2.1 | Der Erwerber / die Erwerberin muss Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV sein.
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2.2 | Die Teilnehmer müssen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten
des Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18 vorweisen. Die Vorlage erfolgt vor der Prüfung und das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.
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2.3 | Die Teilnehmer müssen einen unterschriebenen Ehrenkodex mit Lizenzerwerb vorlegen.
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2.4 | Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis
der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz
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2.5 | Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
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2.6 | Chairperson-Lizenz
Turnierleiter-Lizenzen können auf Chairperson-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet
wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.
Chairperson-Lizenzen werden für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Sie verlängern sich von
Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe
von Gründen erfolgen.
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2.7 | Über Ausnahmen beiden Eingangsvoraussetzungen für die Chairpersonlizenz entscheidet auf
Antrag des LTV der SAS.
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3.1 | Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
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3.1.1 | Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist,
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3.1.2 | mindestens 18 Jahre alt ist,
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3.1.3 | im Besitz der für die Lizenz gültigen Jahreslizenz ist,
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3.1.4 | den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS
beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-
Lizenzerhaltsschulung führen kann.
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3.1.5 | zu Beginn eines jeden Lizenzerhaltszeitraum einen Ehrenkodex unterzeichnet/bestätigt
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3.2 | Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist.
In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
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3.2.1 | Turnierleiterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein,
für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für
unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für
den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist.
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3.3 | Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie
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3.3.1 | die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
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3.3.2 | ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren.
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3.4 | Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von
seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei
unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.
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