L. Regeln für Anträge, Beschwerden und Einsprüche
1. Anträge/Beschwerden
- 1.1
- Anträge und Beschwerden im Bereich und Rahmen der TSO sind, wenn nicht anders
vorgeschrieben, über den LTV-Sportwart an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
2. Proteste/Einsprüche
- 2.1
- Proteste und Einsprüche wegen Regelwidrigkeiten bei Turnieren sind nur wie folgt
vorzunehmen:
- 2.1.1
- Bei Einzelwettbewerben kann ein Partner, bei Formationswettbewerben nur der
Mannschaftskapitän vor Beginn oder nach Beendigung jeder Runde wegen Verstößen
und/oder fehlerhaften Entscheidungen schriftlich bei der Turnierleitung Protest
einlegen.
- 2.1.2
- Der Turnierleiter hat den Protest entgegenzunehmen und zu entscheiden. Einsprüche
gegen diese Entscheidung sind bei der Turnierleitung nicht zulässig.
- 2.1.3
- Jeder Protest und die darauf getroffene Entscheidung ist im Turnierbericht zu
vermerken.
- 2.1.4
- Wird ein Protest abgewiesen oder eine fehlerhafte Entscheidung getroffen, hat nur der
Verein, dem das Paar oder die Formation angehört, das Recht, innerhalb von sieben
Tagen nach dem Turnier den Protest mit genauer Begründung schriftlich der DTV-
Geschäftsstelle einzureichen.
- 2.1.5
- Über den Protest entscheidet das Sportgericht.