Turnier und Sportordnung 2026

C. Regeln für Turnierdurchführung

1. Wettkampfjahr


1.1Das Wettkampfjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Turnierarten und Wettbewerbsarten


2.1Folgende Tunierarten und Wettbewerbsarten werden unterschieden

TurnierartenWettbewerbsarten
Einzel-
wettbewerbe
Mannschafts-
wettbewerbe
Gruppen-
wettbewerbe
Paar Solo Synchro
Duo
Duo (Paar) Forma-
tion
Small
Group
Solo
Forma-
tion
Standard XXXXXXX
Latein XXXXXXX
Kombination XX
Jazz und Modern/
Contemporary (JMC)
XX XX
Einzeltanz
(gemäß Absatz 2.2)
XXx
2.2In der Turnierart „Einzeltanz“ werden die Tänze gemäß F Teil I - 3 bzw. F Teil III - 72 unterschieden.
2.3Die Wettbewerbsarten dürfen nur in den jeweils vorgeschriebenen Startgruppen, Startklassen, Startligen, Turnierarten, Turniertänzen und Turnierformen durchgeführt werden.

3. Amateur- und Professional-Wettbewerbe


3.1Amateurwettbewerbe dürfen gemeinsam mit Professionalwettbewerben nur mit Zustimmung des DTV-Präsidiums veranstaltet oder ausgerichtet werden.

4. Werbung und Bekanntmachungen


4.1Bei Werbung und Bekanntmachungen für Wettbewerbe sind Veranstalter, Ausrichter, Startgruppe, Startklasse bzw. Startliga, Turnierart und Turnierform anzugeben.

5. Turnierausschreibungen und -vergaben


5.1Vom DTV-Präsidium werden ausgeschrieben: Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Deutschland-Cups, Ranglistenturniere, Bundesligaturniere und Regionalmeisterschaften JMC.
5.2Die Vergabe erfolgt durch das DTV-Präsidium.

6. Turnieranmeldungen


6.1Anmeldepflichtig sind Turniere aller Turnierformen.
6.2Turnieranmeldungen müssen einschließlich der Genehmigungen gemäß Ziffer 7.3 vollständig und fristgerecht im ESV-Portal eingereicht werden.
6.3Anmeldeberechtigt sind
6.3.1Vereine und LTV
6.3.2Fördernde Mitglieder, wenn die Ausrichtung und/oder Aufsichtsführung durch den DTV, einen LTV oder Verein erfolgt.
6.4Eine Turnieranmeldung muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens drei Monate vor Beginn des Monats, in welchem das Turnier stattfinden soll, eingegangen sein.
6.4.1 [befristete Ausnahmeregelung für Turniere im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026]
Eine Turnieranmeldung für
  • Einzeltanzwettbewerbe gemäß F Teil I - 4.9 (E-Klasse Paartanz),
  • Einzeltanzwettbewerbe gemäß F Teil III - 73.5 (E-Klasse Solo und Synchro Duo) oder
  • Offene Turniere gemäß F Teil III - 73.4 (Synchro Duo)
muss bei der DTV-Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor Beginn des Monats, in welchem das Turnier stattfinden soll, eingegangen sein.

7. Turniergenehmigungen


7.1Genehmigungspflichtig sind alle DTV-Turniere.
7.2Ein Turnier gilt als genehmigt, wenn die Turnieranmeldung im ESV-Portal durch die DTV-Geschäftsstelle freigeschaltet wurde.
7.3Eine Turniergenehmigung des DTV bedarf der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV. Für ein Turnier in einem fremden LTV bedarf dieses Turnier der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV sowie des LTV, in dessen Bundesland das Turnier stattfinden soll.

8. Turnierablehnung


8.1Eine gemäß 7.2 bereits erteilte Genehmigung ist ungültig,
8.1.1bei unrichtigen Angaben in der Anmeldung,
8.1.2wenn das geplante Turnier oder Teile davon Regeln der TSO widersprechen oder
8.1.3wenn erforderliche Genehmigungen nicht vorliegen.
8.2Offene Turniere oder Einladungsturniere sind nicht genehmigungsfähig, wenn am selben Wochenende in derselben Turnierart, Startklasse und Altersgruppe ein WDSF-Turnier (in Deutschland), eine Deutsche Meisterschaft, ein Deutschland-Cup oder ein DTV-Ranglistenturnier stattfindet.
Ausgenommen hiervon sind Turniere beim gleichen Ausrichter des WDSF-Turniers und der vom DTV vergebenen Turniere. Die Sportkommission kann in begründeten Fällen weitere Ausnahmen für den Einzelfall beschließen.
8.3Die mehrmalige Durchführung ein und derselben Startgruppe/Startklasse/Turnierart durch einen Ausrichter bei einer Veranstaltung am selben Tag ist nicht möglich.
8.4Bei gravierenden Verstößen gegen die TSO kann das DTV-Präsidium zukünftige Anträge auf Turnieranmeldung dieses Vereins oder anderer Vereine mit Personengleichheit im Vorstand ablehnen.
8.5Bei unrichtigen Angaben in der Anmeldung wird eine bereits erteilte Genehmigung ungültig.

9. Turnierveröffentlichungen


9.1Turniere I. Ordnung müssen auf der DTV-Website veröffentlicht werden.
9.2Bei Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Cups, Ranglistenturnieren in Einzelwettbewerben dürfen Startlisten nur in alphabetischer Reihenfolge ohne Startnummern vorab veröffentlicht (Internet und/oder dergleichen) werden.

10. Absage von Turnieren


10.1 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so ist die DTV-Geschäftsstelle mindestens in Textform von dem ausrichtenden Verein hierüber zu informieren.
10.2 Werden einzelne Turniere einer Veranstaltung wegen mangelnder Paarbeteiligung abgesagt, muss der Turnierleiter dies im Turnierprogramm vermerken.

11. Turniereinladungen


11.1Die Turnierleitung wird eingeladen vom
11.1.1DTV-Präsidium für Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften der Sonderklassen, Deutsche Formationsmeisterschaften
11.1.2DTV-Präsidium mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Internationale Länderkämpfe und alle sonstigen DTV-Meisterschaften
11.1.3DTV-Sportwart mit Vorschlagsrecht des Ausrichters für Ranglistenturniere, Bundesligaturniere und Deutschland Cups.
11.1.4LTV-Vorstand für die im betreffenden LTV auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, ferner für Landesmeisterschaften
11.1.5Veranstalter für alle sonstigen Turniere
 
11.2Das Wertungsgericht wird eingeladen
11.2.1vom SAS für Deutsche Meisterschaften
11.2.2vom DTV-Sportwart für Deutschland-Cups, Internationale Länderkämpfe, Internationale Turniere, Ranglistenturniere, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Formations- Einladungsturniere, Mannschaftswettbewerbe mit Teilnehmern des DTV.
11.2.3von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für Landesmeisterschaften, offene Turniere laut Bestimmung des LTV
11.2.4vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere laut Bestimmung des LTV
 
11.3Ausländische Wertungsrichter dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
11.4Paare, Formationen und Mannschaften des DTV werden über den Verein eingeladen
11.4.1vom DTV-Sportwart für Internationale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Ligaturniere der Bundes- und Regionalligen, Internationale Länderkämpfe, Mannschaftskämpfe mit Mannschaften des DTV
11.4.2von den LTV-Vorständen der Gebiete für die im betreffenden Gebiet auszurichtenden Gebietsmeisterschaften, vom LTV-Vorstand für Landesmeisterschaften, Bezirksmeisterschaften, Mannschaftskämpfe mit Mannschaften des LTV
11.4.3vom Veranstalter für alle sonstigen Turniere
 
11.5Ausländische Paare dürfen nur mit Genehmigung des DTV-Sportwarts über die DTV-Geschäftsstelle eingeladen werden.
11.6Einladungen zu Internationalen Meisterschaften und Internationalen Turnieren sowie Turnieren mit internationaler Beteiligung dürfen nur vom DTV an den ausländischen Verband erfolgen.

12. Startmeldungen


12.1Paare, die in unterschiedlichen Wettbewerbsarten, Startklassen, Startligen und Turnierarten starten, müssen sich entscheiden, welchem Start sie bei Überschneidungen den Vorzug geben.
12.2Turniere der Turnierarten Standard, Latein, Kombination, LW, TA, WW, SF, QU, SB, CC, RB, PD, JV und Jazz und Modern/Contemporary in den Wettbewerbsarten Einzel und Einzeltanz: Startmeldungen für Turniere dürfen nur über das ESV-Portal erfolgen. Die Meldungen sind erst nach der Bestätigung durch den Verein gültig. Als Meldedatum gelten die elektronische Bestätigung bzw. die Anmeldung des Vereins. Turniere der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary in der Wettbewerbsart Gruppenwettbewerbe Small Groups: Startmeldungen dürfen nur durch den Verein im ESV-Portal erfolgen.
12.3Turniere der Turnierarten Standard, Latein und Kombination in der Wettbewerbsart Einzel (Paar, Solo und Synchro Duo) sowie Einzeltanz LW, TA, WW, SF, QU, SB, CC, RB, PD, JV: Startmeldeschluss für alle Turniere ist spätestens der Dienstag (23.59 Uhr, Zeitstempel der gültigen Anmeldung) vor dem Veranstaltungstermin. Für Turniere in der Turnierart JMC in den Wettbewerbsarten Solo, Duo und Small Groups spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn (23.59 Uhr, Zeitstempel der gültigen Anmeldung). Mit Genehmigung des DTV-Sportwarts gemäß davon abweichender Turnieranmeldung.
12.4Startmeldungen nach Startmeldeschluss sind nicht zulässig. Ausgenommen davon sind
12.4.1mittanzende Sieger oder Aufsteiger und Doppelstarter bei Meisterschaften in Einzelwettbewerben (Paar, Solo, Synchro Duo)
12.4.2Nachmeldungen bei Zustimmung des Turnierausrichters zu allen vom DTV vergebenen Turnieren (z.B.: DM/RL) mit Genehmigung des DTV-Sportwarts
12.4.3Nachmeldungen bei Zustimmung des Turnierausrichters zu Landesmeisterschaften mit Genehmigung des LTV-Sportwarts
12.4.4alle weiteren Nachmeldungen bis 36 Stunden vor dem ersten Turniertag des Turnierwochenendes bei Zustimmung des Turnierausrichters
12.5Unentschuldigtes Fehlen nach Startmeldung gilt als Verstoß gegen die TSO. Die rechtzeitig erfolgte Entschuldigung ist nachzuweisen.
12.6Die Startbuchdaten zur Durchführung von Standard- und Lateinturnieren der I. Ordnung (in der Wettbewerbsart Einzel Paar, Solo, Synchro Duo) müssen innerhalb von 24 Stunden vor dem Turnier aus dem ESV-Portal aktualisiert worden sein (Finaler Download).
Bei allen anderen Turnieren sofern das Optionsrecht zu Gunsten einer elektronischen Turnierdurchführung mit einer zertifizierten Turniersoftware ausgeübt wird.
12.7Verdachtsmeldungen in Einzelwettbewerben ermöglichen es Paaren, Solisten und Synchro Duos, zu Turnieren der nächsthöheren Startklasse zu melden. Sie sind ausschließlich für den Fall gedacht, dass Paare, Solisten oder Synchro Duos nach einem Aufstieg am selben Turnierwochenende an Turnieren einer anderen Veranstaltung in ihrer neuen Startklasse teilnehmen wollen. Sie können frühestens zehn Tage vor dem Turnierdatum vom Paar, Solisten oder Synchro Duo (als Meldewunsch) oder vom Sportwart abgegeben und sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie zwingend erforderlich sind.
12.7.1Verdachtsmeldungen von Aufsteigern sind erforderlich, wenn ein Paar, Solist oder Synchro Duo für eine Turnierveranstaltung melden will, in der seine aktuelle Startklasse nicht angeboten wird. Hier muss der Aufstieg durch die Vorlage des Laufzettels nachgewiesen werden.

13. Vergütungen


13.1Vorgesehene Vergütungen für Turnierteilnehmer sind in der Anmeldung spezifiziert anzugeben. Ohne diese Angaben kann keine Turniergenehmigung erfolgen.
13.2Eine leistungsbezogene Trainingskostenerstattung ist möglich. Sie bedarf der Genehmigung des DTV-Präsidiums.
13.3Bei Internationalen Meisterschaften im Bereich des DTV ist für ein Paar jedes Verbandes Vergütung laut WDSF-Bestimmungen zu gewähren, darüber hinaus auch für das zweite teilnehmende deutsche Paar. Entsprechendes gilt für Formationen.
13.4Bei Internationalen Turnieren und Turnieren mit internationaler Beteiligung sind allen Paaren die gleichen Konditionen anzubieten und zu gewähren.

14. Startgebühren


14.1Bei offenen Turnieren, Landesmeisterschaften, Ranglistenturnieren, Deutschen Meisterschaften der Sonderklassen kann eine Start- oder Meldegebühr erhoben werden. Bei offenen Turnieren der „Unter 8“, Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen darf die Start- oder Meldegebühr nicht den Betrag von 15 € pro Turnier bzw. von 30 € pro Turniertag überschreiten.
Bei Landesmeisterschaften gelten die Bestimmungen des LTV, dem der Ausrichter angehört.
14.2 Bei DTV-Ranglistenturnieren der Junioren- und Jugendgruppen kann eine Start- oder Meldegebühr bis maximal 20 € pro Turnier erhoben werden. Bei WDSF-Turnieren der Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen kann eine Start- oder Meldegebühr bis maximal 60 € pro Turnier erhoben werden. Sollte ein DTV-Ranglistenturnier der Junioren- und Jugendgruppen gleichzeitig als WDSF-Turnier durchgeführt werden, gilt die Obergrenze für das WDSF-Turnier.

15. Turnierprogramm


15.1Im Turnierprogramm ist aufzuführen:
15.1.1Name des Veranstalters und/oder Ausrichters
15.1.2Namen und Vereinszugehörigkeit von Turnierleiter, Beisitzer und Wertungsrichtern
15.1.3Wettbewerbsart, Startgruppen, Startligen/Startklassen mit Turnierart
15.1.4Vor- und Zuname(n) sowie Vereinszugehörigkeit der startenden Paare, Duos oder Solisten
15.1.5Namen und Vereinszugehörigkeit sowie Teambuchstaben (nur Formationen Standard/Latein) der startenden Small Groups/Formationen
15.1.6Paaraufstellungen und Namen der Mannschaftskapitäne bei Mannschaftswettbewerben.

16. Turnierunterlagen


16.1Bei Turnieren der Turnierarten Latein, Standard, Kombination, LW, TA, WW, SF, QU, SB, CC, RB, PD, JV und Jazz und Modern/Contemporary mit Ausnahme der Wettbewerbsart Formationsturniere wird nach jeder Runde das Ergebnis der ausgeschiedenen Paare, Solisten, Duos, Synchro Duos ausgehängt und bei Bedarf eine Statusinformation für einzelne Paare ausgestellt (siehe Abschnitte F Teil I - 5.2 & 7.1.10 und F Teil III - 74.2 & 76.1.10). Bei allen Turnieren haben die Paare, der Solist/die Solistin, das Duo, das Synchro Duo oder der Mannschaftskapitän das Recht, nach Durchführung ihrer Startklasse/Startliga Einblick in die Wertungstabellen zu nehmen.
16.2Im Turnierbericht sind alle besonderen Vorkommnisse, Verstöße sowie Entscheidungen des Turnierleiters - letztere mit Begründung - aufzuführen.
16.3Der Veranstalter oder Ausrichter muss in nachfolgender Form die entsprechend aufgeführten Dokumente einreichen:
16.3.1Der Veranstalter oder Ausrichter muss bis 12 Stunden nach Ende des Turniertags die Ergebnisse im ESV-Portal bereitstellen, so dass sie von Turnierleiter und Beisitzer (und ggf. Chairperson) bis 24 Stunden nach Ende des Turniertags bestätigt werden können. Erfolgt die Übermittlung der Turnierergebnisse (Upload) an die ESV nicht innerhalb der in der TSO festgelegten Frist, so wird eine Kostenerstattung nach DTV-Finanzordnung § 1 Absatz 4.2 erhoben. Die Wertungszettel sind innerhalb von drei Tagen nach dem Turnier an die DTV-Geschäftsstelle oder eine andere vom DTV-Sportwart benannte Anschrift einzusenden.

Die Pflicht zur Einsendung der Wertungszettel entfällt, sofern diese nach den Fristen von Satz 1 vollständig (mittels einer zertifizierten Turniersoftware) elektronisch in das ESV-Portal übertragen wurden.


17. Turnierbeginn/-ablauf


17.1Der für die einzelnen Startklassen und Startligen in der Turnieranmeldung festgesetzte Turnierbeginn darf nur vorverlegt werden, wenn alle gemeldeten Paare / Duos / Solisten / Small Groups / Formationen startbereit sind.
17.2Bei Meisterschaften der Kinder-, Junioren- und Jugendgruppen müssen die Vor-, Zwischen- und Endrunden ohne Unterbrechung in einer Veranstaltung durchgeführt werden. Eine Teilung in Nachmittags- und Abendveranstaltung ist nicht zulässig.
17.3Bei allen Turnieren werden die Aktiven, die sich für die nächste Runde qualifiziert haben, unverzüglich in schriftlicher Form und ggf. zusätzlich mündlich oder elektronisch bekannt gegeben.

18. Ehrentänze


18.1Zu Ehrentänzen dürfen nur am Turnier beteiligte Paare, Duos, Solisten, Small Groups, Formationen aufgerufen werden.
18.2Paare, Solisten, Synchro Duos der E-, D- und C-Klassen dürfen nur als Endrundenteilnehmer zu Ehrentänzen aufgerufen werden und nur gemeinsam und in Turnierkleidung tanzen.

19. Disqualifikation


19.1 Erfolgt nach Abschluss einer Runde eine Disqualifikation eines Paares / Duos / Solisten / einer Small Group / Formationen durch den Turnierleiter bzw. die Chairperson, wird diese/s ohne Platzierung mit Status D an das Ende der vor der Disqualifikation zuletzt getanzten Runde gesetzt und ist in der Ergebnisermittlung so zu behandeln, als hätte es nicht am Turnier teilgenommen. Die vor diesem Paar / Duo / Solisten / Small Group / Formation liegenden Teilnehmenden erhalten für dieses Paar / Duo / Solisten / Small Group / Formation keine Aufstiegspunkte. Das disqualifizierte Paar / Duo / Solisten / Small Group / Formation erhält keine Aufstiegspunkte und keine ggf. mögliche Aufstiegsplatzierung.
19.2 Die Disqualifikation ist im Turnierbericht unter besondere Vorkommnisse zu vermerken und zu begründen.

20. Schautänze bei Turnieren


20.1Schautanzdarbietungen von nicht am Turnier beteiligten Paaren, Duos, Solisten, Small Groups und/oder Formationen dürfen nur stattfinden, wenn die Bestimmungen für Schautänze eingehalten werden.
20.2Bei Meisterschaften und Länderkämpfen sind Schautanzdarbietungen in Turniertänzen von Professionals deutscher oder fremder Nationalität sowie von Paaren und/oder Formationen fremder Nationalität nicht zulässig.
20.3Bei allen anderen Turnierveranstaltungen sind Schautanzdarbietungen in Turniertänzen von Professionals sowie von Paaren und/oder Formationen fremder Nationalität erst nach Beendigung des offiziellen Teils - einschließlich der Siegerehrung - zulässig.

21. Internationale offene Turniere


  Für Internationale offene Turniere in Deutschland kann die Sportkommission abweichende Regeln von denen der Turnier- und Sportordnung genehmigen.