J. Regeln für Turnierleiter- und Beisitzer-Lizenzen
1. Lizenzarten
- 1.1
- Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer
2. Lizenzerwerb
- 2.1
- Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von UE und Nachweis
der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz
- 2.2
- Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
3. Lizenznutzung
- 3.1
- Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
- 3.1.1
- Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist,
- 3.1.2
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- 3.1.3
- im Besitz der für die Lizenz und das Kalenderjahr gültigen Lizenzmarke ist,
- 3.1.4
- den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS
beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-
Lizenzerhaltsschulung führen kann.
- 3.2
- Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist.
In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
- 3.3
- Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie
- 3.3.1
- die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
- 3.3.2
- ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren.
- 3.4
- Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muß von
seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei
unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.
4. Lizenzruhe/Lizenzentzug
- 4.1
- Bei Verstößen gegen die TSO wird durch das DTV-Präsidium laut den Bestimmungen der
DTV-Verbandsgerichtsordnung verfahren.