3 Der Einsatz jedes ausländischen Wertungsrichters, der nicht DTV-Lizenzinhaber ist, muß für
jedes einzelne Turnier - auch für Turniere im kleinen Grenzverkehr - beantragt und vom DTV-
Sportwart genehmigt werden. Anträge sind an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
8. Wertungsrichtertätigkeit im Ausland
8.1 Wertungsrichtertätigkeit im Ausland ist anmelde- und genehmigungspflichtig außer
bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
8.2 Wertungsrichtertätigkeit im Ausland kann nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom
oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte.
8.3 Anmeldungen müssen durch den Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle spätestens
21 Tage (Poststempel) vor dem Turnier erfolgen.
8.4 Die Genehmigung für Wertungsrichtertätigkeit im Ausland erteilt der DTV-Sportwart.
9. Aufgaben der Wertungsrichter
9.1 Wertungsrichter haben die Aufgabe, die Leistungen der Paare, Duos, Solisten, Small Groups
oder Formationen im Verhältnis
zueinander zu erkennen und gemäß den geltenden Wertungsrichtlinien zu werten.
9.2 Die Wertung muß unbeeinflußt sein von früheren Turnierergebnissen, der
Vereinszugehörigkeit, der Wertung anderer Wertungsrichter, der Meinung der Paare oder
Trainer sowie anderer Personen.
9.3 Das Turnierprogramm darf bei der Wertung nicht benutzt werden.
9.4 Wertungsrichter dürfen vor und während des Ablaufs einer Startklasse oder Startliga nicht
über die Leistungen der beteiligten Paare oder Formationen sprechen.
9.5 Unentschuldigtes Fehlen nach einer schriftlich gegebenen Zusage, als Wertungsrichter tätig
zu sein, auch nach Einsatz durch den zentralen Wertungsrichter-Einsatz, gilt als Verstoß.
10. Wertungszettel
10.1 Auf jedem Wertungszettel müssen vermerkt sein
10.1.1 Die Turnierdaten
10.1.2 In Vor- und Zwischenrunden Plus- oder Kreuzzeichen für Paare, Solisten, Duos, Small Groups
oder Formationen, die für die nächste Runde ausgewählt wurden
10.1.3 Die Addition der Plus- oder Kreuzzeichen für jedes Paar, jedes Duo, jeden Solisten, jede
Small Group oder jede Formation; hat ein Paar, ein Duo, ein Solist, eine Small Group oder
eine Formation kein solches Zeichen erhalten, ist eine Null zu schreiben
10.1.4 In Endrunden die vergebenen Plätze
10.1.5 Name und Unterschrift des Wertungsrichters
10.1.6 Durch den Wertungsrichter auf dem Wertungszettel vorgenommene Änderungen
müssen von diesem abgezeichnet werden.
10.2 Weitere Vermerke auf einem Wertungszettel sind unzulässig.
11. Turnierkleidung
11.1 Die Kleidung von Turnierleitung und Wertungsgericht soll dem Anlaß und Charakter der
jeweiligen Veranstaltung angepaßt sein.
11.2 Bei Internationalen und Deutschen Meisterschaften sowie Deutschland-Pokalen tragen
die Herren während der Nachmittagsveranstaltung einen dunklen Anzug oder einen dunklen Blazer
mit einfarbiger Hose, während der Abendveranstaltung den Smoking oder festlichen Abendanzug,
die Damen tragen nachmittags entsprechende Kleidung (keine Freizeitkleidung) und abends
festliche Kleidung.
11.3 Bei allen anderen Turnieren tragen die Herren Anzug oder Blazer mit einfarbiger Hose, die
die Damen entsprechende Kleidung (keine Freizeitkleidung).