3.1 | Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
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3.1.1 | Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist,
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3.1.2 | mindestens 18 Jahre alt ist,
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3.1.3 | im Besitz der für die Lizenz gültigen Jahreslizenz ist,
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3.1.4 | den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS
beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-
Lizenzerhaltsschulung führen kann.
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3.2 | Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist.
In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
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3.2.1 | Turnierleiterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein,
für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für
unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für
den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist.
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3.3 | Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie
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3.3.1 | die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
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3.3.2 | ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren.
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3.4 | Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von
seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei
unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.
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