2.1 | Proteste und Einsprüche wegen Regelwidrigkeiten bei Turnieren sind nur wie folgt
vorzunehmen:
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2.1.1 | Bei Einzelwettbewerben kann der Solist, ein Partner, bei Small Group-/Formationswettbewerben
nur der Mannschaftskapitän vor Beginn oder nach Beendigung
jeder Runde wegen Verstößen und/oder fehlerhaften Entscheidungen schriftlich
bei der Turnierleitung Protest einlegen.
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2.1.2 | Der Turnierleiter hat den Protest entgegenzunehmen und zu entscheiden. Einsprüche
gegen diese Entscheidung sind bei der Turnierleitung nicht zulässig.
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2.1.3 | Jeder Protest und die darauf getroffene Entscheidung ist im Turnierbericht zu
vermerken.
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2.1.4 | Wird ein Protest abgewiesen oder eine fehlerhafte Entscheidung getroffen, hat nur
der Verein, dem der Solist, das Duo, das Paar oder die Small Group oder die
Formation angehört, das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach dem Turnier
den Protest mit genauer Begründung schriftlich der DTV-Geschäftsstelle einzureichen.
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2.1.5 | Über den Protest entscheidet das Sportgericht.
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