Turnier und Sportordnung 2024

M. Schlußbestimmungen

1. Verstöße

1.1Verstöße gegen die TSO werden nach den Bestimmungen der DTV-Verbandsgerichtsordnung geahndet.
1.2Als Verstoß gegen die TSO gelten auch Handlungen gegen die allgemeinen Grundsätze sportlicher Fairneß sowie Anstiftung oder Beihilfe zu Verstößen gegen die TSO.

2. Änderungen der TSO

2.1Änderungen der TSO - mit Ausnahme der Abschnitte A, J, K, M und N - werden von der Sportkommission beschlossen.
2.1.1Das Protokoll der Beschlüsse ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Beschlussfassung an den Länderrat, den SAS und den JAS zu senden.
2.1.2Der Länderrat hat die Möglichkeit, ein Veto gegen einzelne Beschlüsse einzulegen.
Dazu bedarf es des Antrags von vier (4) Mitgliedern des Länderrates innerhalb von zehn (10) Tagen nach Protokollversand an die Versandadresse des Protokolls.
Der Länderrat hat dann im Umlaufverfahren oder auf seiner nächsten Sitzung mit einfacher Mehrheit zu entscheiden, ob ein Veto eingelegt wird.
2.1.3Ergeht kein Veto des Länderrates, sind die Beschlüsse unverzüglich auf der DTV-Website zu veröffentlichen und treten damit in Kraft - sofern kein anderer Termin beschlossen wurde.
2.2Änderungen der TSO-Abschnitte A Teil I sowie J, K und N werden von SAS und Länderrat beschlossen.
2.2.1Sobald das zweite Gremium zugestimmt hat, sind die Beschlüsse unverzüglich auf der DTV-Website zu veröffentlichen und treten damit in Kraft - sofern kein anderer Termin beschlossen wurde.
2.3Änderungen der TSO-Abschnitte A Teil II und M werden von SAS, JAS und Län-derrat beschlossen.
2.3.1Sobald alle Gremien zugestimmt haben, sind die Beschlüsse unverzüglich auf der DTV-Website zu veröffentlichen und treten damit in Kraft - sofern kein anderer Termin beschlossen wurde.

3. DTV-Fachorgan

3.1Allen Lizenznehmern mit gültiger Jahreslizenz wird das DTV-Fachorgan unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei Paaren erhält ein Partner ein Exemplar (nach Wahl des Paares), Small Groups und Formationen erhalten ein Exemplar.

4. Gültigkeit

4.1Diese TSO trat am 1. September 1984 in Kraft. Alle Änderungen bis Mai 2024 sind eingearbeitet.