Turnier und Sportordnung 2024

E. Regeln für Aktive

1. Dopingkontrollen und Dopingverstöße


1.1Dopingkontrollen und die Behandlung von Dopingverstößen (Disqualifikation, Startsperre) richten sich nach dem Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).
1.2Dopingverstöße und Maßnahmen aus diesen werden nach Vorgabe der Verbandsgerichtsordnung § 2 Abs. 2 verfolgt bzw. geahndet.

2. Tätigkeit und Starts bei Wettbewerben


2.1Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften dürfen an keinen Wettbewerben teilnehmen, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist.
2.1.1Genehmigungspflichtig sind Starts bei Wettbewerben,
(a) die nicht
  • vom DTV
  • von einer seiner Mitgliedsorganisationen (Landesverbände, Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung oder Mitglieder gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung) oder
  • von einem internationalen Verband, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden, veranstaltet werden
und

(b) die regionalen, nationen und internationalen Meisterschaften oder Pokalen

  • des DTV
  • seiner Mitgliedsorganisationen
  • internationaler Verbände, zu dessen Wettbewerben Aktive und Offizielle des DTV entsandt werden, gleichzusetzen sind.
2.1.2Genehmigungsfähig sind Starts bei solchen Wettbewerben, wenn sie im sportpolitischen Interesse des Verbandes sind und insbesondere die bei Wettbewerben gemäß Absatz 1.1.1 errungenen Meisterschaftstitel nicht herabwürdigen.
2.1.3Ein Antrag auf Genehmigung eines solchen Starts muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor Beginn des Monats, in welchem der Wettbewerb stattfinden soll, eingegangen sein und wird durch den DTV-Sportwart entschieden.
2.2Paare, die zu Turnieren gemeldet wurden und bei diesen nicht starten können, müssen sich über das ESV-Portal beim Veranstalter bzw. Ausrichter abmelden.
(Ausnahme: Sofern eine kurzfristig notwendige Abmeldung nicht mehr über das ESV-Portal erfolgen kann, muss diese anderweitig vorgenommen werden.)
2.3Unentschuldigtes Fehlen
Beim ersten unentschuldigten Fehlen eines Paares erhält dieses vom Sportgericht über den zuständigen Verein eine moderate Ermahnung. Bei jedem weiteren unentschuldigten Fehlen wird vom Sportgericht ein Verfahren eröffnet.
2.4 Aktive, die bei einem Qualifikationsturnier (z.B. Landesmeisterschaft, Gebietsmeisterschaft) aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht starten können, müssen nach dem Qualifikationsturnier unverzüglich ein qualifiziertes landesverbandsärztliches Attest beim DTV-Verbandsarzt einreichen, wenn sie dennoch an dem übergeordneten Turnier (z.B. Deutsche Meisterschaft) starten möchten. Sollte die Beibringung eines landesverbandsärztlichen Attests nicht möglich sein, muss ein qualifiziertes Attest eines vom Landesverband benannten Arztes vorgelegt werden. Ein Attest ist qualifiziert, wenn die Erkrankung nachvollziehbar beschrieben ist, vergleichbar mit einem Arztbrief. Nach Rücksprache mit dem DTV-Verbandsarzt entscheidet der DTV-Sportwart über die Startzulassung für das dem Qualifikationsturnier übergeordnete Turnier. Über das Einreichen eines solchen Attests ist der betreffende LTV von dem Aktiven unverzüglich zu unterrichten. Der DTV stellt sicher, dass Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, nur dem Verbandsarzt des DTV zur Kenntnis gelangen.

3. Auslandsstarts


3.1Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen, Startklassen, Turnierarten und Turniertänzen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart.
3.2Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr, d. h. für mit dem Ausland durch das DTV- Präsidium vertraglich vereinbarte Regionen im In- und Ausland - sind anmelde- und genehmigungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
3.3Auslandsstarts an Nicht-WDSF-Turnieren - außer im kleinen Grenzverkehr - können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte.

4. Schautänze


4.1Allgemeines
4.1.1Schautänze sind alle tänzerischen Darbietungen, die außerhalb einer Turnierteilnahme und der damit gegebenenfalls verbundenen Ehrentänze vorgeführt werden.
4.1.2Schautanzdarbietungen in Turniertänzen dürfen nur von Aktiven vorgeführt werden, die Inhaber einer ID-Karte mit gültiger Jahreslizenz sind.
4.1.3Paare, Solisten, Synchro Duos der E-, D- und C-Klassen dürfen nur in Gruppen von mindestens 3 Paaren/Solisten/Synchro Duos Schautänze vorführen, außer wenn es sich um Vorführungen beim eigenen Verein handelt.
4.2Anmeldung
4.2.1Alle Schautanzdarbietungen von Amateuren sind über das ESV-Portal anzumelden außer bei
a)   vereinseigenen Veranstaltungen
b)   Veranstaltungen des eigenen LTV
c)   Aufforderung durch das DTV-Präsidium
4.2.2Anmeldeberechtigt sind der eigene Verein und der eigene LTV.
4.2.3Die Schautanzanmeldung muss fristgerecht eingereicht werden.
4.2.4Die im Antrag enthaltenen Fragen müssen vollständig wahrheitsgemäß beantwortet werden.
4.2.5Späteste Anmeldetermine sind
a)   10 Tage vor der Veranstaltung im Bereich des eigenen oder eines fremden LTV
b)   3 Wochen vor der Veranstaltung mit Fernsehübertragung
c)   6 Wochen vor der Veranstaltung im Ausland
4.3Genehmigung
4.3.1Anmeldepflichtige Schautanzdarbietungen in Turniertänzen sind genehmigungspflichtig.
4.3.2Schautanzdarbietungen dürfen nur genehmigt werden, wenn die Amateurbestimmungen eingehalten werden und für Paare, Solisten, Duos, Small Groups und/oder Formationen keine Startruhe oder Startsperre besteht.
4.3.3Paare, Solisten, Duos, Small Groups und/oder Formationen dürfen eine Schautanzgenehmigung nur dann erhalten, wenn sie ihren Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften und/oder Ligaturnieren nachgekommen sind.
4.3.4Einzelpaaren soll keine Genehmigung gegeben werden für Schautanzdarbietungen bei Veranstaltern, die nicht der Sportfamilie angehören und deren Veranstaltung bei Erhebung von Eintrittsgeld der Unterhaltung dient.
4.3.5Nicht gemeldeten Formationen dürfen keine Schautanzgenehmigungen erteilt werden
4.3.6Die Genehmigung erteilt für
a)   den eigenen LTV-Bereich der eigene LTV
b)   einen fremden LTV-Bereich der betroffene LTV nach Befürwortung durch den eigenen LTV
c)   das Ausland der DTV-Sportwart nach Befürwortung durch den eigenen LTV
d)   das Fernsehen der DTV-Sportwart
4.3.7Der LTV kann für seinen Bereich zusätzlich einschränkende Bestimmungen für die Genehmigung von Schautanzdarbietungen erlassen.
4.3.8Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart.
4.4Vergütung
4.4.1Paare, Solisten oder Duos dürfen keine höheren Vergütungen erhalten als die in der Amateurdefinition für zulässig anerkannten Höchstsätze.
4.5Kleidung
4.5.1Bei Schautanzdarbietungen in Turniertänzen gelten die Bestimmungen der TSO für Turnierkleidung.

5. Startruhe


5.1Bei Wechsel der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von 4 Monaten, sofern der letzte Start weniger als 4 Monate zurückliegt. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag der Beantragung des Vereinswechsels. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder dem Tag der Beantragung des Vereinswechsels im ESV-Portal.
5.2Die Startruhe entfällt:
5.2.1Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV
5.2.2Für alle Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Deutschland-Cups und deren Vorentscheidungen sowie für Weltranglistenturniere und Länderkämpfe bei Beschluss durch das DTV-Präsidium
5.2.3Für alle Landesmeisterschaften der Startklassen, in denen keine Deutsche Meisterschaft, Deuschland-Pokal oder Deutschland-Cup folgt, bei Beschluss durch das zuständige LTV-Präsidium
5.2.4Bei Verzicht des bisherigen Vereins über das ESV-Portal, jedoch bei Wechsel von Formationsangehörigen (nur Turnierarten Std/Lat) nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart.
5.3Entfällt die Startruhe durch Beschluss des DTV-Präsidiums laut Ziffer 5.2.2, dann startet das Paar, die/der Solist/in, das Duo für den LTV, dessen Einzelmitglied es/sie durch entsprechende Vereinszugehörigkeit nach dem Vereinswechsel ist/sind. Dieses gilt nicht für die Small Group-/Formationswettbewerbe. Entfällt die Startruhe durch Beschluss des LTV-Präsidiums laut Ziffer 5.2.3, dann startet das Paar, die/der Solist/in, das Duo für den LTV, dessen Einzelmitglied es/sie durch entsprechende Vereinszugehörigkeit nach dem Vereinswechsel ist/sind. Dieses gilt nicht für die Small Group-/Formationswettbewerbe.

6. Paare/Synchro Duos im Sinne der TSO


6.1Ein Paar im Sinne der TSO in den Einzel-, Formations- und Mannschaftswettbewerben in den Turniernierarten Standard und Latein besteht aus einem männlichen Partner und einer weiblichen Partnerin.
6.2Ein Synchro Duo im Sinne der TSO besteht aus zwei tanzenden Aktiven.

7. ID-Karten


7.1Jede/r Tänzer/in, in allen Turnier- und Wettbewerbsarten, muss eine persönliche und gültige ID-Karte besitzen. Jede ID-Karte gilt für alle Wettbewerbsarten. Für den Start in allen Turnierformen muss zudem die jeweilige Jahreslizenz vorliegen. ID-Karten und Jahreslizenzen werden auf Antrag des Vereins von der DTV-Geschäftsstelle genehmigt und stehen in der ESV oder in der DTV APP zur Verfügung.
7.2Bei der Beantragung der ID-Karte müssen die Aktiven die Anti-Doping-Bestimmungen, die Nutzungsbedingungen der ID-Karten und die DTV-Verbandsgerichtsordnung mittels Unterschrift anerkennen, bei Minderjährigen zusätzlich die Erziehungsberechtigten. (Erläuterung: Der Antrag wird im ESV-Portal erfasst und das Formular „ID-Kartenantrag“ ausgedruckt. Mit den erforderlichen Unterschriften unter dem Antrag und der Schiedsvereinbarung wird der Ausdruck als PDF per E-Mail an die DTV-Geschäftsstelle gesandt. Die unbefristete Aufbewahlrung des Original-Antrags erfolgt durch den/die Antragssteller*in (Athle*in, Turnierleiter*in, Wertungsrichter*in).)
7.3Eine gültige ID-Karte muss mit einem erkennbaren Lichtbild/Passfoto versehen sein.
7.4Änderungen (der Personendaten) sind vom Verein über das ESV-Portal an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. Das gilt auch bei Partner/Duo-Wechsel.

8. Veröffentlichung von Startlisten und Turnierergebnissen


8.1Im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung von Wettkampfmanipulation aber auch zu Dokumentationszwecken sollen und werden Startlisten und Turnierergebnisse mit Ort, Datum, Startklasse/Liga, weiteren sportspezifischen Angaben und besonders Vorname/Nachname und Verein der angemeldeten Tanzsportler sowie der Turnierfunktionäre durch Aushänge in der Turnierstätte sowie auf digitalen Plattformen der beteiligten Verbände und Ausrichter veröffentlicht. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte wie bspw. tanzsportspezifische Internetportale erfolgt grundsätzlich nicht.

Die unbefristete, digitale Veröffentlichung von Startlisten und Turnierergebnissen ist ein elementarer und notwendiger Bestandteil des Wettkampf- und Wettbewerbsbetriebs und liegt im berechtigten Interesse des DTV und seiner Landesfachverbände. Mit der Startmeldung zu einem Turnier bzw. der Zusage für eine Funktionsaufgabe im Bereich des DTV erteilen die Tanzsportler/Turnierfunktionäre ihre explizite Zustimmung hierzu.