E. Regeln für Aktive

1. Dopingkontrollen und Dopingverstöße

1.1Dopingkontrollen und die Behandlung von Dopingverstößen (Disqualifikation, Startsperre) richten sich nach dem Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).
1.2Bei Dopingverstößen werden Maßnamen nach § 9 der Verbandsgerichtsordnung verhängt.

2. Tätigkeit und Starts bei Wettbewerben

2.1Aktive, Paare, Formationen und Mannschaften dürfen an keinen Wettbewerben teilnehmen, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist.

3. Auslandsstarts

3.1Paare, Formationen und Mannschaften dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen, Startklassen, Turnierarten und Turniertänzen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV- Sportwart.
3.2Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr, d. h. für mit dem Ausland durch das DTV- Präsidium vertraglich vereinbarte Regionen im In- und Ausland - sind anmelde- und genehmigungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
3.3Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr - können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte.

4. Schautänze

4.1Allgemeines
4.1.1Schautänze sind alle tänzerischen Darbietungen, die außerhalb einer Turnierteilnahme und der damit gegebenenfalls verbundenen Ehrentänze vorgeführt werden.
4.1.2Schautanzdarbietungen in Turniertänzen dürfen nur von Paaren und/oder Formationen vorgeführt werden, die Inhaber eines Startbuches mit Startkarte und gültiger Jahresstartmarke der Wettbewerbs- und Turnierart sind, in der die Schautanzdarbietung erfolgt.
4.1.3Paare der D- und C-Klassen dürfen nur in Gruppen von mindestens 3 Paaren Schautänze vorführen, außer wenn es sich um Vorführungen beim eigenen Verein handelt.
4.2Anmeldung
4.2.1Alle Schautanzdarbietungen von Amateuren sind auf DTV-Formblättern anzumelden außer bei
a)   vereinseigenen Veranstaltungen
b)   Veranstaltungen des eigenen LTV
c)   Aufforderung durch das DTV-Präsidium
4.2.2Anmeldeberechtigt sind der eigene Verein und der eigene LTV.
4.2.3Die Schautanzanmeldung muß frist- und formgerecht in dreifacher Ausfertigung an den LTV eingereicht werden.
4.2.4Die im Antrag enthaltenen Fragen müssen vollständig wahrheitsgemäß beantwortet werden.
4.2.5Späteste Anmeldetermine sind
a)   3 Wochen vor der Veranstaltung im Bereich des eigenen LTV
b)   4 Wochen vor der Veranstaltung im Bereich eines fremden LTV und für Fernsehübertragungen
c)   6 Wochen vor der Veranstaltung im Ausland
4.3Genehmigung
4.3.1Anmeldepflichtige Schautanzdarbietungen in Turniertänzen sind genehmigungspflichtig.
4.3.2Schautanzdarbietungen dürfen nur genehmigt werden, wenn die Amateurbestimmungen eingehalten werden und für Paare und/oder Formationen keine Startruhe oder Startsperre besteht.
4.3.3Paare und/oder Formationen dürfen eine Schautanzgenehmigung nur dann erhalten, wenn sie ihren Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften und/oder Ligaturnieren nachgekommen sind.
4.3.4Einzelpaaren soll keine Genehmigung gegeben werden für Schautanzdarbietungen bei Veranstaltern, die nicht der Sportfamilie angehören und deren Veranstaltung bei Erhebung von Eintrittsgeld der Unterhaltung dient.
4.3.5Nicht gemeldeten Formationen dürfen keine Schautanzgenehmigungen erteilt werden
4.3.6Die Genehmigung erteilt für
a)   den eigenen LTV-Bereich der eigene LTV
b)   einen fremden LTV-Bereich der betroffene LTV nach Befürwortung durch den eigenen LTV
c)   das Ausland der DTV-Sportwart nach Befürwortung durch den eigenen LTV
d)   das Fernsehen der DTV-Sportwart
4.3.7Der LTV kann für seinen Bereich zusätzlich einschränkende Bestimmungen für die Genehmigung von Schautanzdarbietungen erlassen.
4.3.8Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart.
4.4Vergütung
4.4.1Paare dürfen keine höheren Vergütungen erhalten als die in der Amateurdefinition für zulässig anerkannten Höchstsätze.
4.5Kleidung
4.5.1Bei Schautanzdarbietungen in Turniertänzen gelten die Bestimmungen der TSO für Turnierkleidung.

5. Startruhe

5.1Bei Wechsel der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluß beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von 4 Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag der Beantragung auf Umschreibung der Startkarte. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe.
5.2Die Startruhe entfällt:
5.2.1Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV
5.2.2Für alle Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokale und deren Vorentscheidungen sowie für Weltranglistenturniere und Länderkämpfe bei Beschluss durch das DTV-Präsidium
5.2.3Für alle Landesmeisterschaften der Startklassen, in denen keine Deutsche Meisterschaft oder Deutschland-Pokal folgt, bei Beschluss durch das zuständige LTV-Präsidium
5.2.4Für alle Turniere bei Verzicht des bisherigen Vereins in Schriftform, bei Wechsel in einen anderen LTV sowie bei Wechsel von Formationsangehörigen nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart
5.3Entfällt die Startruhe durch Beschluss des DTV-Präsidiums laut Ziffer 5.2.2, dann startet das Paar für den LTV, dessen Einzelmitglied es durch entsprechende Vereinszugehörigkeit vor dem Vereinswechsel war oder noch ist.
Dieses gilt nicht für die Formationswettbewerbe.
Entfällt die Startruhe durch Beschluss des LTV-Präsidiums gemäß Ziffer 5.2.3 , dann startet das Paar für den neuen Verein

6. Paare im Sinne der TSO

6.1Ein Paar im Sinne der TSO in den Einzel-, Formations- und Mannschaftswettbewerben in den Turniernierarten Standard und Latein besteht aus einem männlichen Partner und einer weiblichen Partnerin.