8.1 | Ein Antrag auf Turniergenehmigung kann vom DTV-Präsidium
innerhalb der Frist unter TSO C 7.2. abgelehnt werden.
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8.2 | Offene Turniere oder Einladungsturniere sind nicht genehmigungsfähig,
wenn am selben Wochenende in derselben Turnierart, Startklasse, Altersgruppe ein WDSF-Turnier
(in Deutschland), eine Deutsche Meisterschaft, ein Deutschland Pokal, ein Deutschland Cup
oder ein DTV-Ranglistenturnier stattfindet. Ausnahme hiervon gilt für Jugend A Turniere,
die gleichzeitig mit einem DTV-Ranglistenturnier der Hauptgruppe stattfinden.
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8.3 | Bei gravierenden Verstößen gegen die TSO kann das
DTV-Präsidium zukünftige Anträge auf Turnieranmeldung dieses Vereins
oder anderer Vereine mit Personengleichheit im Vorstand ablehnen.
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8.4 | Bei unrichtigen Angaben in der Anmeldung wird eine bereits
erteilte Genehmigung ungültig.
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11.1 | Die Turnierleitung wird eingeladen vom
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11.1.1 | DTV-Präsidium für Internationale Meisterschaften, Deutsche
Meisterschaften der Sonderklassen, Deutsche Formationsmeisterschaften
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11.1.2 | DTV-Präsidium mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Internationale
Länderkämpfe, alle sonstigen DTV-Meisterschaften und Deutschland-Pokale
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11.1.3 | DTV-Sportwart mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für
Ranglistenturniere, Bundesligaturniere und Deutschland Cups.
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11.1.4 | LTV-Vorstand für die im betreffenden LTV auszurichtenden
Gebietsmeisterschaften, ferner für Landesmeisterschaften und
Bezirksmeisterschaften
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11.1.5 | Veranstalter für alle sonstigen Turniere
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11.2 | Das Wertungsgericht wird eingeladen
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11.2.1 | vom DTV-Sportausschuss für Deutsche Meisterschaften und
Deutschland-Pokale
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11.2.2 | vom DTV-Sportwart für Deutschland-Cups, Internationale Länderkämpfe,
Internationale Turniere, Ranglistenturniere, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Formations-
Einladungsturniere, Mannschaftswettbewerbe mit Teilnehmern des DTV.
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11.2.3 | von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet
auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für
Landesmeisterschaften und Bezirksmeisterschaften, Offene Turniere laut
Bestimmung des LTV
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11.2.4 | vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere laut Bestimmung des LTV
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11.3 | Ausländische Wertungsrichter dürfen nur mit Genehmigung des
DTV-Sportwarts über die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
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11.4 | Paare, Formationen und Mannschaften des DTV werden über den Verein
eingeladen
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11.4.1 | vom DTV-Sportwart für Internationale Meisterschaften, Deutsche
Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Ligaturniere der Bundes- und
Regionalligen, Internationale Länderkämpfe, Mannschaftskämpfe mit
Mannschaften des DTV
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11.4.2 | von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet
auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für
Landesmeisterschaften, Bezirksmeisterschaften, Mannschaftskämpfe mit
Mannschaften des LTV
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11.4.3 | vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere
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11.5 | Ausländische Paare dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über
die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
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11.6 | Einladungen zu Internationalen Meisterschaften und Internationalen
Turnieren sowie Turnieren mit internationaler Beteiligung dürfen nur vom
DTV an den ausländischen Verband erfolgen.
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12.1 | Paare, die in unterschiedlichen Wettbewerbsarten, Startklassen,
Startligen und Turnierarten starten, müssen sich entscheiden, welchem Start
sie bei Überschneidungen den Vorzug geben.
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12.2 | Turniere der Turnierarten Standard, Latein, Kombination und
Jazz und Modern/Contemporary in den Wettbewerbsarten Einzel: Startmeldungen für Turniere
dürfen nur über das ESV-Portal erfolgen. Die Meldungen sind erst nach der
Bestätigung durch den Verein gültig. Als Meldedatum gelten die elektronische
Bestätigung bzw. die Anmeldung des Vereins. Turniere der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary
in der Wettbewerbsart Gruppenwettbewerbe Small Groups: Startmeldungen dürfen nur
durch den Verein im ESV-Portal erfolgen.
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12.3 | Turniere der Turnierarten Standard, Latein und Kombination in der
Wettbewerbsart Einzel (Paar): Startmeldeschluss für alle Turniere ist
spätestens der Dienstag (23.59 Uhr, Zeitstempel der gültigen Anmeldung) vor
dem Veranstaltungstermin. Für Turniere in der Turnierart JMC in den
Wettbewerbsarten Solo, Duo und Small Groups spätestens zehn Tage vor
Veranstaltungsbeginn (23.59 Uhr, Zeitstempel der gültigen Anmeldung). Mit
Genehmigung des Bundessportwarts gemäß davon abweichender Turnieranmeldung.
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12.4 | Startmeldungen nach Startmeldeschluss sind nicht zulässig - Ausnahmen
in Einzelwettbewerben (Paar): mittanzende Sieger oder Aufsteiger und
Doppelstarter bei Meisterschaften.
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12.5 | Unentschuldigtes Fehlen nach Startmeldung gilt als Verstoß gegen die
TSO. Die rechtzeitig erfolgte Entschuldigung ist nachzuweisen.
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15.1 | Im Turnierprogramm ist aufzuführen:
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15.1.1 | Name des Veranstalters und/oder Ausrichters
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15.1.2 | Namen und Vereinszugehörigkeit von Turnierleiter, Beisitzer und
Wertungsrichtern
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15.1.3 | Wettbewerbsart, Startgruppen, Startligen/Startklassen mit Turnierart
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15.1.4 | Vor- und Zuname(n) sowie Vereinszugehörigkeit der startenden Paare,
Duos oder Solisten
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15.1.5 | Namen und Vereinszugehörigkeit sowie Teambuchstaben (nur Formationen
Standard/Latein) der startenden Small Groups/Formationen
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15.1.6 | Paaraufstellungen und Namen der Mannschaftskapitäne bei
Mannschaftswettbewerben.
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16.1 | Bei Turnieren der Turnierarten Latein, Standard, Kombination
und Jazz und Modern/Contemporary mit Ausnahme der Wettbewerbsart Formationsturniere wird nach
jeder Runde das Ergebnis der ausgeschiedenen Paare, Solisten, Duos oder Gruppen ausgehängt
und bei Bedarf (siehe Anhang 8: " Aufstieg / Doppelstart" ) eine Statusinformation für
einzelne Paare ausgestellt. Bei allen Turnieren haben die Paare, der Solist/die Solistin,
das Duo oder der Mannschaftskapitän das Recht, nach Durchführung ihrer Startklasse/Startliga
Einblick in die Wertungstabellen zu nehmen.
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16.2 | Im Turnierbericht sind alle besonderen Vorkommnisse, Verstöße sowie
Entscheidungen des Turnierleiters - letztere mit Begründung - aufzuführen.
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16.3 | Der Veranstalter oder Ausrichter muss in nachfolgender Form die
entsprechend aufgeführten Dokumente einreichen:
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16.3.1 | Alle Turnierarten: Der Veranstalter oder Ausrichter muss bis 23:59 Uhr des
Folgetags nach dem Turnier die Ergebnisse im ESV-Portal bereitstellen, so dass sie von Turnierleiter
und Beisitzer (und ggf. Chairperson) bis 23:59 Uhr des darauffolgenden Tages bestätigt werden
können.
Erfolgt die Übermittlung der Turnierergebnisse (upload) an die ESV nicht innerhalb der in der
TSO festgelegten Frist, so kann eine Strafgebühr nach DTV-Finanzordnung §1 2.1.12.3 erfolgen.
Die Wertungszettel sind innerhalb von drei Tagen nach dem Turnier an die DTV-Geschäftsstelle
oder eine andere vom Bundessportwart benannte Anschrift einzusenden.
Die Pflicht zur Einsendung der Wertungszettel entfällt, sofern diese nach den Fristen von Satz 1
vollständig (mittels einer zertifizierten Turniersoftware) elektronisch in das ESV-Portal
übertragen wurden.
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16.3.2 | Zusätzlich bei Turnierabwicklung ohne zertifizierte Turniersoftware:
Der Veranstalter oder Ausrichter muss innerhalb von drei Tagen nach dem Turnier an die
DTV-Geschäftsstelle oder eine andere vom Bundessportwart benannte Anschrift einsenden:
• Turnierbericht je Veranstaltung in einfacher Ausfertigung,
• Anlage zum Turnierbericht je Startgruppe und je Startklasse/-liga in einfacher Ausfertigung,
• Mannschaftsaufstellung und Name des Mannschaftskapitäns jeder Formation, Small Group
oder Mannschaft bei Formations-, Small Group- oder Mannschaftswettbewerben,
• berichtigtes Turnierprogramm mit errungenen Plätzen und ggf. Punkten in einfacher
Ausfertigung,
• zudem Wertungstabellen, Wertungszettel und gegebenenfalls Skatingtabellen.
Bei Turnieren der Turnierart JMC ist eine zweite Ausführung der Turnierunterlagen an
den jeweiligen Gebietsbeauftragten zu übersenden.
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