2.1 | Änderungen der TSO - mit Ausnahme der Abschnitte A, J, K, M und N - werden von der Sportkommission beschlossen. |
2.1.1 | Das Protokoll der Beschlüsse ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Beschlussfassung an den Länderrat,
den SAS und den JAS zu senden. |
2.1.2 | Der Länderrat hat die Möglichkeit, ein Veto gegen einzelne Beschlüsse einzulegen.
Dazu bedarf es des Antrags von vier (4) Mitgliedern des Länderrates innerhalb von zehn (10) Tagen nach Protokollversand
an die Versandadresse des Protokolls.
Der Länderrat hat dann im Umlaufverfahren oder auf seiner nächsten Sitzung mit einfacher Mehrheit zu entscheiden,
ob ein Veto eingelegt wird. |
2.1.3 | Ergeht kein Veto des Länderrates, sind die Beschlüsse unverzüglich auf der
DTV-Website zu veröffentlichen und treten damit in Kraft - sofern kein anderer Termin beschlossen wurde. |
2.2 | Änderungen der TSO-Abschnitte A Teil I sowie J, K und N werden von SAS und Länderrat beschlossen. |
2.2.1 | Sobald das zweite Gremium zugestimmt hat, sind die Beschlüsse unverzüglich auf der DTV-Website zu veröffentlichen
und treten damit in Kraft - sofern kein anderer Termin beschlossen wurde. |
2.3 | Änderungen der TSO-Abschnitte A Teil II und M werden von SAS, JAS und Län-derrat beschlossen. |
2.3.1 | Sobald alle Gremien zugestimmt haben, sind die Beschlüsse unverzüglich auf der DTV-Website zu veröffentlichen
und treten damit in Kraft - sofern kein anderer Termin beschlossen wurde. |