1.1 | Im Schriftverkehr, in Programmen und in den Turnierunterlagen muss jede Formation mit ihrem Vereinsnamen, dem Zusatzbuchstaben in alphabetischer Reihenfolge und dem Namen der Herkunftsstadt aufgeführt werden. |
1.2 | Die ranghöchste Formation eines Vereines in jeder Turnierart erhält den Buchstaben "A", die zweite Formation in der gleichen Turnierart den Buchstaben "B", usw.. |
1.3 | Eigennamen oder weitere Beschreibungen dürfen keine Verwendung finden. |
2.1 | Eine Formation startet mit mindestens 5 und höchstens 8 Paaren (Startaufstellung). Davon dürfen in Landesligen, Regionalligen und 2.Bundesligen maximal 50% der Paare auch gleichgeschlechtlich sein. |
2.2 | Eine Formationsmannschaft besteht aus bis zu 8 beim Turnier startenden Paaren sowie 4 Ersatztänzern/Innen (Mannschaftsaufstellung). Darüber hinaus sind bis zu 5 Betreuer während des Turniers erlaubt. Das gesamte Team darf jedoch aus nicht mehr als insgesamt 25 Personen bestehen. |
3.1 | Die Ligabereiche werden für jede Startgruppe und Turnierart jeweils vor Beginn des Wettkampfjahres durch die Sportkommission bestimmt. |
4.1 | Hauptgruppe Es gilt kein Mindestalter. |
5.1 | Hauptgruppe | ||||||||
5.1.1 | Zusammensetzung der Ligen
| ||||||||
5.1.2 | Die Ligasaison der 1. Bundesliga beginnt mit der
Deutschen Formationsmeisterschaft, die der anderen Ligen mit dem ersten Ligaturnier.
|
6.1 | Die Startligenzugehörigkeit richtet sich nach der Formation. |
6.2 | Jede Formation muss in der rangniedrigsten Liga des jeweiligen Ligabereichs beginnen. |
6.3 | Der Wechsel einer Formation von einer Startliga in eine andere ist nur zum Beginn des Wettkampfjahres bzw. der Ligasaison zulässig. |
6.4 | Bei Ausscheiden einer Formation oder einzelner Mitglieder einer Formation aus dem Verein verbleiben Titel, Platz und Punkte bei diesem Verein. Das gilt nicht für Platz und Punkte, wenn der Verein zugunsten des aufnehmenden Vereins schriftlich verzichtet. Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, muss die Formation wieder in der rangniedrigsten Startliga des jeweiligen Ligabereichs beginnen. |
6.5 | Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, kann das DTV-Präsidium beim Ausscheiden einer Formation der 1. Bundesliga oder einzelner Mitglieder dieser Formation aus einem Verein die Startruhe für die Einzelmitglieder aufheben und Platz und Punkte an den neuen Verein übertragen. |
7.1 | Hauptgruppe: Standard oder Latein |
8.1 | Hauptgruppe
| ||||||||
8.2 | Es müssen alle Tänze der jeweiligen Turnierart gezeigt werden. | ||||||||
8.3 |
Erlaubt sind alle tänzerischen Figuren sowie formationstypische Schwierigkeiten
mitfolgenden Einschränkungen:
Landesliga
Regionalliga
2. und 1. Bundesliga Keine Einschränkungen | ||||||||
8.3.1 | Beim ersten Verstoß gegen die Trickbegrenzung in einem Turnier (auch in der Probe) erfolgt eine Verwarnung durch die Turnierleitung. Beim zweiten Verstoß im gleichen Turnier oder bei einem Verstoß in einer Platzierungsrunde wird die betreffende Formation durch die Turnierleitung disqualifiziert. | ||||||||
8.4 | In allen Startligen sind Lifts im wertungspflichtigen Teil unzulässig. Lifts sind Figuren, bei denen ein Partner mit Unterstützung des anderen den Boden mit beiden Beinen verläßt. Die Ahndung von Verstößen erfolgt nach den Bestimmungen der Sportkommission. | ||||||||
8.5 | Gelöste Tanzhaltung ist in jeder Turnierart in jedem einzelnen Tanz auf acht Takte beschränkt, wobei maximal 24 Takte für die gesamte Choreographie erlaubt sind; das gilt nicht für Tänze, in denen gelöste Tanzhaltung üblich ist. |
9.1 | Fremdmusik In der Musik des wertungspflichtigen Teils einer Choreographie sind höchstens 16 Takte einer nicht zur jeweiligen Turnierart gehörenden Musik erlaubt. |
9.2 | Tonträger Als Tonträger sind zugelassen: CDs (auch mit MP3-Files), USB-Datenträger (MP3 oder WAV). |
9.3 | Urheberrechte Formationsmusiken sind urheberrechtlich geschützt. |
10.1 | Internationale Formationsmeisterschaften
Startberechtigung: laut Bestimmung der WDSF Zulassung:
Weltmeisterschaft:
Europameisterschaft:
Europacup/Worldcup: | ||||||||||||||||||||
10.2 | Deutsche Formationsmeisterschaften
Startberechtigung: Formationen der 1. Bundesliga Zulassung: laut Bestimmung der Sportkommission | ||||||||||||||||||||
10.3 | Ligaturniere
Startberechtigung: Landes-, Regional- und Bundesligen laut Bestimmung der Sportkommission Zulassung: Der Zulassungsmodus wird für jede Startliga jeweils vor Beginn des Wettkampfjahres bzw. der Ligasaison durch die Sportkommission bestimmt | ||||||||||||||||||||
10.4 | Formations-Einladungsturniere
Zulassung: laut Einladung Turniertitel: Es gelten die Bestimmungen des F 4.13 für alle Formations-Einladungsturniere (national und international) |
11.1 | Startbereite Formationen Zur Meldung einer Formation muss bis zum 30. September die Formations-Jahreslizenz für das aktuelle Wettkampfjahr über das ESV-Portal bestellt werden. |
11.2 | Mannschaftsmeldung (Erstmeldung) |
11.2.1 | Die Mannschaftsmeldungen (Erstaufstellung) für die 1. Bundesliga Standard & Latein (gleichzeitig Jahreslizenzanträge für die aktiven Tänzer/innen) haben bis zum 15. Oktober eines Jahres für das folgende Wettkampfjahr im ESV-Portal zu erfolgen. Spätere Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit über das ESV-Portal an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. |
11.2.2 | Die Mannschaftsmeldungen (Erstaufstellung) für alle andere Ligen (gleichzeitig Jahreslizenzanträge für die aktiven Tänzer/innen) haben bis zum 15. Dezember eines Jahres für das folgende Wettkampfjahr im ESV-Portal zu erfolgen. Spätere Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit über das ESV-Portal an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. |
11.3 | Mannschafts-ID Der Ausdruck der aktuellen Mannschafts-ID aus dem ESV-Portal enthält die Angaben zur Jahreslizenz der Formation (Name der Formation mit einer Unterscheidung nach den Buchstaben des Alphabets, Name des Vereins, Startgruppe, Ligabereich und Startliga sowie Name, Geburtsdatum und Nationalität in Form der 3-Buchstaben Abkürzung des IOC aller Tänzer/innen) und eine Kopie der ID-Karten der gemeldeten Tänzer/Tänzerinnen in der Anlage. Die gültige Mannschafts-ID für die Ligasaison der 1. Bundesliga Standard & Latein bzw. für das Wettkampfjahr wird über das ESV-Portal generiert. Die Mannschafts-ID soll vor jedem Turnier neu aus dem ESV-Portal generiert werden. Auf den ausgedruckten elektronisch erstellten Mannschafts-ID dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es ist ggf. eine neue Version aus dem ESV-Portal zu generieren. |
11.4 | Für die Teilnahme an Formationswettbewerben muss jede
Formation eine für ihre Wettbewerbsart vorgeschriebene Mannschafts-ID und
gültige Jahreslizenz besitzen. Eine Formation darf nur mit den Tänzern/Tänzerinnen antreten, die zum Zeitpunkt des Turniers im ESV-Portal aufgestellt sind (bis Donnerstag, 23:59 Uhr). Das gilt auch für die benannten Ersatztänzer/innen. |
11.5 | Mannschaftsaufstellung Die Mannschaftsaufstellung enthält die Ligazugehörigkeit, Vereinszugehörigkeit, der Name der Formation mit einer Unterscheidung nach den Buchstaben des Alphabets, die Namen aller Tänzer/innen, ggf. Ersatztänzer/innen und des/der Mannschaftskapitän/in. Aus der Mannschaftsaufstellung muss die Startaufstellung und die ggf. benannten Ersatztänzer/innen eindeutig ersichtlich sein. |
11.6 | Aktive Formationstänzer/innen müssen Mitglied in dem Verein sein, für den die Formation startet. Aktive dürfen nur für die LTV und Vereine starten, die im ESV-Portal für Formationstanz und ggf. auch für Einzeltanz eingetragen sind. |
11.7 | Aktive dürfen innerhalb der Wettbewerbsarten nicht für verschiedene Vereine starten. |
11.8 | Aktive, die in der Ligasaison an der Welt-, der Europa- oder Deutschen Formationsmeisterschaft teilgenommen haben, dürfen während der Ligasaison in derselben Turnierart nicht mehr in einer rangniederen Formation starten. |
11.9 | Aktive, die in der Ligasaison an zwei Ligaturnieren in einer ranghöheren Formation teilgenommen haben, dürfen während der Ligasaison in derselben Turnierart nicht mehr in einer rangniederen Formation starten. |
11.10 | Unmittelbar nach Ende der eigenen Stellprobe sind der Turnierleitung jeweils in einfacher Ausfertigung auszuhändigen: Der Ausdruck der aktuellen Mannschafts-ID aus dem ESV-Portal, der Ausdruck der ID-Karten der Tänzer/innen (Anhang zur Mannschafts-ID), die Mannschaftsaufstellung. |
11.11 | Ersatztänzer/innen können während des laufenden Turniers nur vor Beginn jeder Runde eingesetzt werden. Sie müssen vor dem Auswechseln namentlich der Turnierleitung bekanntgegeben werden. Der Einsatz ist in die Mannschaftsaufstellung einzutragen und in das ESV-Portal zu übertragen. |
11.12 | In den Formationswettbewerben Standard und Latein sind bis zu vier Personen ausländischer Nationalität pro Formation startberechtigt. Für die Startberechtigung bei WDSF-Meisterschaften/Cups gelten die Regeln der WDSF. |
11.13 | Einsatz von Wertungsrichtern bei der Deutschen Meisterschaft Formationen Standard/Latein und bei Ligaturnieren Standard/Latein |
11.13.1 | Wertungsrichter, die im laufenden Wettkampfjahr bei der Deutschen Meisterschaft der Formationen als Wertungsrichter zum Einsatz kommen, können in demselben Wettkampfjahr und in der anschließenden Ligasaison nicht mehr als Wertungsrichter der 1. Bundesliga eingesetzt werden. |
11.13.2 | Bei Deutschen Meisterschaften der Formationen und Turnieren der 1. und 2. Bundesliga kann ein Wertungsrichter, der seine Lizenz für einen teilnehmenden Verein nutzt, nicht eingesetzt werden. Darüber hinaus kann bei allen Ligaturnieren ein Wertungsrichter, der als Trainer, Berater oder als Funktionsträger eines teilnehmenden Vereins tätig ist, auch dann nicht eingesetzt werden, wenn er seine Lizenz für einen anderen Verein nutzt. |
11.13.3 | Wertungsrichter, die bei Deutschen Meisterschaften Formationen Standard/Latein oder im Ligabereich Formationen Standard/Latein eingesetzt werden wollen, müssen ihre sämtlichen Trainer- oder Beratertätigkeiten in DTV-Vereinen offenlegen. Offenlegung und Änderungen sind umgehend der DTV-Geschäftsstelle anzuzeigen. |
11.13.4 | Wertungsrichtern ist es nicht gestattet, solche Formationen zu werten, bei welchen Verwandte in auf- und absteigender Linie, Ehepartner, Lebenspartner und Geschwister als Trainer oder Berater tätig sind oder Teammitglied sind. |
11.13.5 | Wertungsrichtern ist es nicht gestattet, solche Formationen zu werten, für die sie die Turnierkleidung oder Teile der Turnierkleidung der jeweils laufenden Saison erstellt haben. |
11.13.6 | Wertungsrichtern ist es nicht gestattet, solche Formationen zu werten, bei denen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Wertungsrichter einerseits und Trainern, Betreuern, Formationsverein oder Mitgliedern der Formation andererseits besteht. |
12.1 | Für Turniere der 1. und 2. Bundesliga ist Parkett vorgeschrieben. Für 1. Bundesliga mindestens 240 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 14 m sein darf. |
12.2 | Für alle sonstigen Ligen mindestens 180 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12 m sein darf. |
13.1 | Angemessene Möglichkeiten für Proben der Formationen müssen vor Formationswettbewerben vorhanden sein. |
13.2 | Für jede Formation muss die gleiche Zeitdauer für Proben mit
Musik - mindestens 15 Minuten - auf der Turnierfläche zur Verfügung stehen. Bei
Formationsturnieren mit unterschiedlichen Tanzrichtungen innerhalb eines Turniers
sowie bei der Deutschen Meisterschaft muss für jede Formation die gleiche Zeitdauer
für Proben mit Musik - mindestens 20 Minuten - auf der Turnierfläche zur Verfügung stehen.
Stellproben werden jeweils getrennt für eine Formation durchgeführt. Stellproben
mehrerer Formationen aus einem Verein dürfen nicht gemeinsam durchgeführt werden.
Auch Stellproben von Formationen aus mehreren Vereinen mit denselben Trainern/Trainerinnen
dürfen nicht gemeinsam durchgeführt werden. Stellproben bei Formationsturnieren sollen
nicht öffentlich stattfinden. Die Formationen müssen die Gelegenheit haben, ihre Stellprobe
auf der Turnierfläche ungestört durchführen zu können.
Bei Deutschen Meisterschaften können Stellproben bereits am Abend vor der Veranstaltung stattfinden. Wertungsrichter, die das betreffende Formationsturnier werten, sind zu den Stellproben keinesfalls zugelassen. |
13.3 | Während der Probe ist die gesamte Choreographie einschließlich
Ein- und Ausmarsch mindestens einmal mit Musik zur Überprüfung der Regelgerechtigkeit
zu zeigen. Auf- und Abmarsch dürfen jeweils nicht länger als 30 Sekunden dauern. |
13.4 | Im Turnier darf nur die Musik verwendet und die Choreographie getanzt werden, die in der dazugehörigen Probe abgenommen wurde. Eine Veränderung der Laufgeschwindigkeit der Musik ist nur noch zur ersten Runde des Turniers einmalig möglich. |
14.1 | Internationale Meisterschaften: laut Bestimmungen der WDSF. |
14.2 | Deutsche Meisterschaften und Ligaturniere werden gemäß den Bestimmungen der Sportkommission durchgeführt. |
14.3 | Qualifikationsturniere, die zum Aufstieg berechtigen, werden mit einer Vorrunde und einer Endrunde durchgeführt. |
14.4 | Einladungsturniere: laut Turnieranmeldung. |
14.5 | Für Sonderfälle beschließt die Sportkommission vor Beginn einer Ligasaison Durchführungsbestimmungen. |
15.1 | Rundenablauf |
15.1.1 | Turniere sind in der Regel mit einer Vorrunde und zwei Plazierungsrunden (Kleines und Großes Finale), in Ausnahmefällen mit Vor-, Zwischen- und Endrunde durchzuführen. Ein kleines Finale darf auch mit nur einer Formation durchgeführt werden. |
15.1.2 | Jede Vor-, Zwischen-, Plazierungs- , End- und Stichrunde muss jeweils ohne
Unterbrechung durchgeführt werden. |
15.2 | Auslosung In allen Runden muss die Startfolge unter Aufsicht des Beisitzers ausgelost werden. |
15.3 | Auswahl für Zwischen- , Plazierungs- und Endrunden |
15.3.1 | An jeder Zwischen- und Endrunde dürfen nicht weniger als die Hälfte aller Formationen der vorherigen Runde teilnehmen. |
15.3.2 | Formationen, die bei Ligaturnieren eine Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen (mindestens drei bei fünf oder vier bei sieben Wertungsrichtern) erhalten, müssen am Großen Finale teilnehmen. |
15.3.3 | Haben nach einer Vorrunde bis zu 7 Formationen die Majorität der Plus- oder
Kreuzzeichen, so ist mit diesen Formationen das Große Finale durchzuführen. Die
ausgeschiedenen Formationen der Vorrunde tanzen ihre Plätze im Kleinen Finale aus. In Startligen mit insgesamt nicht mehr als 5 startenden Formationen ist das Finale mit allen Startern der Vorrunde durchzuführen. |
15.3.4 | Haben nach einer Vorrunde mehr als 7 Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen, so ist mit diesen Formationen eine Zwischenrunde durchzuführen. Die ausgeschiedenen Formationen der Vorrunde erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Vorrunde. |
15.3.5 | Wird eine Zwischenrunde durchgeführt, dürfen an der Endrunde nicht mehr als 6 Formationen teilnehmen. Die ausgeschiedenen Formationen der Zwischenrunde erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Zwischenrunde. |
15.3.6 | Bei Qualifikationsturnieren, die zum Aufstieg berechtigen, ist die Endrunde mit
mindestens 4 Formationen durchzuführen, auch wenn diese nicht die Majorität der Plus-, oder
Kreuzzeichen erhalten haben. |
15.4 | Stichrunden Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren, die zum Aufstieg berechtigen, für den 1. bis 4. Platz durchgeführt. |
15.5 | Ausnahmen bewilligt der DTV-Sportwart |
16.1 | Der Start einer Formation gilt als erfolgt, wenn sie die Tanzfläche betritt. |
16.2 | Die Gesamtdauer eines Formationsdurchganges darf 6 Minuten nicht übersteigen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem ersten Ton der eingespielten Musik und endet mit dem letzten Ton der eingespielten Musik. |
16.3 | Die Dauer des wertungspflichtigen Teils muss mindestens 3 und darf höchstens 4 1/2 Minuten betragen. Beginn und Ende des wertungspflichtigen Teils müssen klar erkennbar sein und zusätzlich durch ein akustisches Signal angezeigt werden. |
16.4 | Während des Starts dürfen sich von einer Formation auf der Tanzfläche nur die startenden Paare und eine Person als "Richtperson" befinden. Während des wertungspflichtigen Teils muss diese Person sitzen. Personen oder Objekte, die einer Formation als zusätzliche Richtpunkte dienen, sind unabhängig von einer Positionierung am Rand der Tanzfläche oder in erhöhter Position nicht zulässig. |
16.5 | Über die gesamte Zeit des Starts einer Formation muss deren Programmnummer an der Tanzfläche und für die Wertungsrichter gut sichtbar angezeigt werden. |
17.1 | Vor- und Zwischenrunden Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen |
17.2 | End-, Plazierungs- und Stichrunden Offene Platzwertung |
17.3 | Auswahl für Zwischen- und Endrunden Der Wertungsrichter muss zwei Drittel aller Formationen für die nächste Runde ermitteln. |
17.4 | Bei den Deutschen Meisterschaften der
Formationen Standard und Latein gilt: Die Wertungsrichter ermitteln in der Vorrunde sechs Formationen für die Zwischenrunde. Die Wertungsrichter ermitteln in der Zwischenrunde vier Formationen für die Endrunde. |
17.5 | Das zum Zeitpunkt des Turniers gültige Absolute Judging System der WDSF ist bei Deutschen Meisterschaften der Formationen anzuwenden. |
17.6 | Erkennt ein Wertungsrichter bei dem Vortrag einer Formation innerhalb des wertungspflichtigen Teils zweifelsfrei einen Lift, muss er dieser Formation in dem Wertungsgebiet "Tänzerische Leistung" null (0) Punkte geben. Gibt die Mehrzahl der Wertungsrichter einer Formation in einer Runde null (0) Punkte in tänzerischer Leistung, ist diese Formation durch den Turnierleiter zu disqualifizieren. |
18.1 | Die Wertungsrichter können bei Formationsturnieren ihren Standort selbst bestimmen. Dieser muss jedoch gegenüber der Tanzfläche erhöht und vor der Frontseite der Formation gelegen sein. |
18.2 | Formationen werden in der Reihenfolge ihres Starts auf den Wertungszetteln aufgeführt. Die offene Wertung ist auch in dieser Reihenfolge abzurufen. |
18.3 | Wertungsrichter-"Notizzettel" sind bei Formationsturnieren grundsätzlich erlaubt. Wertungsrichter-"Notizzettel" aus vorherigen Runden dürfen in den nächsten Runden nicht verwendet werden. |
19.1 | Auswahlwertung Die für eine Formation abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert. Bei Ligaturnieren tanzen die ausgeschiedenen Formationen die Plätze in einem Kleinen Finale aus. Das Kleine Finale entfällt, wenn eine Zwischenrunde durchgeführt wird. |
19.2 | Platzwertung - Majoritätssystem Der Platz wird durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden. |
20.1 | Bei Ligaturnieren werden Platzziffern vergeben. |
20.2 | Jede Formation erhält den ertanzten Platz als Platzziffer. Bei geteilten Plätzen erhalten die platzgleichen Formationen die gleiche Platzziffer, die aus dem Mittelwert der Addition dieser Plätze errechnet wird. |
20.3 | Nicht angetretene Formationen erhalten die schlechteste Platzziffer des Ligaturniers mit einem Zuschlag von 3 Platzziffern. |
20.4 | Bricht eine Formation den Start vorzeitig ab, so wird an sie der letzte Platz der Runde vergeben, in welcher der Start abgebrochen wurde, |
20.5 | Wird eine Formation wegen Verstoßes gegen die TSO-Bestimmungen oder Wertungsrichtlinien bei einem Turnier disqualifiziert, so erhält sie in diesem Turnier den letzten Platz. |
21.1 | Die Ranglisten der Ligen für den Auf- und Abstieg ergeben sich aus der Summe der bei Ligaturnieren vergebenen Platzziffern. |
21.2 | Bei Platzgleichheit in der Rangliste entscheidet für einen Auf- bzw. Abstiegsplatz die absolute Mehrheit der in der laufenden Liga erreichten Plätze in den einzelnen Ligaturnieren (Majoritätssystem). Haben zwei oder mehrere Formationen die gleiche absolute Mehrheit, wird das Skatingsystem angewendet. |
| |||||||
22.1 | Die Ranglisten der Ligen für den Auf- und Abstieg
ergeben sich aus der Summe der bei Ligaturnieren vergebenen Platzziffern. Nach Abschluss der Ligaturniere der 2. Bundesligen (Nord/West/Süd) qualifizieren sich die jeweiligen Plätze 1 und 2 zum Aufstiegsturnier in die 1. Bundesliga. Die Plätze 1 und 2 des Aufstiegsturniers steigen in die 1. Bundesliga auf. Sollte eine dritte Formation aus der 1. Bundesliga zurückgezogen oder zurückversetzt werden, so steigt zusätzlich die Formation auf Platz 3 des Aufstiegsturniers in die 1. Bundesliga auf. Sollte eine vierte Formation aus der 1. Bundesliga zurückgezogen oder zurückversetzt werden, so steigt zusätzlich die Formation auf Platz 4 des Aufstiegsturniers in die 1. Bundesliga auf. Sollte eine fünfte oder weitere Formation/en aus der 1. Bundesliga zurückgezogen oder zurückversetzt werden, so tritt ein verminderter Abstieg aus der 1. Bundesliga in Kraft. |
| |||||||
23.1 | Zweimaliges Nichtantreten einer Formation in einer Liga führt dazu, dass die Formation mit sofortiger Wirkung in die rangniedrigste Liga absteigt und dort erst in der folgenden Ligasaison wieder startberechtigt ist. Ein weiterer Start in der laufenden Saison ist nicht mehr zulässig. | ||||||
23.2 | Tritt eine Formation zu einem Aufstiegsturnier nach erfolgter Qualifikation nicht an, steigt sie in die unterste Startliga ab. Befindet sich die Formation bereits in der untersten Startliga, erhält sie für die folgende Saison beim ersten Turnier auf ihre Platzziffer einen Zuschlag von 5 Punkten. | ||||||
23.3 | Eine Abstiegsbefreiung ist nicht möglich. |
24.1 | Auf Antrag kann der DTV-Sportwart, nach Befürwortung durch den Formations- bzw. Formationsligabereichsbeauftragten, in eine rangniedrigere Startliga zurückversetzen. |
25.1 | Es gelten die Bestimmungen der WDSF. |
25.2 | Jegliche Veränderung der Turnierkleidung einschließlich von Accessoires sowie das Ablegen von Bekleidungsteilen oder Accessoires während eines Turniers ist nicht zulässig. |
25.3 | Für Damen, die in der Herren-Rolle tanzen, gilt wahlweise die Kleiderordnung für Herren
oder Damen, wobei die Intimzonen auf jeden Fall bedeckt sein müssen. Farblich muss die Zuordnung zur Herren-Rolle
eindeutig gegeben sein. Für Herren, die in der Damen-Rolle tanzen, gilt die Kleiderordnung für Herren. Farblich muss die Zuordnung zur Damen-Rolle eindeutig gegeben sein. |
26.1 | Film- und Videokameras, Smartphones und Tablets sind
nur während der eigenen Proben zugelassen. Alle startenden Formationen dürfen jeweils
ihre eigenen Turnierdurchgänge mit einem Aufzeichnungsgerät aufnehmen. Den Standort
hierfür bestimmt der jeweilige Veranstalter bzw. Ausrichter. Der Ausrichter ist
berechtigt, eine Aufzeichnung des gesamten Turniers vorzunehmen, sofern die Rechte
dazu nicht durch den Verband anderweitig vergeben wurden. Es gilt uneingeschränkt das jeweils gültige Urheber- und Vervielfältigungsrecht gegenüber diesen allen Aufnahmen. |