I. Regeln für Formationswettbewerbe Jazz- und Modern Dance

Teil I: Small Groups und Formationen


Die folgenden Regelungen gelten für Wettbewerbe Small Groups und Formationen des DTV und anderer vom DTV anerkannter Organisationen in der Turnierart Jazz- und Modern Dance.

1. Namen

1.1
Im Schriftverkehr, in Programmen und in den Turnierunterlagen muss jede Small Group oder Formation mit ihrem Vereinsnamen, dem Formationsnamen und dem Namen der Herkunftsstadt in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sein.
1.2
Eigennamen von Personen dürfen keine Verwendung finden

2. Zusammensetzung

2.1
Small Groups starten mit mindestens drei mit höchstens sieben Personen, Formationen starten mit mindestens drei und mit höchstens zwölf Personen.
2.2
Einer Small Group zugehörig gelten:
bis zu sieben beim Turnier startende Tänzer/innen sowie zwei Ersatztänzer/innen und bis zu zwei Betreuer/innen (Trainer/in, Mannschaftskapitän/in, Physiotherapeut/ in), insgesamt jedoch nicht mehr als elf Personen.
Einer Formation zugehörig gelten:
bis zu zwölf beim Turnier startende Tänzer/innen sowie vier Ersatztänzer/innen, bis zu vier Betreuer/innen (Trainer/in, Mannschaftskapitän/in, Physiotherapeut/in), insgesamt jedoch nicht mehr als 20 Personen

3. Startgruppen

3.1
Kindergruppe
Zu Beginn des Wettkampfjahres dürfen die Teilnehmer(innen) das 11. Lebensjahr nicht vollendet haben.
3.2
Jugendgruppe
Zu Beginn des Wettkampfjahres dürfen die Teilnehmer(innen) das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben.
3.3
Hauptgruppe
Ohne Altersbegrenzung
3.4
Hauptgruppe II
Zu Beginn des Wettkampfjahres müssen alle Teilnehmer(innen) das 25. Lebensjahr vollendet haben.

4. Startgruppenzugehörigkeit

4.1
Der Wechsel einer Small Group/Formation von einer Startgruppe zur anderen kann nur im folgenden Wettkampfjahr stattfinden.
4.2
Ein Gruppenwechsel kann nur von der Kinder- in die Jugend- oder Hauptgruppe, von der Jugend- nur in die Hauptgruppe, von der Haupt- nur in die Hauptgruppe II stattfinden.
4.3
Die Formation wechselt nur die Gruppe, nicht die Liga.

5. Startligen

5.1
Kindergruppe
5.1.1
Landesligen mit höchstens 15 Formationen
5.1.2
Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereichs mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga noch mindestens 6 Formationen verbleiben.
5.2
Jugendgruppe
5.2.1
Landesligen mit höchstens 15 Formationen
5.2.2
Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereichs mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga noch mindestens 6 Formationen verbleiben.
5.3
Hauptgruppen
5.3.1
Landesligen mit höchstens 15 Formationen
5.3.2
Verbandsligen mit höchstens 15 Formationen
5.3.3
Oberligen mit höchstens 12 Formationen
5.3.4
Regionalligen mit höchstens 12 Formationen
5.3.5
2. Bundesligen mit höchstens 12 Formationen
5.3.6
1. Bundesliga mit höchstens 10 Formationen
5.4
Hauptgruppe II
5.4.1
Landesligen mit höchstens 15 Formationen.
5.4.2
Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereiches mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga mindestens 6 Formationen verbleiben.

6. Startligenzugehörigkeit

6.1
Jede Formation beginnt in der Landesliga.
6.2
Besteht in einem Gebiet keine Landesliga beginnt die Formation in der Verbandsliga.
6.3
Bei Ausscheiden einer Formation oder einzelner Mitglieder einer Formation aus dem Verein verbleiben Titel, Platz und Punkte bei diesem Verein. Dieses gilt nicht für Platz und Punkte, wenn dieser Verein zugunsten des aufnehmenden Vereins schriftlich verzichtet. Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, muss die Formation wieder in einer rangniedrigeren Startliga des jeweiligen Ligabereichs beginnen.

7. Ligabereiche

7.1
Die Ligabereiche sind in Verbands- und Landesligen auf Landesebene eingeteilt - Ausnahmen laut Bestimmungen des FAS JMD.
7.2
Die Ligabereiche sind in Oberligen auf Bereichsebene eingeteilt.
7.3
Regionalligen - laut Bestimmungen des SAS.
7.4
Bundesliga - laut Bestimmungen des SAS.

8. Startbuch und Startkarte

8.1
Jede Small Group/Formation muss ein für ihre Wettbewerbsart vorgeschriebenes Startbuch und eine dementsprechende Startkarte besitzen.
8.2
Die Startbücher haben folgende Farben
– Small Group: eosin
– Formation: rosa
Die Farbe der Startkarte ist weiß.
8.3
Das Startbuch hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Vereins, Name der Small Group/Formation. Die Startkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Formation, Name des Vereins, Name des LTV, Startgruppe, Ligabereich und Startliga (nur Formationen), Name, Geburtsdatum und Nationalität aller Tänzer.
8.4
Das Startbuch, die Startkarte und die Jahresstartmarke können nur auf Antrag des Vereins von der DTV-Geschäftsstelle ausgestellt werden.
8.5
Auf der Startkarte Formationen dürfen maximal 16 Aktive, auf der Startkarte Small Groups maximal neun Aktive aufgeführt werden.
8.6
Alle auf der Startkarte verzeichneten Tänzer müssen jeweils persönlich auf der Rückseite der Startkarte die Unterwerfungserklärung unterzeichnen.
8.7
Auf der Startkarte dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Umschreibungen sind schriftlich durch den Verein bei der DTV-Geschäftsstelle zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
– die bisherige Startkarte
– ggf. die Startfreigabe oder das Kündigungsschreiben bei Vereinswechsel

9. Tanzausführungen

9.1
Dauer der Choreographie
Small Groups: Gesamtdauer mindestens 2:30, höchstens drei Minuten. Beginn und Ende des Vortrags müssen eindeutig erkennbar sein und zusätzlich durch ein eindeutiges Zeichen angezeigt werden.
Formationen: Gesamtdauer mindestens drei, höchstens vier Minuten. Beginn und Ende des Vortrags müssen eindeutig erkennbar sein und zusätzlich durch ein eindeutiges Zeichen angezeigt werden.
9.1.1
Das Einnehmen der Anfangsposition auf der Tanzfläche hat ohne Musik zu erfolgen und darf max. 20 Sekunden dauern. Für das Verlassen der Tanzfläche gelten die gleichen Bestimmungen.
9.2
Hebefiguren
Hebefiguren sind Figuren, bei denen eine Person mit Unterstützung einer anderen Person vom Boden abgehoben wird. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen an der Ausführung beteiligt sein (Hebender und Gehobener / Pas de deux). Das Werfen einer Person ist unzulässig.
In der Kinderliga sind Hebungen untersagt. Auch die vollständige Gewichtsübertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig (passive Hebung)
9.3
Akrobatik
Akrobatik sind Leistungen, die auf körperlicher Kraft und Gewandtheit beruhen.
9.3.1
Akrobatik ist zulässig, wenn sie ohne Hilfe einer anderen Person durchgeführt wird.
9.4
Die Ahndung von Verstößen erfolgt nach den Bestimmungen des SAS.

10. Formationsmusik

10.1
Tonträger
Als Tonträger sind zugelassen: CDs.

11. Turnierformen

11.1
Internationale Meisterschaften Formationen
11.1.1 Startligen Bundesliga der Haupt- und Jugendgruppe
11.1.2 Turnierrang I. Ordnung
11.1.3 Startberechtigung laut Bestimmung IDO
11.1.4 Zulassung Plätze 1 bis 3 der Deutschen Meisterschaft
11.2
Deutsche und Regional-Meisterschaften Formationen
11.2.1 Startligen Bundesligen der Hauptgruppe laut Bestimmung SAS, Jugendgruppe laut Bestimmung SAS
11.2.2 Turnierrang I. Ordnung
11.2.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
11.2.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
11.3
Ligaturniere Formationen
11.3.1 Startligen Landes-, Verbands-, Ober-, Regional- und Bundesliga
11.3.2 Turnierrang I. Ordnung
11.3.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
11.4
Einladungsturniere Formationen
11.4.1 Startligen laut Turnieranmeldung
11.4.2 Turnierrang II. Ordnung
11.4.4 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
11.4.5 Zulassung laut Einladung
11.5
Offene Turniere Small Groups
11.5.1 Startgruppe laut Turnieranmeldung
11.5.2 Turnierrang I. Ordnung
11.5.3 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
11.6
Ranglistenturniere Small Groups
11.6.1 Startgruppe laut SAS
11.6.2 Turnierrang I. Ordnung
11.6.3 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
11.6.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
11.7
Deutsche Meisterschaften Small Groups
11.7.1 Startgruppe laut Bestimmung SAS
11.7.2 Turnierrang I. Ordnung
11.7.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
11.7.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
11.8
Internationale Meisterschaften Small Groups
11.8.1 Startgruppe laut Bestimmung SAS
11.8.2 Turnierrang I. Ordnung
11.8.4 Startberechtigung laut Bestimmung IDO
11.8.5 Zulassung laut Bestimmung SAS

12. Kombinierte Turniere

12.1
In begründeten Fällen können verschiedene Startgruppen eines Ligabereiches in der Landes- und Verbandsliga kombiniert durchgeführt werden. Die Ermittlung der Plätze und Platzziffern erfolgt jedoch getrennt nach Startgruppen.
12.2
Es kann die Kindergruppe mit der Jugendgruppe oder die Jugendgruppe mit der Hauptgruppe kombiniert werden.
12.3
Die kombination von Startgruppen wird vor Beginn der Liga für das gesamte Ligajahr festgesetzt. Die Genehmigung erteilt der DTV Sportwart nach Befürwortung durch den FAS JMD.

13. Zulassungsvoraussetzungen

13.1
Startbereite Formationen sind bis zum 31. Oktober, startbereite Small Groups bis zum 31. März des laufenden Wettkapfjahres für das nächste Wettkapfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Ligabeauftragten zu melden.
13.2
Jede Formation darf nur in der im Startbuch ausgewiesenen Startliga starten.
13.3
Vor dem Start an Wettbewerben sind der Turnierleitung auszuhändigen:
13.3.1
das Startbuch der startenden Small Group/Formation
13.3.2
die Startkarte mit gültiger Jahresstartmarke
13.3.3.
die für Wettbewerbe vorgeschriebene Tänzeraufstellung. In der Aufstellung müssen die Ligazugehörigkeit, Vereinszugehörigkeit, der Name der Formation, die Tänzer/innen sowie Ersatztänzer/innen, Trainer/in und Mannschaftskapitän/in eingetragen sein.
13.4
Ersatztänzer/innen können während des laufenden Turniers nur vor jeder beginnenden Runde eingesetzt werden. Sie müssen vor dem Auswechseln namentlich der Turnierleitung bekanntgegeben werden. Der Einsatz ist in die Tänzeraufstellung einzutragen.
13.5
Aktive müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Aktive dürfen nur für den LTV und den Verein starten, der in der Startliste eingetragen ist.
13.6
Aktive dürfen innerhalb der Wettbewerbsarten Small Groups und Formationen Jazz- und Modern Dance nicht für verschiedene Vereine starten.
13.7
Ein Small Group-/Formationsmitglied darf nur in der Small Group/Formation antreten, auf deren Small Group-/Formationsstartkarte es aufgeführt ist. Es darf nur in einer Small Group/Formation starten. Ein Wechsel im laufenden Wettkampfjahr ist nach dem ersten getanzten Turnier nur von einer rangniedrigeren in eine ranghöhere Formation im eigenen Verein möglich.

14. Turnierflächen

14.1
Für Deutsche Meisterschaften und Bundesliga mindestens 200 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12 m sein darf.
14.2
Für alle anderen Ligen mindestens 180 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12 m sein darf.
14.3
Die längere der Flächenseiten muss die Tanzrichtung sein.

15. Proben bei Formationswettbewerben

15.1
Angemessene Möglichkeiten für Proben der Small Groups/Formationen müssen vor den Wettbewerben vorhanden sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des DTV-Sportwarts und sind einzig bei Small Groups-Turnierformen möglich.
15.2
Für jede Small Group/Formation muss die gleiche Zeitdauer für Proben mit Musik
– Small Groups: mindestens fünf Minuten; Formationen: mindestens zehn Minuten
– auf der Turnierfläche zur Verfügung stehen.
15.3
Jede Small Group/Formation ist verpflichtet, die für sie vorgesehene Probe wahrzunehmen. Dabei ist die gesamte Choreographie mindestens einmal mit Musik zur Überprüfung der Regelgerechtigkeit zu zeigen.
15.4
Im Turnier darf nur die Musik verwendet und die Choreographie getanzt werden, die in der dazugehörigen Probe abgenommen wurde.
15.5
Wertungsrichter/innen, die das betreffende Turnier werten, sind zu den Stellproben keinesfalls zugelassen.

16. Turnierabwicklung

16.1.1
Deutsche Meisterschaften und Ligaturniere werden gemäß den Bestimmungen des SAS durchgeführt.
16.1.2
Turniere werden mit einer Vor- und einer Endrunde, bei Bedarf mit (einer) Zwischenrunde(n), durchgeführt.
16.1.3
Einladungsturniere laut Turnieranmeldung
16.1.4
Für Sonderfälle beschließt der SAS vor Beginn eines Wettkampfjahres Durchführungsbestimmungen.

17. Rundenabwicklung

17.1
Rundenablauf
Jede Vor-, Zwischen-, End- und Stichrunde muss jeweils ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Bei Ligaturnieren tanzen die ausgeschiedenen Formationen die Plätze in einer Platzierungsrunde aus. Wird eine Zwischenrunde ermittelt, entfallen die Platzierungsrunden. Scheidet nur eine Formation aus, entfällt die Platzierungsrunde.
17.2
Auslosung
In allen Runden muss die Startfolge unter Aufsicht des Beisitzers ausgelost werden.
17.3
Auswahl für die Zwischen- und Endrunde
An jeder Zwischen- und Endrunde dürfen nicht weniger als die Hälfte aller Small Groups / Formationen der vorherigen Runde teilnehmen, an der Endrunde jedoch nicht weniger als drei und nicht mehr als sieben Small Groups / Formationen.
17.4
Haben nach einer Vorrunde bis zu sieben Small Groups / Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen erhalten, so ist mit diesen Small Groups / Formationen die Endrunde durchzuführen. Ausgeschiedene Formationen der Vorrunde tanzen ihre Plätze in einer Platzierungsrunde aus; ausgeschiedenen Small Groups erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Vorrunde.
17.5
Haben nach einer Vor- oder Zwischenrunde mehr als sieben Small Groups / Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen, so ist mit diesen Formationen eine (weitere) Zwischenrunde durchzuführen. Die ausgeschiedenen Small Groups / Formationen erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der zuletzt getanzten Runde.
17.6
Wird eine Zwischenrunde durchgeführt, erhalten die ausgeschiedenen Small Groups / Formationen der Zwischenrunde ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Zwischenrunde.
17.7
Rundenabwicklung bei Deutschen Meisterschaften
Die Deutsche Meisterschaft wird mit Vorrunde, Zwischenrunden und Endrunde durchgeführt.
17.8
Stichrunden
Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren, die zum Aufstieg berechtigen.
17.9
Sind in einem Turnier bis zu sieben Small Groups / Formationen am Start, so wird eine Vor- und Endrunde mit allen teilnehmenden Small Groups / Formationen getanzt.

18. Start

18.1
Der Start einer Small Groups / Formation ist erfolgt, wenn sie die Tanzfläche betritt.
18.2
Während des Starts dürfen sich von einer Small Group / Formation auf der Tanzfläche nur die startenden Tänzer/innen befinden. An der Tanzfläche nur eine sitzende Person, Trainer oder Betreuer.
18.3
Über die gesamte Zeit des Starts einer Small Group / Formation muss deren Startnummer an der Tanzfläche und für die Wertungsrichter gut sichtbar angezeigt werden.

19. Wertungssystem

19.1
Vor- und Zwischenrunde
Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen.
19.2
End-, Platzierungs- und Stichrunde
Offene Platzwertung
19.3
Auswahl in der Vorrunde
Der Wertungsrichter muss
- die Hälfte aller Small Groups bzw.
- zwei Drittel aller Formationen
für die nächste Runde ermitteln.
19.4
Auswahl für die Endrunde in einer Zwischenrunde
19.4.1
Small Groups: Der Wertungsrichter muss die Hälfte der Starter für die nächste Runde ermitteln.
19.4.2
Formationen: Der Wertungsrichter muss zwei Drittel, maximal sechs Formationen ermitteln.

20. Wertungsdurchführung

20.1
Die Wertungsrichter können bei Formationsturnieren ihren Standort selbst bestimmen. Dieser muss jedoch gegenüber der Tanzfläche erhöht und vor der Frontseite der Small Groups / Formationen gelegen sein.

21. Ergebnisermittlung

21.1
Auswahlwertung
Die für eine Small Groups/Formation abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert.
21.2
Platzwertung - Majoritätssystem
Der Platz wird durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden.

22. Platzziffern

22.1
Bei Ligaturnieren werden Platzziffern vergeben.
22.2
Jede Formation erhält den ertanzten Platz als Platzziffer. Bei geteilten Plätzen erhalten die platzgleichen Formationen die gleiche Platzziffer, die aus dem Mittelwert der Addition dieser Plätze errechnet wird.
22.3
Nicht angetretene Formationen erhalten die schlechteste Platzziffer des Ligaturniers mit dem Zuschlag von 3 Platzziffern.
22.4
Wird von einer Formation der Start vorzeitig abgebrochen, so wird an diese der letzte Platz der Runde vergeben, in welcher der Start abgebrochen wurde.
22.5
Wird eine Formation wegen Verstoßes gegen die TSO-Bestimmungen oder Wertungsrichtlinien bei einem Turnier disqualifiziert, so erhält sie den letzten Platz.

23. Ranglisten

23.1
Formationen
23.1.1
Die Ranglisten der Ligen für den Auf- und Abstieg ergeben sich aus der Summe der bei vier bis sechs Ligaturnieren vergebenen Platzziffern.
23.1.2
Bei Platzgleichheit in der Rangliste entscheidet für einen Aufstieg bzw. Ligaerhalt die absolute Mehrheit der in der laufenden Liga erreichten Plätze in den einzelnen Ligaturnieren (Majoritätssystem). Haben zwei oder mehrere Formationen die gleiche absolute Mehrheit, kommt das Skatingsystem zur Anwendung.
23.2
Small Groups
23.2.1
Aus der Rangliste ergibt sich gem. Bestimmung SAS die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft.
23.2.2
Die Rangliste ergibt sich aus der Summe der Platzziffern von den besten vier Ranglistenturnieren seit der letzten Deutschen Meisterschaft.

24. Aufstieg

24.1
Landes- in Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS. Die aufsteigenden Formationen der Landesligen erhalten, solange nicht in jedem LTV jeder Verbandsliga eine Landesliga zugeordnet ist, die Möglichkeit am Qualifikationsturnier zur Oberliga des jeweiligen Bereiches teilzunehmen.
24.2
Verbands- in Oberligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.
24.3
Ober- in Regionalligen laut Bestimmungen des SAS.
24.4
Regionalligen in 2. Bundesligen laut Bestimmungen des SAS.
24.5
2. Bundesligen in 1. Bundesliga laut Bestimmungen des SAS.

25. Abstieg

25.1
Verbands- in Landesligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.
25.2
Ober- in Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.
25.3
Regional- in Oberligen laut Bestimmung des SAS.
25.4
2. Bundesligen in die Regionalligen laut Bestimmung des SAS.
25.5
1. Bundesliga in die 2. Bundesligen laut Bestimmung des SAS.
25.6
Eine Formation, die zu zwei Ligaturnieren des laufenden Wettkampfjahres nicht antritt, steigt in die Landesliga ab.

26. Abstiegsbefreiung

26.1
Eine Abstiegsbefreiung ist nicht möglich.

27. Rückversetzung

27.1
Auf Antrag einer Formation kann der DTV-Sportwart diese nach Befürwortung durch den Formations- bzw. Formationsligabereichs-beauftragten in eine rangniedrigere Startliga zurückversetzen.

28. Turnierkleidung

28.1
Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen.
28.2
Requisiten sind nicht erlaubt.
28.3
Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen nicht erlaubt.

29. Bildaufzeichnungen

29.1
Filmkameras und Videogeräte sind nur während der eigenen Proben zugelassen. Alle startenden Formationen dürfen jeweils ihre eigenen Turnierdurchgänge mit einer Kamera aufzeichnen. Den Standort für diese Kamera bestimmt der jeweilige Veranstalter bzw. Ausrichter. Der Ausrichter ist berechtigt, eine Aufzeichnung des gesamten Turniers vorzunehmen, sofern die Rechte dazu nicht nur den Verband anderweitig vergeben wurden.

Teil II: Einzelwettbewerbe Solo und Duo


Die folgenden Regelungen gelten für Tänzer, die an den Wettbewerbsarten Solo und Duo des DTV und anderer vom DTV anerkannten Organisationen in der Turnierart Jazz- und Modern Dance teilnehmen.

51. Startgruppen

51.1
Kindergruppe
Zu Beginn des Wettkampfjahres dürfen die Teilnehmer(innen) das 11. Lebensjahr nicht vollendet haben.
51.2
Jugendgruppe
Zu Beginn des Wettkampfjahres dürfen die Teilnehmer(innen) das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben.
51.3
Hauptgruppe
Ohne Altersbegrenzung
51.4
Hauptgruppe II
Zu Beginn des Wettkampfjahres müssen alle Teilnehmer(innen) das 25. Lebens-jahr vollendet haben.
51.5
Erreicht ein Tänzer (eines Duos) der Kinder- und Jugendgruppen in seiner Startgruppe das Höchstalter, muss zu Beginn des folgenden Wettkampfjahres ein Wechsel in die nächstältere Startgruppe erfolgen
51.6
Wird in der Hauptgruppe das Mindestalter der Hauptgruppe II erreicht, kann ein Wechsel in diese bis zum 15. Juli des Wettkampfjahres beantragt werden und erfolgen.
51.7
Ein Rückwechsel in eine jüngere Startgruppe ist nur von der Hauptgruppe II in die Hauptgruppe möglich und kann jeweils nur bis zum 15. Juli eines Wettkampfjahres beantragt werden und erfolgen.

52. Startklassen und Startklassenzugehörigkeit

52.1
StartgruppeStartklasse
KinderA
JugendA
HauptgruppeA
Hauptgruppe II A
52.2
Jeder Tänzer/jedes Duo beginnt in der A-Klasse.
52.3
Die Startklassenzugehörigkeit bei einem Duo, wenn mindestens einer der Duo-Partner bereits in dieser Wettbewerbsart getanzt hat, richtet sich nach der höchsten Duo-Startklasse eines der Tänzer.
52.4
Bei einem Wechsel der Startgruppe verbleibt das Duo/der Solist in der bisherigen Startklasse.
52.5
In der Startgruppe Hauptgruppe kann es für Solo nach Geschlecht getrennte Turniere geben. Diese sind dann entsprechend auszuschreiben. Eine Kombination (bei getrennter Ergebnisermittlung) ist möglich.

53. Tanzausführungen

53.1
Dauer der Choreographie
Gesamtdauer mindestens 1:45, höchstens 2:15 Minuten.
53.2
Das Einnehmen der Anfangsposition auf der Tanzfläche hat ohne Musik zu erfolgen und darf max. 10 Sekunden dauern. Für das Verlassen der Tanzfläche gelten die gleichen Bestimmungen.
53.3
Hebefiguren
In der Kindergruppe sind Hebungen untersagt. Hebefiguren sind Figuren, bei denen eine Person mit Unterstützung einer anderen Person vom Boden abgehoben wird. Auch die vollständige Gewichtsübertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig (passive Hebung).
Das Werfen einer Person ist unzulässig.
53.4
Akrobatik
Akrobatik sind Leistungen, die auf körperlicher Kraft und Gewandtheit beruhen. Akrobatik ist zulässig, wenn sie ohne Hilfe einer anderen Person durchgeführt wird.
53.5
Die Ahndung von Verstößen erfolgt nach den Bestimmungen des SAS

54. Turnierformen

54.1
Internationale Meisterschaften
54.1.1 Startklassen: Haupt- und Jugendgruppe A
54.1.2 Turnierrang I. Ordnung
54.1.3 Startberechtigung laut Bestimmung IDO
54.1.4 Zulassung Plätze 1 bis 5 der Deutschen Meisterschaft
54.2
Deutsche Meisterschaften
54.2.1 Startklassen: Haupt- und Jugendgruppe A
54.2.2 Turnierrang I. Ordnung
54.2.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
54.2.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
54.3
Einladungsturniere
54.3.1 Startklassen: laut Turnieranmeldung
54.3.2 Turnierrang II. Ordnung
54.3.3 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
54.3.4 Zulassung laut Einladung
54.4
Offene Turniere
54.4.1 Startklassen: laut Turnieranmeldung und Veröffentlichung im DTV-Verbandsorgan
54.4.2 Turnierrang I. Ordnung
54.4.3 Startberechtigung Für alle Soli/Duos der angemeldeten Startklassen im Bereich des DTV.
54.4.4 Zulassung Tänzer, deren Startmeldung spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin über das DTV-Meldeportal im Internet durch den Verein erfolgt ist.
54.4.5 Offene Turniere können nur durchgeführt werden, wenn bei allen Startgruppen mindestens drei Solisten/Duos am Start sind.

55. Solo

55.1
Startbuch und Startkarte
55.1.1
Das Startbuch hat folgende Information zu enthalten: Name des Tänzers, Name des Vereins, Name des LTV, Startgruppe.
Die Startkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name und Geburtsdatum des Tänzers, Nationalität des Tänzers, Name des Vereins, Name des LTV, Startgruppe und Turnierart.
Das Startbuch muss mit erkennbaren Passfotos und eigenhändiger Unterschrift des Startbuchinhabers versehen sein. Das Foto muss mit dem Startbuch fest verbunden und zusätzlich mit dem Vereinsstempel versehen sein.
55.1.2
Startbuch und Startkarte können nur auf Antrag eines Vereins von der DTV-Geschäftsstelle ausgestellt werden.
55.1.3
Die Farbe des Startbuchs entspricht der Farbe der Startkarte: altgold.
55.1.4
Auf der Startkarte dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Umschreibungen sind schriftlich durch den Verein beim DTV zu beantragen.
55.2
Zulassungsvoraussetzungen für Solo
55.2.1
Startbereite Solisten sind bis zum 31. März des laufenden Wettkampfjahres für das nächste Wettkampfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Beauftragten zu melden.
55.2.2
Jeder Solist muss das für die Wettbewerbs- und Turnierart vorgeschriebene Startbuch und eine dementsprechende Startkarte besitzen.
55.2.3
Der Tänzer darf nur in der im Startbuch ausgewiesenen Startklasse starten.
55.2.4
Der Tänzer muss das für die Wettbewerbsart vorgeschriebene Startbuch mit der gültigen Jahresstartmarke auf der Startkarte und der unterzeichneten Unterwerfungserklärung vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung abgeben.
55.2.5
Tänzer müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Tänzer dürfen nur für den Verein und den LTV starten, der im Startbuch bzw. in der Startkarte eingetragen ist. Sie dürfen innerhalb der Wettbewerbsarten Solo und Duo nicht für verschiedene Vereine starten.
55.2.6
Bei Wechsel der Vereinsmitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von vier Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag des Antrages auf Umschreibung der Startkarte. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe.
55.2.7
Die Startruhe entfällt:
– Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV.
– Für Deutsche Meisterschaften und deren Vorentscheidungen bei Beschluss durch das DTV-Präsidium. In diesem Fall startet das Solo für den LTV, dessen Einzelmitglied es durch seine Vereinszugehörigkeit vor dem Vereinswechsel war oder noch ist.
– Für alle Turniere bei schriftlichem Verzicht des bisherigen Vereins.
– Bei Wechsel in einen anderen LTV zusätzlich nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart.

56. Duo

56.1
Startbuch und Startkarte
56.1.1
Das Startbuch hat folgende Information zu enthalten: Name des Tänzers, Name des Vereins, Name des LTV, Startgruppe.
Die Startkarte hat folgende Informationen beider Tänzer zu enthalten: Name und Geburtsdatum, Startbuchnummer und Nationalität, Name des Vereins, Name des LTV, Startgruppe und Turnierart.
Das Startbuch muss mit erkennbaren Passfotos und eigenhändiger Unterschrift des Startbuchinhabers versehen sein. Das Foto muss mit dem Startbuch fest verbunden und zusätzlich mit dem Vereinsstempel versehen sein.
56.1.2
Startbuch und Startkarte können nur auf Antrag eines Vereins von der DTV-Geschäftsstelle ausgestellt werden.
56.1.3
Die Farbe des Startbuchs ist orange.
56.1.4
Die Farbe der Startkarte ist blau.
56.1.5
Auf der Startkarte dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Umschreibungen sind schriftlich durch den Verein beim DTV zu beantragen. Das gilt auch bei Duowechsel.
56.2
Zulassungsvoraussetzungen für Duo
56.2.1
Startbereite Duos sind bis zum 31. März des laufenden Wettkampfjahres für das nächste Wettkampfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Beauftragten zu melden.
56.2.2
Jeder Duo-Tänzer muss das vorgeschriebene Startbuch und eine entsprechende Startkarte für die Wettbewerbsart Duo sowie eine für die Wettbewerbsart Solo gültige Jahresstartmarke besitzen.
56.2.3
Das Duo darf nur in der im Startbuch ausgewiesenen Startklasse starten.
56.2.4
Ein Tänzer muss vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung abgeben:
– die für die Wettbewerbsart vorgeschriebenen Startbücher beider Tänzer (nebst jeweils persönlich unterzeichneter Unterwerfungserklärung)
– und die Duostartkarte mit der gültigen Jahresstartmarke.
56.2.5
Mehrfache Duobindung zur gleichen Zeit ist unzulässig.
56.2.6
Duos müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Sie dürfen nur für den Verein und den LTV starten, der im Startbuch bzw. in der Startkarte eingetragen ist. Sie dürfen bei Starts innerhalb der Wettbewerbsarten Solo und Duo nicht für verschiedene Vereine starten.
56.2.7
Bei Wechsel der Vereinsmitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von vier Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag des Antrages auf Umschreibung der Startkarte. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe.
56.2.8
Die Startruhe entfällt:
– Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV.
– Für Deutsche Meisterschaften und deren Vorentscheidungen bei Beschluss durch das DTV-Präsidium. In diesem Fall startet das Solo für den LTV, dessen Einzelmitglied es durch seine Vereinszugehörigkeit vor dem Vereinswechsel war oder noch ist.
– Für alle Turniere bei schriftlichem Verzicht des bisherigen Vereins.
– Bei Wechsel in einen anderen LTV zusätzlich nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart.

57. Turnierabwicklung

57.1
Kombinierte Startgruppen
57.1.1
In begründeten Fällen können auf Antrag Turniere verschiedener Startgruppen in derselben Startklasse zu kombinierten Turnieren zusammengefasst werden. Die Ermittlung der Plätze und Aufstiegspunkte erfolgt jedoch getrennt nach Startgruppen. Die Zustimmung erteilt der DTV-Sportwart.
57.2
Kombinierte Startklassen
57.2.1
In begründeten Fällen können auf Antrag Turniere mit kombinierten Startklassen durchgeführt werden. Die Ermittlung der Plätze und Aufstiegspunkte erfolgt jedoch getrennt nach Startklassen. Die Zustimmung erteilt der DTV-Sportwart.

58. Turnierflächen

58.1
Für alle Turnierformen mindestens 80 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 8 m sein darf.
58.2
Die längere der Flächenseiten muss die Tanzrichtung sein.

59. Start

59.1
Der Start ist erfolgt, wenn der/die Tänzer die Tanzfläche betritt/betreten.
59.2
Während des Starts dürfen sich auf der Tanzfläche nur der/die startende(n) Tänzer befinden. Coaching am Flächenrand ist nicht zulässig.
59.3
Über die gesamte Zeit des Starts eines Solo/Duos muss dessen Startnummer an der Tanzfläche und für die Wertungsrichter gut sichtbar angezeigt werden.

60. Rundenabwicklung

60.1
Turniere sind in der Regel mit einer Endrunde und gegebenenfalls mit einer Vorrunde und nicht mehr als zwei Zwischenrunden durchzuführen.
60.2
Für Sonderfälle beschließt der SAS gegebenenfalls Durchführungsbestimmungen.
60.3
Jede Vor-, Zwischen-, End- und Stichrunde muss jeweils ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
60.4
Startreihenfolge
60.4.1
Die in alphabetischer Reihenfolge erstellte Startliste gibt mit der niedrigsten Nummer und dann weiter aufsteigend die Startreihenfolge für die erste Runde an. Für eine gegebenenfalls weitere Runde wird beginnend mit der höchsten Startnummer und dann abnehmend die Startreihenfolge der verbliebenen Starter vorgegeben. Bei weiteren Runden wird fortfolgend verfahren.
60.5
Auswahl für Zwischen- und Endrunden
60.5.1
An jeder Zwischenrunde und der Endrunde muss mindestens die Hälfte aller Starter der vorherigen Runde teilnehmen, an der Endrunde nur dann nicht, wenn eine zweite Zwischenrunde durchgeführt worden ist. Werden also mehr als sechs Solisten/Duos
– nach der Vorrunde ermittelt, ist eine Zwischenrunde,
– nach der Zwischenrunde ermittelt, ist eine zweite Zwischenrunde
durchzuführen.
Ausnahmen für die Teilnahme an der Endrunde bei Platzgleichheit bis zum 7. Platz sowie bis zum 8. Platz und weiteren Plätzen regelt die folgende Ziffer 61.3.2.
60.5.2
Eine Endrunde ist mit sechs Startern durchzuführen, sofern mehr als sechs Solisten/Duos am Start sind.
Sind sechs Solisten/Duos oder weniger am Start, ist die Endrunde mit mindestens drei Startern durchzuführen.
Sofern nach mindestens einer Zwischenrunde Platzgleichheit bis zum 7. Platz vorliegt, muss die Endrunde mit 7 Solisten/Duos durchgeführt werden.
Nach einer Vorrunde mit maximal 12 Solisten/Duos und Platzgleichheit bis zum 7. Platz kann ohne Zwischenrunde sofort eine Endrunde mit 7 Solisten/Duos durchgeführt werden. Bei Platzgleichheit bis zum 8. Platz oder weiteren Plätzen ist die Endrunde nach mindestens einer Zwischenrunde mit der maximal möglichen Zahl, jedoch nicht mehr als sechs Startern, durchzuführen.
Die Regelungen von Ziffer 61.3.1 über die Teilnahme mindestens der Hälfte aller Solisten/Duos der vorherigen Runde sind einzuhalten.
60.6
Stichrunden
60.6.1
Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren.

61. Wertungssystem

61.1.1
Auswahl in der Vorrunde/in einer Zwischenrunde
Der Wertungsrichter muss die Hälfte der Solisten/Duos für die nächste Runde ermitteln.
61.1.2
Auswahl für die Endrunde
Der Wertungsrichter muss sechs Solisten/Duos für die Endrunde ermitteln.
61.2.1
Vor- und Zwischenrunden
Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen. Tritt ein Solist/Duo nicht an oder bricht den Start vorzeitig ab, erhält der Solist/das Duo kein Kreuz oder Plus.
61.2.2
End- und Stichrunden
Der Wertungsrichter platziert die Solisten/Duos nach deren Leistung im Verhältnis zur Gesamtleistung aller Endrundenstarter. Jeder Solist/jedes Duo, der/das nicht antritt oder den Vortrag vorzeitig abbricht, erhält die schlechteste Wertung.
61.3
Auf Antrag kann der DTV-Sportwart Ausnahmen zulassen.
61.4
Ergebnisermittlung
61.4.1
Vor- und Zwischenrunden – Auswahlwertung
Die für einen Solisten/ein Duo abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert.
61.4.2
Endrunde – Platzwertung – Majoritätssystem
Die Plätze werden durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden.

62. Auf- und Abstiegsregelungen

Zur Zeit gibt es keine Auf- oder Abstiegsregelung.

63. Turnierkleidung

63.1
Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen.
63.2
Requisiten sind nicht erlaubt.
63.3
Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen nicht erlaubt.
63.4
Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Ziffern 63.1 bis 63.3 hat der Turnierleiter das Recht, Solisten/Duos von der Turnierteilnahme auszuschließen

64. Bildaufzeichnungen

64.1
Bildaufzeichnungen sind nicht zugelassen. Der Ausrichter ist berechtigt, eine Aufzeichnung des gesamten Turniers vorzunehmen, sofern die Rechte dazu nicht durch den Verband anderweitig vergeben wurden.

65. Ergänzende Bestimmungen

65.1
Auslandsstarts
65.1.1
Starter dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen und Startklassen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den zuständigen Beauftragten der DTV-Sportwart.
65.1.2
Auslandsstarts sind anmelde- und zustimmungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
Anmeldungen müssen durch den Verein über den zuständigen Beauftragten an die DTV-Geschäftsstelle spätestens 21 Tage (Poststempel) vor dem Start erfolgen.
65.1.3
Auslandsstarts kann nur zugestimmt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgt ist.
65.2
Lizenzen für Aktive und Lizenznutzung
65.2.1
Turnierleiter- und/oder Wertungsrichterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Solo und/oder Duo sowie Small Groups und/oder Formationen für unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, der auf der Startkarte Solo angegeben ist.