
| 1.1 | Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer, Chairperson-Lizenz für Chairpersons |
| 1.2 | Turnierleiter-Lizenz für Turnierleiter und Beisitzer Jazz und Modern/Contemporary, Chairperson-Lizenz für Chairpersons Jazz und Modern/Contemporary |
| 2.1 | Der Erwerber / die Erwerberin muss Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV sein. |
| 2.2 | Die Teilnehmer müssen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18 vorweisen. Die Vorlage erfolgt vor der Prüfung und das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein. |
| 2.3 | Die Teilnehmer müssen einen unterschriebenen Ehrenkodex mit Lizenzerwerb vorlegen. |
| 2.4 | Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz |
| 2.5 | Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. |
| 2.6 | Chairperson-Lizenz Turnierleiter-Lizenzen können auf Chairperson-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt. Chairperson-Lizenzen werden für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Sie verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. |
| 2.7 | Über Ausnahmen beiden Eingangsvoraussetzungen für die Chairpersonlizenz entscheidet auf Antrag des LTV der SAS. |
| 3.1 | Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er |
| 3.1.1 | Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV ist, |
| 3.1.2 | mindestens 18 Jahre alt ist, |
| 3.1.3 | im Besitz der für die Lizenz gültigen Jahreslizenz ist, |
| 3.1.4 | den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS
beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-
Lizenzerhaltsschulung führen kann. |
| 3.1.5 | zu Beginn eines jeden Lizenzerhaltszeitraum einen Ehrenkodex unterzeichnet/bestätigt |
| 3.2 | Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein. |
| 3.2.1 | Turnierleiterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paar für Einzelwettbewerbe registriert ist. |
| 3.3 | Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nur nutzen, wenn sie |
| 3.3.1 | die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen |
| 3.3.2 | ausschließlich für den DTV als Turnierleiter oder Beisitzer amtieren. |
| 3.4 | Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem. |
| 4.1 | Bei Verstößen gegen die TSO wird gemäß Abschnitt M Absatz 1 verfahren. | ||||
| 4.2 | Regeln für den Lizenzerhalt Der Lizenzzeitraum für Turnierleiterlizenzen beginnt mit einem geraden Jahr und dauert zwei Jahre (gerade/ungerade). Innerhalb eines Lizenzzeitraums sind folgende Lerneinheiten (LE) zum Erhalt der Lizenz nachzuweisen:
| ||||
| 4.3 | Folgen eines nicht vorhandenen Lizenzerhalts Wenn nicht die für den Erhalt der Lizenz erforderlichen LE nachgewiesen wurden, verliert die Lizenz zu Beginn des nächsten Lizenzzeitraums ihre Gültigkeit. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, müssen neben den nachgeholten LE die normalen Pflicht LE absolviert werden. | ||||
| 4.3.1 | Ist eine Lizenz weniger als zwei Jahre ungültig, müssen die fehlenden LE nachgeholt werden. Danach kann die
Lizenzverlängerung veranlasst und dadurch die Lizenz wieder aktiv genutzt werden. Diese LE sind aber eine Nachholschulung, sie gelten nicht für den darauffol-genden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, müssen neben den nachgeholten LE die normalen Pflicht LE absolviert werden. | ||||
| 4.3.2 | Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung
mindestens 12 LE nachgewiesen werden, um die Lizenz direkt wieder nutzen zu können. Diese LE sind aber eine Nachholschulung, sie gelten nicht für den darauffolgenden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, müssen neben den nachgeholten LE die normalen LE absolviert werden. | ||||
| 4.3.3 | Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden. |
| 5.1 | Die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung Turnierleitern im DTV sind auch für die Ausübung und Nutzung der Lizenzen verbindlich. |
| 6.1 | Meldungen zu Erhaltslehrgängen auch über Ländergrenzen hinweg - erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg. |
| 6.1.1 | Meldungen von Teilnehmenden zu Erwerbslehrgängen des eigenen Landesverbandes erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg. |
| 6.1.2 | Meldungen von Teilnehmenden zu Erwerbslehrgängen außerhalb des eigenen Landesverbandes (z.B. Lehrgänge anderer Landesverbände oder des DTV) bedürfen der Zustimmung des eigenen Landesverbandes und erfolgen über den Lehrwart oder Sportwart des Landesverbandes des Teilnehmers. Direktmeldungen von Lehrgangsteilnehmenden, z.B. über Online-Portale, sind jedoch zulässig. Die Zustimmung zur Teilnahme muss in diesen Fällen vor Lehrgangsbeginn durch den ausrichtenden Verband eingeholt werden. |