| 1.1 | Dopingkontrollen und die Behandlung von Dopingverstößen (Disqualifikation, Startsperre) richten sich nach dem Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). |
| 1.2 | Bei Dopingverstößen werden Maßnamen nach § 9 der Verbandsgerichtsordnung verhängt. |
| 2.1 | Aktive, Paare, Formationen und Mannschaften dürfen an keinen Wettbewerben teilnehmen, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist. |
| 3.1 | Paare, Formationen und Mannschaften dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen, Startklassen, Turnierarten und Turniertänzen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV- Sportwart. |
| 3.2 | Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr, d. h. für mit dem Ausland durch das DTV- Präsidium vertraglich vereinbarte Regionen im In- und Ausland - sind anmelde- und genehmigungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium. |
| 3.3 | Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr - können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte. |
| 4.1 | Allgemeines | |
| 4.1.1 | Schautänze sind alle tänzerischen Darbietungen, die außerhalb einer Turnierteilnahme und der damit gegebenenfalls verbundenen Ehrentänze vorgeführt werden. | |
| 4.1.2 | Schautanzdarbietungen in Turniertänzen dürfen nur von Paaren und/oder Formationen vorgeführt werden, die Inhaber eines Startbuches mit Startkarte und gültiger Jahresstartmarke der Wettbewerbs- und Turnierart sind, in der die Schautanzdarbietung erfolgt. | |
| 4.1.3 | Paare der D- und C-Klassen dürfen nur in Gruppen von mindestens 3 Paaren Schautänze vorführen, außer wenn es sich um Vorführungen beim eigenen Verein handelt. | |
| 4.2 | Anmeldung | |
| 4.2.1 | Alle Schautanzdarbietungen von Amateuren sind auf DTV-Formblättern anzumelden
außer bei a) vereinseigenen Veranstaltungen b) Veranstaltungen des eigenen LTV c) Aufforderung durch das DTV-Präsidium | |
| 4.2.2 | Anmeldeberechtigt sind der eigene Verein und der eigene LTV. | |
| 4.2.3 | Die Schautanzanmeldung muß frist- und formgerecht in dreifacher Ausfertigung an den LTV eingereicht werden. | |
| 4.2.4 | Die im Antrag enthaltenen Fragen müssen vollständig wahrheitsgemäß beantwortet werden. | |
| 4.2.5 | Späteste Anmeldetermine sind a) 3 Wochen vor der Veranstaltung im Bereich des eigenen LTV b) 4 Wochen vor der Veranstaltung im Bereich eines fremden LTV und für Fernsehübertragungen c) 6 Wochen vor der Veranstaltung im Ausland | |
| 4.3 | Genehmigung | |
| 4.3.1 | Anmeldepflichtige Schautanzdarbietungen in Turniertänzen sind genehmigungspflichtig. | |
| 4.3.2 | Schautanzdarbietungen dürfen nur genehmigt werden, wenn die Amateurbestimmungen eingehalten werden und für Paare und/oder Formationen keine Startruhe oder Startsperre besteht. | |
| 4.3.3 | Paare und/oder Formationen dürfen eine Schautanzgenehmigung nur dann erhalten, wenn sie ihren Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften und/oder Ligaturnieren nachgekommen sind. | |
| 4.3.4 | Einzelpaaren soll keine Genehmigung gegeben werden für Schautanzdarbietungen bei Veranstaltern, die nicht der Sportfamilie angehören und deren Veranstaltung bei Erhebung von Eintrittsgeld der Unterhaltung dient. | |
| 4.3.5 | Nicht gemeldeten Formationen dürfen keine Schautanzgenehmigungen erteilt werden | |
| 4.3.6 | Die Genehmigung erteilt für a) den eigenen LTV-Bereich der eigene LTV b) einen fremden LTV-Bereich der betroffene LTV nach Befürwortung durch den eigenen LTV c) das Ausland der DTV-Sportwart nach Befürwortung durch den eigenen LTV d) das Fernsehen der DTV-Sportwart | |
| 4.3.7 | Der LTV kann für seinen Bereich zusätzlich einschränkende Bestimmungen für die Genehmigung von Schautanzdarbietungen erlassen. | |
| 4.3.8 | Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart. | |
| 4.4 | Vergütung | |
| 4.4.1 | Paare dürfen keine höheren Vergütungen erhalten als die in der Amateurdefinition für zulässig anerkannten Höchstsätze. | |
| 4.5 | Kleidung | |
| 4.5.1 | Bei Schautanzdarbietungen in Turniertänzen gelten die Bestimmungen der TSO für Turnierkleidung. | |
| 5.1 | Bei Wechsel der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluß beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von 4 Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag der Beantragung auf Umschreibung der Startkarte. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe. | |
| 5.2 | Die Startruhe entfällt: | |
| 5.2.1 | Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV | |
| 5.2.2 | Für alle Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokale und deren Vorentscheidungen sowie für Weltranglistenturniere und Länderkämpfe bei Beschluss durch das DTV-Präsidium | |
| 5.2.3 | Für alle Landesmeisterschaften der Startklassen, in denen keine Deutsche Meisterschaft oder Deutschland-Pokal folgt, bei Beschluss durch das zuständige LTV-Präsidium | |
| 5.2.4 | Für alle Turniere bei Verzicht des bisherigen Vereins in Schriftform, bei Wechsel in einen anderen LTV sowie bei Wechsel von Formationsangehörigen nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart | |
| 5.3 | Entfällt die Startruhe durch Beschluss des DTV-Präsidiums laut Ziffer 5.2.2, dann startet das
Paar für den LTV, dessen Einzelmitglied es durch entsprechende Vereinszugehörigkeit vor
dem Vereinswechsel war oder noch ist. Dieses gilt nicht für die Formationswettbewerbe. Entfällt die Startruhe durch Beschluss des LTV-Präsidiums gemäß Ziffer 5.2.3 , dann startet das Paar für den neuen Verein | |
| 6.1 | Ein Paar im Sinne der TSO in den Einzel-, Formations- und Mannschaftswettbewerben in den Turniernierarten Standard und Latein besteht aus einem männlichen Partner und einer weiblichen Partnerin. |