Turnier und Sportordnung 2024

B. Amateurbestimmungen

1. Amateurdefinition

1.1Amateurtanzsportler im Sinne der TSO sind Personen, die mit ihrer Betätigung im Tanzsport keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangen.

2. Erlöschen/Aberkennen

2.1Die Amateureigenschaft erlischt durch
2.1.1schriftlichen Verzicht
2.1.2Aufnahme einer auf unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Betätigung im Tanzsport
 
2.2Die Amateureigenschaft wird aberkannt gemäß DTV-Verbandsgerichtsordnung.
2.2.1Die Aberkennung ist zulässig bei besonders schwerem oder wiederholtem Verstoß.

3. Reamateurisierung

3.1Das DTV-Präsidium kann die Amateureigenschaft auf Antrag des zuständigen Vereins nach Stellungnahme durch den zuständigen LTV wieder zuerkennen. Mit dem Antrag, den der betreffende Tanzsportler mit zu unterzeichnen hat, muss die Vorschrift der Ziffer B 1.1 verbindlich anerkannt werden.
3.2Die Reamateurisierung ist nur einmal möglich.

4. Teilnahme an Professional-Wettbewerben

4.1Amateure dürfen sich an Wettbewerben, an denen auch Professionals teilnehmen, ohne Genehmigung des DTV-Präsidiums nicht beteiligen.

5. Überwachung der Bestimmungen

5.1Der DTV-Sportwart hat bei WDSF- und DTV-Turnieren die Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen.