Turnier und Sportordnung 2024

L. Regeln für Anträge, Beschwerden, Proteste und Einsprüche

1. Anträge/Beschwerden


1.1Anträge und Beschwerden im Bereich und Rahmen der TSO sind, wenn nicht anders vorgeschrieben, über den LTV-Sportwart an die DTV-Geschäftsstelle zu richten.

2. Proteste/Einsprüche


2.1Proteste und Einsprüche wegen Regelwidrigkeiten bei Turnieren sind nur wie folgt vorzunehmen:
2.1.1Bei Einzelwettbewerben kann der Solist, ein Partner, bei Small Group-/Formationswettbewerben nur der Mannschaftskapitän vor Beginn oder nach Beendigung jeder Runde wegen Verstößen und/oder fehlerhaften Entscheidungen schriftlich bei der Turnierleitung Protest einlegen.
2.1.2Der Turnierleiter hat den Protest entgegenzunehmen und zu entscheiden. Einsprüche gegen diese Entscheidung sind bei der Turnierleitung nicht zulässig.
2.1.3Jeder Protest und die darauf getroffene Entscheidung ist im Turnierbericht zu vermerken.
2.1.4Wird ein Protest abgewiesen oder eine fehlerhafte Entscheidung getroffen, hat nur der Verein, dem der Solist, das Duo, das Paar oder die Small Group oder die Formation angehört, das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach dem Turnier den Protest mit genauer Begründung schriftlich der DTV-Geschäftsstelle einzureichen.
2.1.5Über den Protest entscheidet das Sportgericht.