1.1 | C-Lizenz
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1.1.1 | Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe der Startklassen D und C,
Einzelwettbewerbe Solo/Synchro Duo Std und Lat der Startklassen D und C sowie Einzeltanzwettbewerbe der E-Klasse
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1.1.2 | Nicht gültig für alle sonstigen DTV-Turniere sowie Turniere im Ausland
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1.2 | A-Lizenz
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1.2.1 | Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe der Startklassen D bis A,
Einzelwettbewerbe Solo/Synchro Duo Std und Lat der Startklassen D bis S sowie Einzeltanzwettbewerbe der E-Klasse
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1.2.2 | Nicht gültig für ausgeschriebene DTV-Turniere, Formationswettbewerbe sowie
Turniere im Ausland
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1.3 | S-Lizenz
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1.3.1 | Gültig für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe aller Startklassen im In-
und Ausland, Einzelwettbewerbe Solo/Synchro Duo Std und Lat der Startklassen D bis S sowie Einzeltanzwettbewerbe
der E-Klasse; jedoch für ausgeschriebene DTV-Turniere nur bei Nominierung durch den
SAS, für internationale Meisterschaften durch das WDSF-Präsidium mit Genehmigung des
DTV-Sportwarts.
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1.3.2 | Nicht gültig für Formationswettbewerbe
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1.4 | F-Lizenz
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1.4.1 | F/I-Lizenz - gültig für alle Ligen - im In- und Ausland
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1.4.2 | F/II-Lizenz - gültig für Landes-, Ober- und Regionalligen - im Inland
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1.5 | JMC-Lizenz
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1.5.1 | JMC I-Lizenz - gültig für Wettbewerbe Small Groups und Formationen in der
Turnierart Jazz und Modern/Contemporary
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1.5.2 | JMC II-Lizenz - gültig für Wettbewerbe Solo und Duo in der Turnierart
Jazz und Modern/Contemporary
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2.1 | Der Erwerber muss Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV und Inhaber des DTA in Silber oder des
DTSA über 10 Tänze (gilt nicht für JMC-Lizenzen) sein.
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2.2 | C-Lizenz
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2.2.1 | Der Erwerber muss selbst in die B-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren
Klasse bzw. als Profi tanzen oder getanzt haben.
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2.2.2 | Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis
der bestandenen Prüfung für die C-Lizenz.
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2.3 | A-Lizenz
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2.3.1 | Der Erwerber muss selbst in der jeweiligen Sektion in die A-Klasse aufgestiegen sein oder
in dieser oder einer höheren Klasse bzw. als Profi tanzen oder getanzt haben.
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2.3.2 | Besitz der C-Lizenz, Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl
von LE für die A-Lizenz und Nachweis jeweils einer bestandenen Prüfung für die A-Lizenz. Die
Anzahl der erforderlichen zu wertenden Turnierveranstaltungen setzt der LTV fest.
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2.4 | S-Lizenz
A-Lizenzen können auf S-Lizenzen erweitert werden, wenn der Antrag vom LTV befürwortet
wird und der SAS diesem Antrag zustimmt.
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2.5 | Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS.
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2.6 | F-Lizenzen
Für die F/II-Lizenz Besitz der C-Lizenz, Schulungsnachweis des DTV nach vorheriger
Nominierung durch den eigenen LTV oder Fachausschuß für Formationen sowie Zustimmung
durch den SAS.
Besitzer der A-Lizenz erhalten nach einem Praxisnachweis laut Bestimmung SAS die F/I-
Lizenz.
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2.7 | JMC-Lizenzen Der Bewerber/die Bewerberin muss den Nachweis einer dreijährigen
aktiven Tanzpraxis (in einer JMC-Formation) im DTV-Turnierbetrieb oder alternativ den Nachweis
einer Tanzausbildung JMC oder den Nachweis guter praktischer Grundkenntnisse
im JMC (Bestätigung des Vereins, Workshop-Nachweise etc.) erbringen.
Zudem den Schulungsnachweis des DTV nebst Nachweis der bestandenen Prüfung.
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2.8 | Lizenzanträge sind vom Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. Die
erforderlichen Nachweise sind beizufügen.
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2.9 | C- und A-Lizenzen sowie JMC-Lizenzen werden auf Dauer vergeben.
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2.10 | S- und F-Lizenzen werden für den Zeitraum von 2 Jahren vergeben. Sie verlängern sich von
Jahr zu Jahr, wenn der SAS die Verlängerung vor Ablauf nicht schriftlich widerruft. Der
Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
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3.1 | Nach bestandener Prüfung wird dem Teilnehmer/der
Teilnehmerin auf Antrag eines DTV-Vereins eine Wertungsrichter-Lizenz im ESV-Portal
ausgestellt.
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3.2 | Über den Praxisnachweis für die Erteilung der Lizenz entscheidet der LTV.
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3.3 | Wertungsrichterlizenzen anderer Verbände, die für Amateure ausgestellt sind, werden im
Rahmen der Bestimmungen der TSO behandelt. Eine Anerkennung vom DTV erfolgt, wenn
die Prüfungsunterlagen für diese Lizenzen beim DTV geprüft und anerkannt wurden.
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3.4 | Wertungsrichterlizenzen anderer Verbände, die für Tanzsporttrainer ausgestellt sind, werden
vom DTV anerkannt, wenn die Prüfungsunterlagen für diese Lizenzen dem DTV vorgelegen
haben und von der TSTV bestätigt wurden.
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4.1 | Der Lizenzinhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er
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4.1.1 | Mitglied in einem LTV oder DTV-Verein ist,
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4.1.2 | mindestens 18 Jahre alt ist,
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4.1.3 | im Besitz einer gültigen ID-Karte und der für die
Lizenz gültigen Jahreslizenz ist,
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4.1.4 | den Praxisnachweis laut Bestimmung des LTV führen kann,
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4.1.5 | den Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS
beschlossenen Wertungsrichter-Lizenzerhaltsschulung erbringt
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4.2 | Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein oder LTV, auf den sie ausgestellt ist.
In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
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4.2.1 | Wertungsrichterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein,
für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Einzel und Formationen für unterschiedliche
Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, für den das Paare für
Einzelwettbewerbe registriert ist.
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4.2.2 | Aktive dürfen Ihre Wertungsrichterlizenz nur für Startklassen oder Ligen nutzen,
die niedriger als die eigene niedrigste Startklasse bzw. Liga (1. BL = S-Klasse, 2. BL = A-Klasse, RL = B-Klasse,
OL = C-Klasse) in beiden Sektionen (Standard und Latein) ist. Die Lizenz kann sechs Monate nach dem letzten Start
als Aktiver uneingeschränkt genutzt werden, sofern die DTV-Geschäftsstelle der Person die Startberechtigung
für die entsprechende Turnierart und Wettbewerbsart im ESV-Portal entzogen hat.
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4.3 | Ist der Lizenzinhaber nur Mitglied in einem LTV, so entscheidet dieser, für welchen
Verein die Lizenz genutzt werden soll. In diesem Verein muss er Mitglied sein.
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4.4 | Ausländer dürfen eine DTV-Lizenz nutzen, wenn sie
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4.4.1 | die DTV-Lizenzbestimmungen erfüllen
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4.4.2 | ausschließlich für den DTV als Wertungsrichter amtieren
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4.5 | Das Ausscheiden eines Lizenzinhabers, auch im Falle eines Vereinswechsels, muss von
seinem bisherigen Verein über den LTV der DTV-Geschäftsstelle sofort gemeldet werden; bei
unmittelbarer Zugehörigkeit zu einem LTV von diesem.
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