Turnier und Sportordnung 2025

J. Regeln für Turnierleiter-, Beisitzer-Lizenzen

1. Lizenzarten


1.1Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer und Chairperson-Lizenz für Chairpersons
1.2Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer Jazz und Modern/Contemporary

2. Lizenzerwerb


2.1Der Erwerber / die Erwerberin muss Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV sein.
2.2Die Teilnehmer müssen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18 vorweisen. Die Vorlage erfolgt vor der Prüfung und das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.
2.3Die Teilnehmer müssen einen unterschriebenen Ehrenkodex mit Lizenzerwerb vorlegen.
2.4Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz
2.5Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
2.6Chairperson-Lizenz Turnierleiter-Lizenzen können auf Chairperson-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.

Chairperson-Lizenzen werden für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Sie verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

2.7Über Ausnahmen beiden Eingangsvoraussetzungen für die Chairpersonlizenz entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.

3. Lizenznutzung


3.1Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
3.1.1Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist,
3.1.2mindestens 18 Jahre alt ist,
3.1.3im Besitz der für die Lizenz gültigen Jahreslizenz ist,
3.1.4den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter- Lizenzerhaltsschulung führen kann.
 
3.1.5zu Beginn eines jeden Lizenzerhaltszeitraum einen Ehrenkodex unterzeichnet/bestätigt
3.2Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
3.2.1Turnierleiterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist.
3.3Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie
3.3.1die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
3.3.2ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren.
 
3.4Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.

4. Lizenzruhe/Lizenzentzug


4.1Bei Verstößen gegen die TSO wird durch das DTV-Präsidium laut den Bestimmungen der DTV-Verbandsgerichtsordnung verfahren.