J. Regeln für Turnierleiter- und Beisitzer-Lizenzen

1. Lizenzarten

1.1
Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer

2. Lizenzerwerb

2.1
Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von UE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz
2.2
Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.

3. Lizenznutzung

3.1
Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
3.1.1
Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist,
3.1.2
mindestens 18 Jahre alt ist,
3.1.3
im Besitz der für die Lizenz und das Kalenderjahr gültigen Lizenzmarke ist,
3.1.4
den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter- Lizenzerhaltsschulung führen kann.
3.2
Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
3.3
Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie
3.3.1
die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
3.3.2
ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren.
3.4
Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muß von seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.

4. Lizenzruhe/Lizenzentzug

4.1
Bei Verstößen gegen die TSO wird durch das DTV-Präsidium laut den Bestimmungen der DTV-Verbandsgerichtsordnung verfahren.