1.1 | Dopingkontrollen und die Behandlung von Dopingverstößen (Disqualifikation, Startsperre) richten sich nach dem Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). |
1.2 | Dopingverstöße und Maßnahmen aus diesen werden nach Vorgabe der Verbandsgerichtsordnung § 2 Abs. 2 verfolgt bzw. geahndet. |
2.1 | Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften dürfen an keinen Wettbewerben teilnehmen, die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist. | |
2.1.1 | Genehmigungspflichtig sind Starts bei Wettbewerben,
| |
2.1.2 | Genehmigungsfähig sind Starts bei solchen Wettbewerben, wenn sie im sportpolitischen Interesse des Verbandes sind und insbesondere die bei Wettbewerben gemäß Absatz 1.1.1 errungenen Meisterschaftstitel nicht herabwürdigen. | |
2.1.3 | Ein Antrag auf Genehmigung eines solchen Starts muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens einen Monat vor Beginn des Monats, in welchem der Wettbewerb stattfinden soll, eingegangen sein und wird durch den DTV-Sportwart entschieden. | |
2.2 | Paare, die zu Turnieren gemeldet wurden und bei diesen
nicht starten können, müssen sich über das ESV-Portal beim Veranstalter
bzw. Ausrichter abmelden. (Ausnahme: Sofern eine kurzfristig notwendige Abmeldung nicht mehr über das ESV-Portal erfolgen kann, muss diese anderweitig vorgenommen werden.) | |
2.3 | Unentschuldigtes Fehlen Beim ersten unentschuldigten Fehlen eines Paares erhält dieses vom Sportgericht über den zuständigen Verein eine moderate Ermahnung. Bei jedem weiteren unentschuldigten Fehlen wird vom Sportgericht ein Verfahren eröffnet. | |
2.4 | Aktive, die bei einem Qualifikationsturnier (z.B. Landesmeisterschaft, Ranglistenturnieren) aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht starten können, müssen nach dem Qualifikationsturnier unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches Attest des behandelnden Arztes beim DTV-Verbandsarzt einreichen, wenn sie dennoch an dem übergeordneten Turnier (z.B. Deutsche Meisterschaft) starten möchten. Ein Attest ist qualifiziert, wenn die Erkrankung nachvollziehbar beschrieben ist, vergleichbar mit einem Arztbrief. Nach Rücksprache mit dem DTV-Verbandsarzt entscheidet der DTV-Sportwart über die Startzulassung für das dem Qualifikationsturnier übergeordnete Turnier. Über das Einreichen eines solchen Attests ist der betreffende LTV von dem Aktiven unverzüglich zu unterrichten. |
3.1 | Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen, Startklassen, Turnierarten und Turniertänzen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart. |
3.2 | Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr, d. h. für mit dem Ausland durch das DTV- Präsidium vertraglich vereinbarte Regionen im In- und Ausland - sind anmelde- und genehmigungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium. |
3.3 | Auslandsstarts an Nicht-WDSF-Turnieren - außer im kleinen Grenzverkehr - können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte. |
4.1 | Allgemeines |
4.1.1 | Schautänze sind alle tänzerischen Darbietungen, die außerhalb einer Turnierteilnahme und der damit gegebenenfalls verbundenen Ehrentänze vorgeführt werden. |
4.1.2 | Schautanzdarbietungen in Turniertänzen dürfen nur von Aktiven vorgeführt werden, die Inhaber einer ID-Karte mit gültiger Jahreslizenz sind. |
4.1.3 | Paare, Solisten, Synchro Duos der E-, D- und C-Klassen dürfen nur in Gruppen von mindestens 3 Paaren/Solisten/Synchro Duos Schautänze vorführen, außer wenn es sich um Vorführungen beim eigenen Verein handelt. |
4.2 | Anmeldung |
4.2.1 | Alle Schautanzdarbietungen von Amateuren sind über das ESV-Portal anzumelden
außer bei a) vereinseigenen Veranstaltungen b) Veranstaltungen des eigenen LTV c) Aufforderung durch das DTV-Präsidium |
4.2.2 | Anmeldeberechtigt sind der eigene Verein und der eigene LTV. |
4.2.3 | Die Schautanzanmeldung muss fristgerecht eingereicht werden. |
4.2.4 | Die im Antrag enthaltenen Fragen müssen vollständig wahrheitsgemäß beantwortet werden. |
4.2.5 | Späteste Anmeldetermine sind a) 10 Tage vor der Veranstaltung im Bereich des eigenen oder eines fremden LTV b) 3 Wochen vor der Veranstaltung mit Fernsehübertragung c) 6 Wochen vor der Veranstaltung im Ausland |
4.3 | Genehmigung |
4.3.1 | Anmeldepflichtige Schautanzdarbietungen in Turniertänzen sind genehmigungspflichtig. |
4.3.2 | Schautanzdarbietungen dürfen nur genehmigt werden, wenn die Amateurbestimmungen eingehalten werden und für Paare, Solisten, Duos, Small Groups und/oder Formationen keine Startruhe oder Startsperre besteht. |
4.3.3 | Paare, Solisten, Duos, Small Groups und/oder Formationen dürfen eine Schautanzgenehmigung nur dann erhalten, wenn sie ihren Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften und/oder Ligaturnieren nachgekommen sind. |
4.3.4 | Einzelpaaren soll keine Genehmigung gegeben werden für Schautanzdarbietungen bei Veranstaltern, die nicht der Sportfamilie angehören und deren Veranstaltung bei Erhebung von Eintrittsgeld der Unterhaltung dient. |
4.3.5 | Nicht gemeldeten Formationen dürfen keine Schautanzgenehmigungen erteilt werden |
4.3.6 | Die Genehmigung erteilt für a) den eigenen LTV-Bereich der eigene LTV b) einen fremden LTV-Bereich der betroffene LTV nach Befürwortung durch den eigenen LTV c) das Ausland der DTV-Sportwart nach Befürwortung durch den eigenen LTV d) das Fernsehen der DTV-Sportwart |
4.3.7 | Der LTV kann für seinen Bereich zusätzlich einschränkende Bestimmungen für die Genehmigung von Schautanzdarbietungen erlassen. |
4.3.8 | Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart. |
4.4 | Vergütung |
4.4.1 | Paare, Solisten oder Duos dürfen keine höheren Vergütungen erhalten als die in der Amateurdefinition für zulässig anerkannten Höchstsätze. |
4.5 | Kleidung |
4.5.1 | Bei Schautanzdarbietungen in Turniertänzen gelten die Bestimmungen der TSO für Turnierkleidung. |
5.1 | Bei Wechsel der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von 4 Monaten, sofern der letzte Start weniger als 4 Monate zurückliegt. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag der Beantragung des Vereinswechsels. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder dem Tag der Beantragung des Vereinswechsels im ESV-Portal. |
5.2 | Die Startruhe entfällt: |
5.2.1 | Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV |
5.2.2 | Für alle Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokale, Deutschland-Cups und deren Vorentscheidungen sowie für Weltranglistenturniere und Länderkämpfe bei Beschluss durch das DTV-Präsidium |
5.2.3 | Für alle Landesmeisterschaften der Startklassen, in denen keine Deutsche Meisterschaft, Deuschland-Pokal oder Deutschland-Cup folgt, bei Beschluss durch das zuständige LTV-Präsidium |
5.2.4 | Bei Verzicht des bisherigen Vereins über das ESV-Portal, jedoch bei Wechsel von Formationsangehörigen (nur Turnierarten Std/Lat) nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart. |
5.3 | Entfällt die Startruhe durch Beschluss des DTV-Präsidiums laut Ziffer 5.2.2, dann startet das Paar, die/der Solist/in, das Duo für den LTV, dessen Einzelmitglied es/sie durch entsprechende Vereinszugehörigkeit nach dem Vereinswechsel ist/sind. Dieses gilt nicht für die Small Group-/Formationswettbewerbe. Entfällt die Startruhe durch Beschluss des LTV-Präsidiums laut Ziffer 5.2.3, dann startet das Paar, die/der Solist/in, das Duo für den LTV, dessen Einzelmitglied es/sie durch entsprechende Vereinszugehörigkeit nach dem Vereinswechsel ist/sind. Dieses gilt nicht für die Small Group-/Formationswettbewerbe. |
6.1 | Ein Paar im Sinne der TSO in den Einzel-, Formations- und Mannschaftswettbewerben in den Turniernierarten Standard und Latein besteht aus einem männlichen Partner und einer weiblichen Partnerin. |
6.2 | Ein Synchro Duo im Sinne der TSO besteht aus zwei tanzenden Aktiven. |
7.1 | Jede/r Tänzer/in, in allen Turnier- und Wettbewerbsarten, muss eine persönliche und gültige ID-Karte besitzen. Jede ID-Karte gilt für alle Wettbewerbsarten. Für den Start in allen Turnierformen muss zudem die jeweilige Jahreslizenz vorliegen. ID-Karten und Jahreslizenzen werden auf Antrag des Vereins von der DTV-Geschäftsstelle genehmigt und stehen in der ESV oder in der DTV APP zur Verfügung. |
7.2 | Bei der Beantragung der ID-Karte müssen die Aktiven die Anti-Doping-Bestimmungen, die Nutzungsbedingungen der ID-Karten und die DTV-Verbandsgerichtsordnung mittels Unterschrift anerkennen, bei Minderjährigen zusätzlich die Erziehungsberechtigten. (Erläuterung: Der Antrag wird im ESV-Portal erfasst und das Formular „ID-Kartenantrag“ ausgedruckt. Mit den erforderlichen Unterschriften unter dem Antrag und der Schiedsvereinbarung wird der Ausdruck als PDF per E-Mail an die DTV-Geschäftsstelle gesandt. Die unbefristete Aufbewahlrung des Original-Antrags erfolgt durch den/die Antragssteller*in (Athle*in, Turnierleiter*in, Wertungsrichter*in).) |
7.3 | Eine gültige ID-Karte muss mit einem erkennbaren Lichtbild/Passfoto versehen sein. |
7.4 | Änderungen (der Personendaten) sind vom Verein über das ESV-Portal an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. Das gilt auch bei Partner/Duo-Wechsel. |
8.1 | Im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung von Wettkampfmanipulation
aber auch zu Dokumentationszwecken sollen und werden Startlisten und Turnierergebnisse
mit Ort, Datum, Startklasse/Liga, weiteren sportspezifischen Angaben und besonders
Vorname/Nachname und Verein der angemeldeten Tanzsportler sowie der Turnierfunktionäre
durch Aushänge in der Turnierstätte sowie auf digitalen Plattformen der beteiligten
Verbände und Ausrichter veröffentlicht. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte
Dritte wie bspw. tanzsportspezifische Internetportale erfolgt grundsätzlich nicht.
Die unbefristete, digitale Veröffentlichung von Startlisten und Turnierergebnissen ist ein elementarer und notwendiger Bestandteil des Wettkampf- und Wettbewerbsbetriebs und liegt im berechtigten Interesse des DTV und seiner Landesfachverbände. Mit der Startmeldung zu einem Turnier bzw. der Zusage für eine Funktionsaufgabe im Bereich des DTV erteilen die Tanzsportler/Turnierfunktionäre ihre explizite Zustimmung hierzu. |