Turnier und Sportordnung 2026

J. Regeln für Turnierleiter-, Beisitzer-, Chairperson-Lizenzen

1. Lizenzarten


1.1Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer, Chairperson-Lizenz für Chairpersons
1.2Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer Jazz und Modern/Contemporary, Chairperson-Lizenz für Chairpersons Jazz und Modern/Contemporary

2. Lizenzerwerb


2.1Der Erwerber / die Erwerberin muss Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV sein.
2.2Die Teilnehmer müssen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18 vorweisen. Die Vorlage erfolgt vor der Prüfung und das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.
2.3Die Teilnehmer müssen einen unterschriebenen Ehrenkodex mit Lizenzerwerb vorlegen.
2.4Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz
2.5Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.
2.6Chairperson-Lizenz
Turnierleiter-Lizenzen können auf Chairperson-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.

Chairperson-Lizenzen werden für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Sie verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

2.7Über Ausnahmen beiden Eingangsvoraussetzungen für die Chairpersonlizenz entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.

3. Lizenznutzung


3.1Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
3.1.1Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist,
3.1.2mindestens 18 Jahre alt ist,
3.1.3im Besitz der für die Lizenz gültigen Jahreslizenz ist,
3.1.4den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter- Lizenzerhaltsschulung führen kann.
 
3.1.5zu Beginn eines jeden Lizenzerhaltszeitraum einen Ehrenkodex unterzeichnet/bestätigt
3.2Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
3.2.1Turnierleiterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist.
3.3Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie
3.3.1die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
3.3.2ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren.
 
3.4Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.

4. Lizenzerhalt/Lizenzruhe/Lizenzentzug


4.1Bei Verstößen gegen die TSO wird gemäß Abschnitt M Absatz 1 verfahren.
4.2Regeln für den Lizenzerhalt

Der Lizenzzeitraum für Turnierleiterlizenzen beginnt mit einem geraden Jahr und dauert zwei Jahre (gerade/ungerade).

Innerhalb eines Lizenzzeitraums sind folgende Lerneinheiten (LE) zum Erhalt der Lizenz nachzuweisen:
Lizenzüberfachlich
Turnierleiter / Beisitzer
6 LE+2*
* In jedem Lizenzzeitraum sind zwei Lerneinheiten zur Prävention interpersonaler Gewalt (PiG) nachzuweisen. Die Schulung kann auch online erfolgen (inkl. abschließendem Wissenstest). Eine Schulung im Lizenzzeitraum wird für alle Lizenzen anerkannt.

4.3Folgen eines nicht vorhandenen Lizenzerhalts
Wenn nicht die für den Erhalt der Lizenz erforderlichen LE nachgewiesen wurden, verliert die Lizenz zu Beginn des nächsten Lizenzzeitraums ihre Gültigkeit.
Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, müssen neben den nachgeholten LE die normalen Pflicht LE absolviert werden.
4.3.1Ist eine Lizenz weniger als zwei Jahre ungültig, müssen die fehlenden LE nachgeholt werden. Danach kann die Lizenzverlängerung veranlasst und dadurch die Lizenz wieder aktiv genutzt werden.
Diese LE sind aber eine Nachholschulung, sie gelten nicht für den darauffol-genden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, müssen neben den nachgeholten LE die normalen Pflicht LE absolviert werden.
4.3.2Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung mindestens 12 LE nachgewiesen werden, um die Lizenz direkt wieder nutzen zu können.
Diese LE sind aber eine Nachholschulung, sie gelten nicht für den darauffolgenden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, müssen neben den nachgeholten LE die normalen LE absolviert werden.
4.3.3Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.


5. Aus- und Fortbildung


5.1Die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung Turnierleitern im DTV sind auch für die Ausübung und Nutzung der Lizenzen verbindlich.


6. Anmeldung zu Lehrgängen


6.1Meldungen zu Erhaltslehrgängen auch über Ländergrenzen hinweg - erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg.
6.1.1Meldungen von Teilnehmenden zu Erwerbslehrgängen des eigenen Landesverbandes erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg.
6.1.2Meldungen von Teilnehmenden zu Erwerbslehrgängen außerhalb des eigenen Landesverbandes (z.B. Lehrgänge anderer Landesverbände oder des DTV) bedürfen der Zustimmung des eigenen Landesverbandes und erfolgen über den Lehrwart oder Sportwart des Landesverbandes des Teilnehmers. Direktmeldungen von Lehrgangsteilnehmenden, z.B. über Online-Portale, sind jedoch zulässig. Die Zustimmung zur Teilnahme muss in diesen Fällen vor Lehrgangsbeginn durch den ausrichtenden Verband eingeholt werden.