Turnier und Sportordnung 2024

D. Regeln für Turnierleitung und Wertungsgericht

1. Tätigkeit und Starts bei Wettbewerben


1.1Inhaber von Turnierleiter- oder Wertungsrichterlizenzen dürfen keine Tätigkeit als Turnierleiter oder Wertungsrichter bei Wettbewerben ausüben, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die diese Tätigkeit genehmigungspflichtig ist.
1.1.1Genehmigungspflichtig sind Tätigkeiten bei Wettbewerben,
(a) die nicht
  • vom DTV
  • von einer seiner Mitgliedsorganisationen (Landesverbände, Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung oder Mitglieder gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung) oder
  • von einem internationalen Verband, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden, veranstaltet werden
und

(b) die regionalen, nationen und internationalen Meisterschaften oder Pokalen

  • des DTV
  • seiner Mitgliedsorganisationen
  • internationaler Verbände, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden, gleichzusetzen sind.
1.1.2Genehmigungsfähig sind Tätigkeiten bei solchen Wettbewerben, wenn sie im sportpolitischen Interesse des Verbandes sind und insbesondere die bei Wettbewerben gemäß Absatz 1.1.1 errungenen Meisterschaftstitel nicht herabwürdigen.
1.1.3Ein Antrag auf Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor Beginn des Monats, in welchem der Wettbewerb stattfinden soll, eingegangen sein und wird durch den DTV-Sportwart entschieden.

2. Zusammensetzung der Turnierleitung


2.1Sonstige Turniere
ein Turnierleiter, ein Beisitzer, mindestens ein Protokollführer
2.2Turnierleiter und Besitzer dürfen während des Turniers einer Startklasse/Startliga nicht ausgewechselt werden.
2.3Bei allen vom DTV vergebenen Turnieren kann das DTV-Präsidium eine Chairperson einsetzen, die auch gegenüber dem Turnierleiter in allen sportlichen Belangen der Veranstaltung entscheidungs- und weisungsbefugt ist.
2.4Bei allen von den LTVs vergebenen Turnieren kann der jeweilige LTV eine Chairperson einsetzen, die auch gegenüber dem Turnierleiter in allen sportlichen Belangen der Veranstaltung entscheidungs- und weisungsbefugt ist.

3. Zulassung als Chairperson, Turnierleiter oder Beisitzer


3.1Chairperson, Turnierleiter und Beisitzer müssen Inhaber einer ID Karte mit gültiger Jahreslizenz sein und diese dem Veranstalter oder Ausrichter vor Turnierbeginn vorlegen.
3.2ID-Karten und Jahreslizenzen werden auf Antrag des Vereins von der DTV-Geschäftsstelle genehmigt und stehen in der ESV oder in der DTV APP zur Verfügung.
3.3Bei der Beantragung der ID-Karte müssen die unter 3.1 genannten Personen die Anti-Doping-Bestimmungen, die Nutzungsbedingungen der ID-Karten und die DTV-Verbandsgerichtsordnung mittels Unterschrift anerkennen. (Erläuterung: Der Antrag wird im ESV-Portal erfasst und das Formular „ID-Kartenantrag“ ausgedruckt. Mit den erforderlichen Unterschriften unter dem Antrag und der Schiedsvereinbarung wird der Ausdruck als PDF per E-Mail an die DTV-Geschäftsstelle gesandt. Die unbefristete Aufbewahrung des Original-Antrags erfolgt durch den/die Antragsteller*in.)
3.4Eine gültige ID-Karte muss mit einem erkennbaren Lichtbild/Passfoto versehen sein.
3.5Änderungen der Personendaten sind vom Verein über das ESV-Portal an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.

4. Aufgaben des Turnierleiters


4.1Dem Turnierleiter obliegt die technische Durchführung des Turniers. Er ist verantwortlich für den sportlichen Ablauf und die Einhaltung der Bestimmungen der TSO.
4.2Eine Trennung zwischen Turnierleiter und Moderator ist mit Genehmigung des DTV-Sportwarts zulässig.
4.3Der Turnierleiter muss vor Beginn eines Turnieres bzw. einer Startklasse/Startliga überprüfen:
4.3.1Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wertungsgerichtes
4.3.2Nutzbare Größe der Tanzfläche und die Art des Belages laut Angaben in der Turnieranmeldung
4.3.3Vorkehrungen zum Darbieten einer sportgerechten Musik
4.3.4Turnierkleidung gemäß TSO Anhang 1
 
4.4Ist bei Turnierbeginn der Beisitzer und/oder ein Wertungsrichter nicht anwesend, soll der Turnierleiter einen anderen als Ersatz einsetzen, wobei vorrangig Lizenzinhaber zu berücksichtigen sind. Ist kein Lizenzinhaber anwesend, der als Beisitzer eingesetzt werden kann, trägt der Turnierleiter die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Beisitzers laut Ziffer 5. Auch bei Ersatzwertungsrichtern müssen die Bestimmungen laut Ziffern 7.2 bis 7.8 eingehalten werden.
4.5Der Turnierleiter entscheidet nach den vorliegenden Ergebnissen über die
4.5.1Durchführung von Zwischenrunden
4.5.2Anzahl der Paare, Duos und Solisten für Zwischen- und Endrunde sowie über die Gruppeneinteilung bei Einzeltanzwettbewerben und Einzelwettbewerben Standard und Latein
4.5.3Anzahl der Mannschaften/Small Groups/Formationen für Zwischen-/Endrunden bei Mannschafts-, Small Group- und Formationswettbewerben.
4.6Der Turnierleiter darf Wertungsrichter nicht zur Änderung ihrer Wertungen auffordern.

5. Aufgaben des Beisitzers


5.1Der Beisitzer muß vor Beginn des Turniers prüfen die
5.1.1In allen Turnierarten: Gültigkeit der vorgezeigten ID-Karten und Übereinstimmung mit den vom ESV-Portal übermittelten Startdaten bzw. Lizenzdaten; in den Wettbewerbsarten Small Groups und Formationen (auch JMC): Gültigkeit der vorgezeigten Ausdrucke der Mannschafts-Jahreslizenzen, der vorgezeigten ID-Karten und der Mannschaftsaufstellungen sowie Gültigkeit der Wertungsrichterlizenzen; in der Turnierart JMC der Wettbewerbsart Einzel (Solo und Duo): Gültigkeit der vorgezeigten ID-Karten und Übereinstimmung mit den vom ESV-Portal übermittelten Startdaten bzw. Lizenzdaten sowie Gültigkeit der Wertungsrichterlizenzen.
Werden Ersatzwertungsrichter eingesetzt, entfällt die Pflicht zur Gültigkeitsprüfung einer etwaigen Wertungsrichterlizenz.
5.2Der Beisitzer ist dafür verantwortlich, dass die Turnier‐ und Sportordnung, die Verbandsgerichtsordnung sowie das Anti‐Doping‐Regelwerk der Nationalen Anti‐Doping‐Agentur (NADA) bei der Turnierleitung jederzeit einsehbar sind.
5.3Der Beisitzer hat Unstimmigkeiten unverzüglich dem Turnierleiter mitzuteilen.
5.4Der Beisitzer muss die Turnierkleidung überprüfen.
5.5Der Beisitzer führt die Aufsicht über die
5.5.1vorgeschriebene Rundenauslosung
5.5.2Dauer und Tempi der Turniertänze
5.5.3Proben bei Ligaturnieren
5.5.4Eintragung der Ergebnisse, Plätze und Punkte in die Turnierunterlagen bzw. in ein zertifiziertes Turnierprotokollprogramm und Übermittlung an das ESV-Portal.
 

6. Pflichten der Turnierleitung nach Turnierabschluss


6.1Chairperson, Turnierleiter, Beisitzer müssen die Turnierergebnisse spätestens 24 Stunden nach deren Erfassung/Hochladen im ESV-Portal elektronisch bestätigen.
6.1.1In den Wettbewerbsarten Gruppenwettbewerbe Small Groups und Formationswettbewerbe ist der Beisitzer dafür verantwortlich, dass die Mannschaftsaufstellung nach Turnierende im ESV-Portal vorliegt.
6.2Bei der papierhaften Durchführung von Turnieren müssen Chairperson, Turnierleiter, Beisitzer die entsprechenden Turnierunterlagen mit ihrer Unterschrift bestätigen.

7. Zusammensetzung des Wertungsgerichts


7.1Anzahl der Wertungsrichter
7.1.1Neun Wertungsrichter bei Deutschen Meisterschaften der S-Klassen, der Deutschen Meisterschaften U 21 A/S-Klassen und der Deutschen Formationsmeisterschaft Standard/Latein
7.1.2Sieben Wertungsrichter bei internationalen Meisterschaften, Deutschen Meisterschaften der Junioren II und Jugend, Deutschen Meisterschaften Solo und Synchro Duo Std/Lat, Deutschland-Pokalen, Deutschland-Cups, Ranglistenturnieren Standard/Latein und Ligaturnieren der 1. Bundesliga Standard/Latein
7.1.3Sieben oder fünf Wertungsrichter bei Gebietsmeisterschaften, Landesmeisterschaften, Ligaturnieren der 2. Bundesliga Standard/Latein sowie Deutschen Meisterschaften und Qualifikationsturnieren Jazz und Modern/Contemporary und Ligaturnieren der Bundesligen Jazz und Modern/Contemporary
7.1.4Fünf Wertungsrichter bei Internationalen Turnieren, wobei mindestens zwei ausländische Wertungsrichter eingesetzt werden müssen, Offenen Turnieren, Einladungsturnieren mit internationaler Beteiligung, sonstigen Small Group- und Formationsturnieren
7.1.5Fünf oder drei Wertungsrichter bei Einzeltanzwettbewerben, Einladungsturnieren, Formations-Einladungsturnieren
7.1.6Drei Wertungsrichter oder ein neutraler Wertungsrichter bei internationalen Länderkämpfen, Mannschaftskämpfen
 
7.2Der LTV-Sportwart kann in Ausnahmefällen zu Ziffern 7.1.3 bis 7.1.5 die Genehmigung für eine andere ungerade Anzahl von Wertungsrichtern erteilen.
7.3Bei vom DTV-Präsidium ausgeschriebenen Turnieren muss jeder Wertungsrichter einem anderen LTV- bzw. WDSF-Land angehören.
7.4In den Turnierarten Standard, Latein und Kombination darf bei Deutschen Meisterschaften, Deutschlandpokalen und Deutschland-Cups jeder Wertungsrichter im Kalenderjahr bei einem Turnierwochenende und nicht für die gleiche Meisterschaft wie im Vorjahr eingesetzt werden.
7.5Bei einem Einsatz von mindestens fünf Wertungsrichtern können zwei Wertungsrichter eines Vereins eingesetzt werden, wenn kein Paar/kein Solist/kein Duo/keine Small Group/keine Formation dieses Vereins startet.
7.6Wertungsrichter dürfen Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Ehepartner und Geschwister nicht werten.
7.7Bei Veranstaltungen mit mehreren Turnieren dürfen Wertungsrichter ausgetauscht werden, jedoch nicht innerhalb einer Startklasse/Startliga.

8. Zulassung als Wertungsrichter


8.1Bei sonstigen Turnieren müssen die Wertungsrichter Inhaber einer für die zu wertende Startklasse und/oder Startliga gültigen Wertungsrichterlizenz mit gültiger Jahreslizenz sein. Die ID-Karte ist vor Turnierbeginn der Turnierleitung vorzulegen.
8.2Der Einsatz jedes ausländischen Wertungsrichters, der nicht DTV-Lizenzinhaber ist, muss für jedes einzelne Turnier – auch für Turniere im kleinen Grenzverkehr – beantragt und vom DTV-Sportwart genehmigt werden.
Anträge sind an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.

9. Wertungsrichtertätigkeit im Ausland


9.1Wertungsrichtertätigkeit im Ausland ist anmelde- und genehmigungspflichtig außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
9.2Wertungsrichtertätigkeit im Ausland kann nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte.
9.3Anmeldungen müssen durch den Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle spätestens 21 Tage (Poststempel) vor dem Turnier erfolgen.
9.4Die Genehmigung für Wertungsrichtertätigkeit im Ausland erteilt der DTV-Sportwart.

10. Aufgaben der Wertungsrichter


10.1Wertungsrichter haben die Aufgabe, die Leistungen der Paare, Duos, Solisten, Small Groups oder Formationen im Verhältnis zueinander zu erkennen und gemäß den geltenden Wertungsrichtlinien zu werten.
10.2Die Wertung muss unbeeinflusst sein von
  • früheren Turnierergebnissen,
  • der Vereinszugehörigkeit,
  • der Wertung anderer Wertungsrichter,
  • der Meinung der Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen oder Trainer sowie anderer Personen.
10.3Das Turnierprogramm einschließlich der Startliste/n darf bei der Wertung nicht benutzt werden. Insbesondere auch nicht als Unterlage für die eventuell eingesetzten Wertungsrichterzettel.
10.4Wertungsrichter dürfen vor und während des Ablaufs einer Startklasse oder Startliga nicht über die Leistungen der beteiligten Paare, Solisten, Duos, Small Groups oder Formationen sprechen. Darüber hinaus ist das Sprechen mit dem Publikum oder mit am Turnier beteiligten Tänzern/innen vor und während des Turniers zu unterlassen.
10.5Darüber hinaus ist es Wertungsrichtern/innen nicht gestattet, in der Veranstaltungshalle vor oder während des Turniers, bei welchem sie zum Werten eingesetzt sind, Paare zu trainieren oder zu coachen.
10.6Auch das Telefonieren mit Handys oder die Verwendung von Videokameras oder Kameras während des Wertens ist zu unterlassen.
10.7Für Wertungsrichter/innen gilt die WR Kleiderordnung der TSO, die einzuhalten ist. Unangemessen gekleidete Wertungsrichter und Wertungsrichterinnen müssen vom Turnierleiter nicht zum Werten zugelassen werden.
10.8Wertungsrichter/innen, die den Bestimmungen vor und während eines Turniers zuwiderhandeln, werden vom Turnierleiter verwarnt. Die Verwarnung ist im Turnierbericht festzuhalten.
10.9Unentschuldigtes Fehlen nach einer schriftlich gegebenen Zusage, als Wertungsrichter tätig zu sein, auch nach Einsatz durch den zentralen Wertungsrichter-Einsatz, gilt als Verstoß.
10.10 Bei einer Veranstaltung eingesetzte Wertungsrichter dürfen nicht bei der gleichen Veranstaltung (am selben Tag) aktiv tanzen.

11. Wertungszettel


11Auf jedem Wertungszettel müssen vermerkt sein:
11.1Die Turnierdaten
11.2In Vor-, Zwischen- und Endrunden für Formationen, Small Groups, Duos und Solisten die vergebenen Punkte je Wertungsgebiet sowie die Addition der vergebenen Punkte je Formation, Small Group, Duo und Solist.
11.3Die Addition der Plus- oder Kreuzzeichen für jedes Paar, Solisten, Synchro Duo.
11.4In Vor- und Zwischenrunden Plus- oder Kreuzzeichen für Paare, Solisten, Duos, Small Groups oder Formationen, die für die nächste Runde ausgewählt wurden. Hat ein Paar, ein Duo, ein Solist, eine Small Group oder eine Formation kein solches Zeichen erhalten, ist eine "0" zu schreiben.
11.5In Endrunden die vergebenen Plätze.
11.6Name und Unterschrift des Wertungsrichters.
11.7Durch den Wertungsrichter auf dem Wertungszettel vorgenommene Änderungen müssen von diesem abgezeichnet werden.

12. Turnierkleidung


12.1Die Kleidung von Turnierleitung und Wertungsgericht soll dem Anlass und Charakter der jeweiligen Veranstaltung angepasst sein.
12.2Bei allen Deutschen Meisterschaften, Deutschland Pokalen und Deutschland Cups Standard/Latein/Kombination/Formationen (Standard/Latein) weisen Wertungsrichter, Chairpersonen und Turnierleitung ein einheitliches Erscheinungsbild auf und sind wie folgt gekleidet:
Herren:
schwarzer oder mitternachtsblauer Anzug, Hemd, DTV-Krawatte.
Damen:
schwarzer oder mitternachtsblauer Hosen-Anzug oder entsprechendes Kostüm, DTV-Schal.
12.3Bei allen anderen Turnieren tragen die Herren Anzug oder Blazer mit einfarbiger Hose, die Damen entsprechende Kleidung (keine Freizeitkleidung).