1.1 | Inhaber von Turnierleiter- oder Wertungsrichterlizenzen dürfen
keine Tätigkeit als Turnierleiter oder Wertungsrichter bei
Wettbewerben ausüben, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder
für die diese Tätigkeit genehmigungspflichtig ist.
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1.1.1 | Genehmigungspflichtig sind Tätigkeiten bei Wettbewerben,
(a) die nicht
- vom DTV
- von einer seiner Mitgliedsorganisationen (Landesverbände, Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung
oder Mitglieder gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung) oder
- von einem internationalen Verband, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden,
veranstaltet werden
und
(b) die regionalen, nationen und internationalen Meisterschaften oder Pokalen
- des DTV
- seiner Mitgliedsorganisationen
- internationaler Verbände, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden,
gleichzusetzen sind.
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1.1.2 | Genehmigungsfähig sind Tätigkeiten bei solchen Wettbewerben,
wenn sie im sportpolitischen Interesse des Verbandes sind und insbesondere die bei Wettbewerben
gemäß Absatz 1.1.1 errungenen Meisterschaftstitel nicht herabwürdigen.
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1.1.3 | Ein Antrag auf Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss bei der DTV
Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor Beginn des Monats, in welchem der Wettbewerb stattfinden
soll, eingegangen sein und wird durch den DTV-Sportwart entschieden.
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3.1 | Chairperson, Turnierleiter und Beisitzer müssen Inhaber einer ID
Karte mit gültiger Jahreslizenz sein und diese dem Veranstalter oder
Ausrichter vor Turnierbeginn vorlegen.
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3.2 | ID-Karten und Jahreslizenzen werden auf Antrag des Vereins von der
DTV-Geschäftsstelle genehmigt und stehen in der ESV oder in der DTV APP zur Verfügung.
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3.3 | Bei der Beantragung der ID-Karte müssen die unter 3.1 genannten Personen
die Anti-Doping-Bestimmungen, die Nutzungsbedingungen der ID-Karten und die DTV-Verbandsgerichtsordnung
mittels Unterschrift anerkennen. (Erläuterung: Der Antrag wird im ESV-Portal erfasst und das Formular
„ID-Kartenantrag“ ausgedruckt. Mit den erforderlichen Unterschriften unter dem Antrag und der
Schiedsvereinbarung wird der Ausdruck als PDF per E-Mail an die DTV-Geschäftsstelle gesandt. Die
unbefristete Aufbewahrung des Original-Antrags erfolgt durch den/die Antragsteller*in.)
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3.4 | Eine gültige ID-Karte muss mit einem erkennbaren Lichtbild/Passfoto versehen sein.
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3.5 | Änderungen der Personendaten sind vom Verein über das ESV-Portal an die
DTV-Geschäftsstelle zu richten.
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4.1 | Dem Turnierleiter obliegt die technische Durchführung des
Turniers. Er ist verantwortlich für den sportlichen Ablauf und die
Einhaltung der Bestimmungen der TSO.
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4.2 | Eine Trennung zwischen Turnierleiter und Moderator ist mit Genehmigung
des DTV-Sportwarts zulässig.
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4.3 | Der Turnierleiter muss vor Beginn eines Turnieres bzw. einer
Startklasse/Startliga überprüfen:
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4.3.1 | Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wertungsgerichtes
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4.3.2 | Nutzbare Größe der Tanzfläche und die Art des Belages
laut Angaben in der Turnieranmeldung
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4.3.3 | Vorkehrungen zum Darbieten einer sportgerechten Musik
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4.3.4 | Turnierkleidung gemäß TSO Anhang 1
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4.4 | Ist bei Turnierbeginn der Beisitzer und/oder ein Wertungsrichter nicht
anwesend, soll der Turnierleiter einen anderen als Ersatz einsetzen, wobei
vorrangig Lizenzinhaber zu berücksichtigen sind. Ist kein
Lizenzinhaber anwesend, der als Beisitzer eingesetzt werden kann,
trägt der Turnierleiter die Verantwortung für die Erfüllung
der Aufgaben des Beisitzers laut Ziffer 5. Auch bei Ersatzwertungsrichtern
müssen die Bestimmungen laut Ziffern 7.2 bis 7.8 eingehalten werden.
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4.5 | Der Turnierleiter entscheidet nach den vorliegenden Ergebnissen
über die
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4.5.1 | Durchführung von Zwischenrunden
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4.5.2 | Anzahl der Paare, Duos und Solisten für Zwischen- und Endrunde
sowie über die Gruppeneinteilung bei Einzelwettbewerben Standard und
Latein
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4.5.3 | Anzahl der Mannschaften/Small Groups/Formationen für
Zwischen-/Endrunden bei Mannschafts-, Small Group- und
Formationswettbewerben.
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4.6 | Der Turnierleiter darf Wertungsrichter nicht zur Änderung ihrer
Wertungen auffordern.
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5.1 | Der Beisitzer muß vor Beginn des Turniers prüfen die
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5.1.1 | In allen Turnierarten: Gültigkeit der vorgezeigten ID-Karten
und Übereinstimmung mit den vom ESV-Portal übermittelten Startdaten bzw. Lizenzdaten;
in den Wettbewerbsarten Small Groups und Formationen (auch JMC): Gültigkeit der
vorgezeigten Ausdrucke der Mannschafts-Jahreslizenzen, der vorgezeigten ID-Karten
und der Mannschaftsaufstellungen sowie Gültigkeit der Wertungsrichterlizenzen;
in der Turnierart JMC der Wettbewerbsart Einzel (Solo und Duo): Gültigkeit der
vorgezeigten ID-Karten und Übereinstimmung mit den vom ESV-Portal übermittelten
Startdaten bzw. Lizenzdaten sowie Gültigkeit der Wertungsrichterlizenzen.
Werden Ersatzwertungsrichter eingesetzt, entfällt die Pflicht zur
Gültigkeitsprüfung einer etwaigen Wertungsrichterlizenz.
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5.2 | Der Beisitzer ist dafür verantwortlich, dass die Turnier‐
und Sportordnung, die Verbandsgerichtsordnung sowie das
Anti‐Doping‐Regelwerk der Nationalen
Anti‐Doping‐Agentur (NADA) bei der Turnierleitung jederzeit
einsehbar sind.
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5.3 | Der Beisitzer hat Unstimmigkeiten unverzüglich dem Turnierleiter
mitzuteilen.
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5.4 | Der Beisitzer muss die Turnierkleidung überprüfen.
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5.5 | Der Beisitzer führt die Aufsicht über die
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5.5.1 | vorgeschriebene Rundenauslosung
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5.5.2 | Dauer und Tempi der Turniertänze
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5.5.3 | Proben bei Ligaturnieren
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5.5.4 | Eintragung der Ergebnisse, Plätze und Punkte in die
Turnierunterlagen bzw. in ein zertifiziertes Turnierprotokollprogramm und
Übermittlung an das ESV-Portal.
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7.1 | Anzahl der Wertungsrichter
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7.1.1 | Neun Wertungsrichter bei Deutschen Meisterschaften der S-Klassen und
der Deutschen Formationsmeisterschaft Standard/Latein
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7.1.2 | Sieben Wertungsrichter bei internationalen Meisterschaften, Deutschen
Meisterschaften der Junioren II und Jugend, Deutschland-Pokalen, Deutschland-Cups, Ranglistenturnieren
Standard/Latein und Ligaturnieren der 1. Bundesliga Standard/Latein
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7.1.3 | Sieben oder fünf Wertungsrichter bei Gebietsmeisterschaften,
Landesmeisterschaften, Ligaturnieren der 2. Bundesliga Standard/Latein sowie
Deutschen Meisterschaften und Ranglistenturnieren Jazz und
Modern/Contemporary und Ligaturnieren der Bundesligen Jazz und Modern/Contemporary
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7.1.4 | Fünf Wertungsrichter bei Internationalen Turnieren, wobei
mindestens zwei ausländische Wertungsrichter eingesetzt werden
müssen, Offenen Turnieren, Einladungsturnieren mit internationaler
Beteiligung, sonstigen Small Group- und Formationsturnieren
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7.1.5 | Fünf oder drei Wertungsrichter bei Einladungsturnieren,
Formations-Einladungsturnieren
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7.1.6 | Drei Wertungsrichter oder ein neutraler Wertungsrichter bei
internationalen Länderkämpfen, Mannschaftskämpfen
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7.2 | Der LTV-Sportwart kann in Ausnahmefällen zu Ziffern 7.1.3 bis
7.1.5 die Genehmigung für eine andere ungerade Anzahl von
Wertungsrichtern erteilen.
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7.3 | Bei vom DTV-Präsidium ausgeschriebenen Turnieren muss jeder
Wertungsrichter einem anderen LTV- bzw. WDSF-Land angehören.
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7.4 | Bei Deutschen Meisterschaften der S-Klassen darf jeder Wertungsrichter
im Kalenderjahr nur einmal und nicht für die gleiche Meisterschaft wie
im Vorjahr eingesetzt werden.
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7.5 | Bei einem Einsatz von mindestens fünf Wertungsrichtern können
zwei Wertungsrichter eines Vereins eingesetzt werden, wenn kein Paar/kein
Solist/kein Duo/keine Small Group/keine Formation dieses Vereins startet.
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7.6 | Wertungsrichter dürfen Verwandte in auf- und absteigender Linie
sowie Ehepartner und Geschwister nicht werten.
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7.7 | Bei Veranstaltungen mit mehreren Turnieren dürfen Wertungsrichter
ausgetauscht werden, jedoch nicht innerhalb einer Startklasse/Startliga.
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10.1 | Wertungsrichter haben die Aufgabe, die Leistungen der Paare, Duos,
Solisten, Small Groups oder Formationen im Verhältnis zueinander zu
erkennen und gemäß den geltenden Wertungsrichtlinien zu werten.
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10.2 | Die Wertung muss unbeeinflusst sein von
-
früheren Turnierergebnissen,
-
der Vereinszugehörigkeit,
-
der Wertung anderer Wertungsrichter,
-
der Meinung der Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen
oder Trainer sowie anderer Personen.
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10.3 | Das Turnierprogramm einschließlich der Startliste/n darf bei der Wertung nicht benutzt
werden. Insbesondere auch nicht als Unterlage für die eventuell eingesetzten
Wertungsrichterzettel.
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10.4 | Wertungsrichter dürfen vor und während des Ablaufs einer
Startklasse oder Startliga nicht über die Leistungen der beteiligten Paare,
Solisten, Duos, Small Groups oder Formationen sprechen. Darüber hinaus ist das Sprechen
mit dem Publikum oder mit am Turnier beteiligten Tänzern/innen vor und während des Turniers
zu unterlassen.
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10.5 | Darüber hinaus ist es Wertungsrichtern/innen nicht gestattet,
in der Veranstaltungshalle vor oder während des Turniers, bei welchem sie zum Werten
eingesetzt sind, Paare zu trainieren oder zu coachen.
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10.6 | Auch das Telefonieren mit Handys oder die Verwendung von Videokameras
oder Kameras während des Wertens ist zu unterlassen.
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10.7 | Für Wertungsrichter/innen gilt die WR Kleiderordnung der TSO,
die einzuhalten ist. Unangemessen gekleidete Wertungsrichter und Wertungsrichterinnen
müssen vom Turnierleiter nicht zum Werten zugelassen werden.
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10.8 | Wertungsrichter/innen, die den Bestimmungen vor und während
eines Turniers zuwiderhandeln, werden vom Turnierleiter verwarnt. Die Verwarnung ist
im Turnierbericht festzuhalten.
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10.9 | Unentschuldigtes Fehlen nach einer schriftlich gegebenen Zusage, als
Wertungsrichter tätig zu sein, auch nach Einsatz durch den zentralen
Wertungsrichter-Einsatz, gilt als Verstoß.
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10.10 |
Bei einer Veranstaltung eingesetzte Wertungsrichter dürfen nicht bei der gleichen
Veranstaltung (am selben Tag) aktiv tanzen.
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11 | Auf jedem Wertungszettel müssen vermerkt sein:
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11.1 | Die Turnierdaten
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11.2 | In Vor-, Zwischen- und Endrunden für Formationen, Small Groups,
Duos und Solisten die vergebenen Punkte je Wertungsgebiet sowie die
Addition der vergebenen Punkte je Formation, Small Group, Duo und Solist.
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11.3 | Die Addition der Plus- oder Kreuzzeichen für jedes Paar.
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11.4 | In Vor- und Zwischenrunden Plus- oder Kreuzzeichen für Paare,
Solisten, Duos, Small Groups oder Formationen, die für die
nächste Runde ausgewählt wurden. Hat ein Paar, ein Duo, ein
Solist, eine Small Group oder eine Formation kein solches Zeichen erhalten,
ist eine "0" zu schreiben.
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11.5 | In Endrunden die vergebenen Plätze.
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11.6 | Name und Unterschrift des Wertungsrichters.
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11.7 | Durch den Wertungsrichter auf dem Wertungszettel vorgenommene
Änderungen müssen von diesem abgezeichnet werden.
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