Turnier und Sportordnung 2024

K. Regeln für Wertungsrichter-Lizenzen

1. Lizenzarten


1.1C-Lizenz
1.1.1Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe der Startklassen D und C, Einzelwettbewerbe Solo/Synchro Duo Std und Lat der Startklassen D und C sowie Einzeltanzwettbewerbe der E-Klasse
1.1.2Nicht gültig für alle sonstigen DTV-Turniere sowie Turniere im Ausland
 
1.2A-Lizenz
1.2.1Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe der Startklassen D bis A, Einzelwettbewerbe Solo/Synchro Duo Std und Lat der Startklassen D bis S sowie Einzeltanzwettbewerbe der E-Klasse
1.2.2Nicht gültig für ausgeschriebene DTV-Turniere, Formationswettbewerbe sowie Turniere im Ausland
 
1.3S-Lizenz
1.3.1Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe aller Startklassen im In- und Ausland, Einzelwettbewerbe Solo/Synchro Duo Std und Lat der Startklassen D bis S sowie Einzeltanzwettbewerbe der E-Klasse; jedoch für ausgeschriebene DTV-Turniere nur bei Nominierung durch den SAS, für internationale Meisterschaften durch das WDSF-Präsidium mit Genehmigung des DTV-Sportwarts.
1.3.2Nicht gültig für Formationswettbewerbe
 
1.4F-Lizenz
1.4.1F/I-Lizenz - gültig für alle Ligen - im In- und Ausland
1.4.2F/II-Lizenz - gültig für Landes-, Ober- und Regionalligen - im Inland
 
1.5JMC-Lizenz
1.5.1JMC I-Lizenz - gültig für Wettbewerbe Small Groups und Formationen in der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary
1.5.2JMC II-Lizenz - gültig für Wettbewerbe Solo und Duo in der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary

2. Lizenzerwerb


2.1Der Erwerber muss Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV und Inhaber des DTA in Silber oder des DTSA über 10 Tänze (gilt nicht für JMC-Lizenzen) sein.
2.2C-Lizenz
2.2.1Der Erwerber muss selbst in die B-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren Klasse bzw. als Profi tanzen oder getanzt haben.
2.2.2Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die C-Lizenz.
 
2.3A-Lizenz
2.3.1Der Erwerber muss selbst in der jeweiligen Sektion in die A-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren Klasse bzw. als Profi tanzen oder getanzt haben.
2.3.2Besitz der C-Lizenz, Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE für die A-Lizenz und Nachweis jeweils einer bestandenen Prüfung für die A-Lizenz. Die Anzahl der erforderlichen zu wertenden Turnierveranstaltungen setzt der LTV fest.
 
2.4S-Lizenz
A-Lizenzen können auf S-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.
2.5Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.
2.6F-Lizenzen
Für die F/II-Lizenz Besitz der C-Lizenz, Schulungsnachweis des DTV nach vorheriger Nominierung durch den eigenen LTV oder Fachausschuß für Formationen sowie Zustimmung durch den SAS.
Besitzer der A-Lizenz erhalten nach einem Praxisnachweis laut Bestimmung SAS die F/I- Lizenz.
2.7JMC-Lizenzen
Der Bewerber/die Bewerberin muss den Nachweis einer dreijährigen aktiven Tanzpraxis (in einer JMC-Formation) im DTV-Turnierbetrieb oder alternativ den Nachweis einer Tanzausbildung JMC oder den Nachweis guter praktischer Grundkenntnisse im JMC (Bestätigung des Vereins, Workshop-Nachweise etc.) erbringen. Zudem den Schulungsnachweis des DTV nebst Nachweis der bestandenen Prüfung.
 
2.8Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen.
2.9C- und A-Lizenzen sowie JMC-Lizenzen werden auf Dauer vergeben.
2.10S- und F-Lizenzen werden für den Zeitraum von 2 Jahren vergeben. Sie verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

3. Lizenzerteilung


3.1Nach bestandener Prüfung wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin auf Antrag eines DTV-Vereins eine Wertungsrichter-Lizenz im ESV-Portal ausgestellt.
3.2Über den Praxisnachweis für die Erteilung der Lizenz entscheidet der LTV.
3.3Wertungsrichterlizenzen anderer Verbände, die für Amateure ausgestellt sind, werden im Rahmen der Bestimmungen der TSO behandelt. Eine Anerkennung vom DTV erfolgt, wenn die Prüfungsunterlagen für diese Lizenzen beim DTV geprüft und anerkannt wurden.
3.4Wertungsrichterlizenzen anderer Verbände, die für Tanzsporttrainer ausgestellt sind, werden vom DTV anerkannt, wenn die Prüfungsunterlagen für diese Lizenzen dem DTV vorgelegen haben und von der TSTV bestätigt wurden.

4. Lizenznutzung


4.1Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
4.1.1Mitglied in einem LTV oder DTV-Verein ist,
4.1.2mindestens 18 Jahre alt ist,
4.1.3im Besitz einer gültigen ID-Karte und der für die Lizenz gültigen Jahreslizenz ist,
4.1.4den Praxisnachweis laut Bestimmung des LTV führen kann,
4.1.5den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen Wertungsrichter-Lizenzerhaltsschulung erbringt
 
4.2Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein oder LTV, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
4.2.1Wertungsrichterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paare für Einzelwettbewerbe registriert ist.
4.2.2Aktive dürfen Ihre Wertungsrichterlizenz nur für Startklassen oder Ligen nutzen, die niedriger als die eigene niedrigste Startklasse bzw. Liga (1. BL = S-Klasse, 2. BL = A-Klasse, RL = B-Klasse, OL = C-Klasse) in beiden Sektionen (Standard und Latein) ist. Die Lizenz kann sechs Monate nach dem letzten Start als Aktiver uneingeschränkt genutzt werden, sofern die DTV-Geschäftsstelle der Person die Startberechtigung für die entsprechende Turnierart und Wettbewerbsart im ESV-Portal entzogen hat.
4.3Ist der Lizenzinhaber nur Mitglied in einem LTV, so entscheidet dieser, für welchen Verein die Lizenz genutzt werden soll. In diesem Verein muss er Mitglied sein.
4.4Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nutzen, wenn sie
4.4.1die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
4.4.2ausschließlich für den DTV als Wertungsrichter amtieren
 
4.5Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.

5. Lizenzruhe/Lizenzentzug


5.1Bei Verstößen gegen die TSO und/oder die Wertungsrichtlinien wird durch das DTV- Sportgericht laut Bestimmungen der DTV-Verbandsgerichtsordnung verfahren.