G. Regeln für Formationswettbewerbe (Standard und Latein)

1. Namen

1.1
Im Schriftverkehr, in Programmen und in den Turnierunterlagen muß jede Formation mit ihrem Vereinsnamen, dem Zusatzbuchstaben in alphabetischer Reihenfolge und dem Namen der Herkunftsstadt aufgeführt werden.
1.2
Die ranghöchste Formation eines Vereines in jeder Turnierart erhält den Buchstaben "A" die zweite Formation in der gleichen Turnierart den Buchstaben "B" usw..
1.3
Eigennamen oder weitere Beschreibungen dürfen keine Verwendung finden.

2. Zusammensetzung

2.1
Formationen starten mit mindestens 6 und höchstens 8 Paaren
2.2
Zu einer Formationsmannschaft gehören:
Bis zu 8 beim Turnier startende Paare sowie 4 Ersatztänzer/Innen und bis zu 5 Betreuern, insgesamt jedoch nicht mehr als 25 Personen.

3. Ligabereiche

3.1
Die Ligabereiche werden für jede Startgruppe und Turnierart jeweils vor Beginn des Wettkampfjahres durch den SAS bestimmt.

4. Startgruppen

4.1
Hauptgruppe
Es gilt kein Mindestalter.

5. Startligen

5.1
Hauptgruppe
5.1.1
Zusammensetzung der Ligen
Landesliga Oberliga Regionalliga 2. Bundesliga 1. Bundesliga
Maximal 11 Formationen pro Ligagruppe Laut Beschluss des Ligabereiches nach Zustimmung durch SAS Laut Beschluss durch SAS Laut Beschluss durch SAS Laut Beschluss durch SAS

6. Startligenzugehörigkeit

6.1
Die Startligenzugehörigkeit richtet sich nach der Formation.
6.2
Jede Formation muß in der rangniedrigsten Liga des jeweiligen Ligabereichs beginnen.
6.3
Der Wechsel einer Formation von einer Startliga in eine andere ist nur zum Beginn des Wettkampfjahres zulässig.
6.4
Bei Ausscheiden einer Formation oder einzelner Mitglieder einer Formation aus dem Verein verbleiben Titel, Platz und Punkte bei diesem Verein. Das gilt nicht für Platz und Punkte, wenn der Verein zugunsten des aufnehmenden Vereins schriftlich verzichtet. Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, muß die Formation wieder in der rangniedrigsten Startliga des jeweiligen Ligabereichs beginnen.
6.5
Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, kann das DTV-Präsidium beim Ausscheiden einer Formation der 1. Bundesliga oder einzelner Mitglieder dieser Formation aus einem Verein die Startruhe für die Einzelmitglieder aufheben und Platz und Punkte an den neuen Verein übertragen.

7. Turnierarten

7.1 Hauptgruppe Standard oder Latein

8. Turniertänze

8.1
Hauptgruppe
Standard Latein
Langsamer Walzer
Tango
Wiener Walzer
Slowfox
Quickstep
Samba
Cha-Cha-Cha
Rumba
Paso Doble
Jive
8.2
Es müssen alle Tänze der jeweiligen Turnierart gezeigt werden.
8.3
Erlaubt sind alle tänzerischen Figuren sowie formationstypische Schwierigkeiten mitfolgenden Einschränkungen:

Landesliga

Erlaubt alle tänzerischen Figuren, maximal ein stationäres Roundabout
Nicht erlaubt sich bewegendes Roundabout, wiederholtes Roundabout, Pirouette, Pot Stir (Bodenpirouette), Wind (circular spins eines Partners um den anderen), Bodenschleuder (Bodenwischer), Horse-and- Cart, Todesspirale und ähnliche Figuren.
Oberliga

Erlaubt alle tänzerischen Figuren, maximal ein stationäres Roundbout, optional mit einem Bodenwischer (Bodenschleuder) sowie ein Wind (circular Spins eines Partners um den anderen).
Nicht erlaubt sich bewegendes Roundabout, wiederholtes Roundabout, wiederholter Bodenwischer (Bodenschleuder), Pirouette, Pot Stir (Bodenpirouette), Horse-and-Cart, Todesspirale und ähnliche Figuren.
Regionalliga und Bundesliga

Keine Einschränkungen

8.4
In allen Startligen sind Lifts im wertungspflichtigen Teil nicht zulässig. Lifts sind Figuren, bei denen ein Partner mit Unterstützung des anderen den Boden mit beiden Beinen mehr als einen Taktteil lang verläßt. Die Ahndung von Verstößen erfolgt nach den Bestimmungen des SAS.
8.5
Gelöste Tanzhaltung ist in jeder Turnierart in jedem einzelnen Tanz auf acht Takte beschränkt, wobei maximal 24 Takte für die gesamte Choreographie erlaubt sind; das gilt nicht für Tänze, in denen gelöste Tanzhaltung üblich ist.

9. Formationsmusik

9.1
Fremdmusik
In der Musik des wertungspflichtigen Teils einer Choreographie sind höchstens 16 Takte einer nicht zur jeweiligen Turnierart gehörenden Musik erlaubt.
9.2
Tonträger
Als Tonträger sind zugelassen: DAT-Kassetten, CDs, Minidiscs.
9.3
Urheberrechte
Formationsmusiken sind urheberrechtlich geschützt.

10. Turnierformen

10.1
Internationale Formationsmeisterschaften
Liga Standard Latein Turnierordnung
Bundesliga der Hauptgruppe Ja Ja Rang II
Startberechtigung: laut Bestimmung der WDSF
Zulassung:
Weltmeisterschaft:
Deutscher Meister.
Sofern der DTV einen zweiten Startplatz hat, ist für diesen der Sieger der letzten abgeschlossenen Bundesligasaison qualifiziert. Sind Deutscher Meister und Sieger der Bundesligasaison identisch, so ist für den zweiten Startplatz entweder der Deutsche Vizemeister oder der Zweite der letzten abgeschlossenen Bundesligasaison qualifiziert, abhängig davon, welches Ergebnis 2 Wochen vor dieser Weltmeisterschaft aktueller ist.
Europameisterschaft:
Deutscher Meister oder Sieger der letzten abgeschlossenen Bundesligasaison, abhängig davon, welches Ergebnis 2 Wochen vor dieser Europameisterschaft aktueller ist.
Sofern der DTV einen zweiten Startplatz hat, ist für diesen der Deutsche Vizemeister oder der Zweite der letzten abgeschlossenen Bundesligasaison qualifiziert, abhängig davon, welches Ergebnis 2 Wochen vor dieser Europameisterschaft aktueller ist.
Europacup/Worldcup:
Nominierung erfolgt durch den DTV-Sportwart.
In Ausnahmefällen, bei Teileuropameisterschaften und Cups erfolgt die Nominierung durch den DTV-Sportwart.
10.2
Deutsche Formationsmeisterschaften
Liga Standard Latein Turnierordnung
Bundesliga der Hauptgruppe Ja Ja Rang I
Startberechtigung: Formationen der 1. Bundesliga
Zulassung: laut Bestimmung des SAS
10.3
Ligaturniere
Liga Standard Latein Turnierordnung
Bundesliga I Ja Ja Rang I
Bundesliga II Ja Ja Rang I
Regionalliga Ja Ja Rang I
Oberliga Ja Ja Rang I
Landesliga Ja Ja Rang I
Startberechtigung: Landes-, Ober-, Regional- und Bundesligen laut Bestimmung des SAS
Zulassung: Der Zulassungsmodus wird für jede Startliga jeweils vor Beginn des Wettkampfjahres durch den SAS bestimmt
10.4
Formations-Einladungsturniere
Liga Standard Latein Turnierordnung
Laut Turnieranmeldung Ja Ja Rang II
Zulassung: laut Einladung
Turniertitel: Es gelten die Bestimmungen des F 4.11 für alle Formations-Einladungsturniere (national und international)

11. Zulassungsvoraussetzungen für Formationspaare und Mannschaften

11.1
Startbereite Formationen aller Ligen sind der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Ligabeauftragten formlos spätestens zum 30.September eines Jahres für das jeweils folgende Wettkampfjahr zu melden.
11.2
Startbücher, Startkarten und Jahresstartmarken können nur auf Antrag des Vereins von der DTV-Geschäftsstelle ausgestellt werden. Startbuch- und Startmarkenanforderungen sind auf den entsprechenden Formblättern einzureichen.
11.3
Für die Teilnahme an Formationswettbewerben müssen Mannschaften eine gültige Mannschaftsstartkarte, Partner und Partnerin das für die Formationswettbewerbe, Startgruppe und Turnierart vorgeschriebene Startbuch mit Startkarte besitzen und vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung abgeben.
11.4
Startbücher für Formationswettbewerbe müssen mit erkennbarem Paßfoto und eigenhändiger Unterschrift des Startbuchinhabers versehen sein. Das Foto muß mit dem Startbuch fest verbunden und zusätzlich mit dem Vereinsstempel versehen sein.
11.5
In Startbuch und Startkarte für Formationswettbewerbe wird der Name des Partners oder der Partnerin nicht eingetragen.
11.6
Auf der Startkarte müssen vermerkt sein:
-
Name des Inhabers
-
Vereinszugehörigkeit
-
Formationsname mit einer Unterscheidung nach den Buchstaben des Alphabets
-
Nationalität des Inhabers in Form der 3-Buchstabigen Abkürzungen des IOC
11.7
Die Formationsstartkarte des Partners muß mit einer gültigen Jahresstartmarke in dem dafür vorgesehenen Feld versehen sein.
11.8
Auf den Startkarten dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Umschreibungen sind schriftlich durch den Verein bei der DTV-Geschäftsstelle zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
Die bisherige Startkarte
Die Startfreigabe oder das Kündigungsschreiben
11.9
Startbücher und Startkarten sind in den Formationswettbewerben für die Turnierarten nur wie folgt gültig:
Weiß für Standard, grün für Latein
11.10
Aktive müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Aktive dürfen nur für den LTV und den Verein starten, der in Startbuch und Startkarte eingetragen ist.
11.11
Aktive dürfen innerhalb der Wettbewerbsarten nicht für verschiedene Vereine starten.
11.12
Aktive, die im Wettkampfjahr an der Welt-, der Europa- oder Deutschen Formationsmeisterschaft teilgenommen haben, dürfen während des Wettkampfjahres in der gleichen Turnierart nicht mehr in einer rangniederen Formation starten.
11.13
Aktive, die im Wettkampfjahr an zwei Ligaturnieren in einer ranghöheren Formation teilgenommen haben, dürfen während des Wettkampfjahres in derselben Turnierart nicht mehr in einer rangniederen Formation starten.
11.14
Vor dem Start ist der Turnierleitung mit den Startbüchern der bis zu 8 startenden Paare die namentliche Aufstellung der Formation in 2-facher Ausfertigung auszuhändigen. In dieser Aufstellung müssen außerdem die Trainer, der Mannschaftskapitän sowie aller Ersatztänzer/innen namentlich mit aufgeführt sein.
11.15
Ersatztänzer/innen können jederzeit während des Turniers eingesetzt werden. Sie müssen vor dem Auswechseln - bei gleichzeitiger Vorlage des Startbuches - namentlich der Turnierleitung bekanntgegeben werden. Der Einsatz ist in die Mannschaftsaufstellung und in das Startbuch einzutragen.
11.16
In den Formationswettbewerben Standard und Latein sind bis zu vier Personen ausländischer Nationalität pro Formation startberechtigt. Für die Startberechtigung bei WDSF-Meisterschaften/Cups gelten die Regeln der WDSF.

12. Turnierflächen

12.1
Für Bundesliga mindestens 240 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 14 m sein darf.
12.2
Für alle sonstigen Ligen mindestens 180 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12 m sein darf.

13. Proben bei Formationswettbewerben

13.1
Angemessene Möglichkeiten für Proben der Formationen müssen vor Formationswettbewerben vorhanden sein.
13.2
Für jede Formation muß die gleiche Zeitdauer für Proben mit Musik - mindestens 15 Minuten - auf der Turnierfläche zur Verfügung stehen.
Bei Formationsturnieren mit unterschiedlichen Tanzrichtungen innerhalb eines Turniers sowie bei der Deutschen Meisterschaft muss für jede Formation die gleiche Zeitdauer für Proben mit Musik – mindestens 20 Minuten – auf der Turnierfläche zur Verfügung stehen.
13.3
Während der Probe ist die gesamte Choreographie einschließlich Ein- und Ausmarsch mindestens einmal mit Musik zur Überprüfung der Regelgerechtigkeit zu zeigen.
13.4
Im Turnier darf nur die Musik verwendet und die Choreographie getanzt werden, die in der dazugehörigen Probe abgenommen wurde. Eine Veränderung der Laufgeschwindigkeit der Musik ist nur noch zur ersten Runde des Turniers einmalig möglich.

14. Turnierabwicklung

14.1
Internationale Meisterschaften: laut Bestimmungen der WDSF.
14.2
Deutsche Meisterschaften und Ligaturniere werden gemäß den Bestimmungen des SAS durchgeführt.
14.3
Qualifikationsturniere, die zum Aufstieg berechtigen, werden mit einer Vorrunde und einer Endrunde durchgeführt.
14.4
Einladungsturniere: laut Turnieranmeldung.
14.5
Für Sonderfälle beschließt der SAS vor Beginn eines Wettkampfjahres Durchführungsbestimmungen.

15. Rundenabwicklung

15.1
Rundenablauf
15.1.1
Turniere sind in der Regel mit einer Vorrunde und zwei Plazierungsrunden (Kleines und Großes Finale), in Ausnahmefällen mit Vor-, Zwischen- und Endrunde durchzuführen.
15.1.2
Jede Vor-, Zwischen-, Plazierungs- , End- und Stichrunde muß jeweils ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
15.2
Auslosung
In allen Runden muß die Startfolge unter Aufsicht des Beisitzers ausgelost werden.
15.3
Auswahl für Zwischen- , Plazierungs- und Endrunden
15.3.1
An jeder Zwischen- und Endrunde dürfen nicht weniger als die Hälfte aller Formationen der vorherigen Runde teilnehmen.
15.3.2
Formationen, die bei Ligaturnieren eine Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen (mindestens drei bei fünf oder vier bei sieben Wertungsrichtern) erhalten, müssen am Großen Finale teilnehmen.
15.3.3
Haben nach einer Vorrunde bis zu 7 Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen, so ist mit diesen Formationen das Große Finale durchzuführen. Die ausgeschiedenen Formationen der Vorrunde tanzen ihre Plätze im Kleinen Finale aus.
In Startligen mit insgesamt nicht mehr als 5 startenden Formationen ist das Finale mit allen Startern der Vorrunde durchzuführen.
15.3.4
Haben nach einer Vorrunde mehr als 7 Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen, so ist mit diesen Formationen eine Zwischenrunde durchzuführen. Die ausgeschiedenen Formationen der Vorrunde erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Vorrunde.
15.3.5
Wird eine Zwischenrunde durchgeführt, dürfen an der Endrunde nicht mehr als 6 Formationen teilnehmen. Die ausgeschiedenen Formationen der Zwischenrunde erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Zwischenrunde.
15.4
Stichrunden
Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren, die zum Aufstieg berechtigen.
15.5
Ausnahmen bewilligt der DTV-Sportwart

16. Start

16.1
Der Start einer Formation gilt als erfolgt, wenn sie die Tanzfläche betritt.
16.2
Die Gesamtdauer eines Formationsdurchganges darf 6 Minuten nicht übersteigen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem ersten Ton der eingespielten Musik und endet mit dem letzten Ton der eingespielten Musik. Danach hat die Formation die Tanzfläche unverzüglich zu verlassen.
16.3
Die Dauer des wertungspflichtigen Teils muß mindestens 3 und darf höchstens 4 1/2 Minuten betragen. Beginn und Ende des wertungspflichtigen Teils müssen klar erkennbar sein und zusätzlich durch ein akustisches Signal angezeigt werden.
16.4
Während des Starts dürfen sich von einer Formation auf der Tanzfläche nur die startenden Paare und eine Person als „Richtperson“ befinden. Während des wertungspflichtigen Teils muss diese Person sitzen. Personen oder Objekte, die einer Formation als zusätzliche Richtpunkte dienen, sind unabhängig von einer Positionierung am Rand der Tanzfläche oder in erhöhter Position nicht zulässig.
16.5
Über die gesamte Zeit des Starts einer Formation muß deren Programmnummer an der Tanzfläche und für die Wertungsrichter gut sichtbar angezeigt werden.

17. Wertungssystem

17.1
Vor- und Zwischenrunden
Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen
17.2
End-, Plazierungs- und Stichrunden
Offene Platzwertung
17.3
Auswahl für Zwischen- und Endrunden
Der Wertungsrichter muß zwei Drittel aller Formationen für die nächste Runde ermitteln.

18. Wertungsdurchführung

18.1
Die Wertungsrichter können bei Formationsturnieren ihren Standort selbst bestimmen. Dieser muß jedoch gegenüber der Tanzfläche erhöht und vor der Frontseite der Formation gelegen sein.
18.2
Formationen werden in der Reihenfolge ihres Starts auf den Wertungszetteln aufgeführt. Die offene Wertung ist auch in dieser Reihenfolge abzurufen.

19. Ergebnisermittlung

19.1
Auswahlwertung
Die für eine Formation abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert. Bei Ligaturnieren tanzen die ausgeschiedenen Formationen die Plätze in einem Kleinen Finale aus. Das Kleine Finale entfällt, wenn eine Zwischenrunde durchgeführt wird.
19.2
Platzwertung - Majoritätssystem
Der Platz wird durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden.

20. Platzziffern

20.1
Bei Ligaturnieren werden Platzziffern vergeben.
20.2
Jede Formation erhält den ertanzten Platz als Platzziffer. Bei geteilten Plätzen erhalten die platzgleichen Formationen die gleiche Platzziffer, die aus dem Mittelwert der Addition dieser Plätze errechnet wird.
20.3
Nicht angetretene Formationen erhalten die schlechteste Platzziffer des Ligaturniers mit einem Zuschlag von 3 Platzziffern.
20.4
Bricht eine Formation den Start vorzeitig ab, so wird an sie der letzte Platz der Runde vergeben, in welcher der Start abgebrochen wurde,
20.5
Wird eine Formation wegen Verstoßes gegen die TSO-Bestimmungen oder Wertungsrichtlinien bei einem Turnier disqualifiziert, so erhält sie in diesem Turnier den letzten Platz.

21. Ranglisten

21.1
Die Ranglisten der Ligen für den Auf- und Abstieg ergeben sich aus der Summe der bei Ligaturnieren vergebenen Platzziffern.
21.2
Bei Platzgleichheit in der Rangliste entscheidet für einen Auf- bzw. Abstiegsplatz die absolute Mehrheit der in der laufenden Liga erreichten Plätze in den einzelnen Ligaturnieren (Majoritätssystem). Haben zwei oder mehrere Formationen die gleiche absolute Mehrheit, wird das Skatingsystem angewendet.

22. Aufstiegsregelungen

Landesliga -> Oberliga Laut Bestimmung des Ligabereiches mit Zustimmung des SAS
Oberliga -> Regionalliga Laut Bestimmung des Ligabereiches mit Zustimmung des SAS
Regionalliga -> 2. Bundesliga Laut Bestimmung des SAS
2. Bundesliga -> 1. Bundesliga Laut Bestimmung des SAS

23. Abstiegsregelungen

1. Bundesliga -> 2. Bundesliga Laut Bestimmung des SAS
2. Bundesliga -> Regionalliga Laut Bestimmung des SAS
Regionalliga -> Oberliga Laut Bestimmung des Ligabereiches mit Zustimmung des SAS
Oberliga -> Landesliga Laut Bestimmung des Ligabereiches mit Zustimmung des SAS
23.1
Eine Formation, die zu zwei Ligaturnieren des laufenden Wettkampfjahres nicht antritt, steigt in die rangniedrigste Liga ab.

24. Abstiegsbefreiung

24.1
Eine Abstiegsbefreiung ist nicht möglich.

25. Rückversetzung

25.1
Auf Antrag kann der DTV-Sportwart, nach Befürwortung durch den Formations- bzw. Formationsligabereichsbeauftragten, in eine rangniedrigere Startliga zurückversetzen.

26. Turnierkleidung

LandesligaOberliga, Regionalliga, Bundesliga
Laut Bestimmung des Ligabereiches
Damen:
Standard- oder Lateinkleidung in allen Farben
Herren (Standard):
Standardkleidung in Schwarz oder Mitternachtsblau
Herren (Latein):
Lateinkleidung in allen Farben
26.1
Es gelten die Bestimmungen der WDSF.
26.2
Jegliche Veränderung der Turnierkleidung einschließlich von Accessoires sowie das Ablegen von Bekleidungsteilen oder Accessoires während eines Turniers ist nicht zulässig.

27. Bildaufzeichnungen

27.1
Filmkameras und Videogeräte sind nur während der eigenen Proben zugelassen. Alle startenden Formationen dürfen jeweils ihre eigenen Turnierdurchgänge mit einer Kamera aufzeichnen. Den Standort für diese Kamera bestimmt der jeweilige Veranstalter bzw. Ausrichter. Der Ausrichter ist berechtigt, eine Aufzeichnung des gesamten Turnieres vorzunehmen, sofern die Rechte dazu nicht durch den Verband anderweitig vergeben wurden.