Turnier und Sportordnung 2024

N. DTV-Verhaltenskodex SPORT

Verhaltenskodex für DTV Wertungsrichter*innen und mit der Turnierabwicklung beauftragten Personen

Im Namen aller Wertungsrichter*innen und der Turnierleitung verspreche ich, dass wir, die wir bei diesem Turnier von Tanzsport Deutschland amtieren, vollkommen unabhängig und unparteiisch sind und die gegebenen Wettkampfregeln respektieren und einhalten werden. Ganz im wahren Geiste der Sportlichkeit und Fairness.
Adaption des "Adjudicators'Oath" lt. WDSF DanceSport Championship Protocol (Version 1.3) vom 13. Juni 2010


1. Präambel

Als olympischer Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist es für den Deutschen Tanzsportverband (DTV) auf Grund seiner Vorbildfunktion für die ihm angeschlossenen und auch die "benachbarten" Vereine und Verbände wichtig, seinen guten Ruf zu bewahren und weiter zu verbessern. Dies verlangt, dass der Tanzsport ethisch und auf Basis des Rechts geführt wird und das Verhalten aller Beteiligten stets die Werte und Prinzipien widerspiegelt, die in der Olympischen Charta verankert sind.

Dieser Kodex bietet den Rahmen für Verhalten und ethische Standards für alle an den Wettbewerben neben den Athleten beteiligten Personen. Es wurde als ein Basisdokument des DTV in Anerkennung der grundlegenden und vorrangigen Verantwortung aller Wertungsrichter und mit der Turnierabwicklung beauftragten Personen entwickelt, um ihre Integrität, Kompetenz und Effektivität als Ganzes zu erhalten.

Die im Kodex enthaltenen Regeln und Standards sollen helfen, sich angemessenes Verhalten zu eigen zu machen, zweifelsfrei umzusetzen und damit auch den Anschein zu vermeiden, dass sachfremde Überlegungen das Handeln beeinflussen. Hierdurch soll das gegebene Vertrauen der an dem Turnier teilnehmenden Aktiven, der Öffentlichkeit sowie ihrer Funktionärskolleginnen und -kollegen gewürdigt und bestärkt werden. Sie ergänzen und konkretisieren die im "DTV Ethik-Code" und den "Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit" verbindlich eingeführten Regeln.

Alle Wertungsrichter*innen, Turnierfunktionärinnen und -funktionäre müssen sich mit den Inhalten dieses Ko-dex vertraut und zur Grundlage ihres Verhaltens machen. Sie verpflichten sich die Regeln und Regularien des DTV einzuhalten und stets in Übereinstimmung mit den Werten und Grundsätzen des DTV und des DOSB zu handeln - unabhängig davon, ob sie bei einer Turnierveranstaltung amtieren oder nur als Gast / Zuschauer an derselben teilnehmen.

Es ist zu berücksichtigen, dass der Kodex nicht alle möglichen Situationen voraussehen kann. In jedem Falle bleibt es die Verantwortung jedes einzelnen Beteiligten, die Absicht des Kodex und auch den Buchstaben der beschriebenen Standards zu berücksichtigen, sich integer und professionell zu verhalten und sicherzustellen, dass alle Aktiven ihren Leistungen entsprechend beurteilt und unparteiisch betrachtet werden, frei von Voreingenommenheit oder Zwang.


1.1Definitionen - Beteiligtengruppen
Turnierfunktionäre (TF) im Sinne dieses Kodex sind alle bei einer Turnierveranstaltung als Chairperson, Turnierleiter*in, Beisitzer*in oder auch Protokollführer*in, Musiker*in eingesetzten Personen.

Wertungsrichter (WR) im Sinne dieses Kodex sind alle bei einer Turnierveranstaltung als Wertungsrichter*in eingesetzten Personen.

Aktive im Sinne dieses Kodex bezeichnet alle Tänzer*innen, die an einer Turnierveranstaltung lt. Turnier- und Sport-ordnung des DTV (TSO) und Breaking teilnehmen.


1.2Definitionen - Betroffene Gruppen
WR DM :WR bei Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokalen und Deutschland Cups
WR OT :WR bei übrigen Turnieren
TF DM :TF bei Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokalen und Deutschland Cups
TF OT :TF bei übrigen Turnieren


1.3Definitionen - Events
Turnier:einzelner Wettbewerb, der ggf. gemeinsamen mit anderen Turnieren eine Veranstaltung bildet
Turniertag:mehrere Turniere, die an einem Tag im Zusammenhang ausgerichtet werden - dabei zählt der Anschein der Zusammengehörigkeit.
Turnierveranstaltung:Tanzsportevent, unabhängig davon, ob es sich um ein einzelnes Turnier, einen Turniertag mit meh-reren Turnieren oder eine mehrtägige Veranstaltung mit mehreren Turnieren handelt, bei denen mindestens der Anschein der Zusammengehörigkeit besteht.


2Vermeiden von Interessenkonflikten
WR und TF des DTV erfüllen ihre Aufgabe und treffen ihre Entscheidungen unabhängig von persönlichen Interessen oder Vorteilen.

Ein Interessenkonflikt entsteht durch das Zusammentreffen gegensätzlicher Interessen in einer Person. Dieser kann durch persönliche oder familiäre Beziehungen, Vereins- oder Verbandsinteressen, wirtschaftliche Überlegungen oder andere Interessen, die nicht mit der Verpflichtung zur Neutralität vereinbar sind, hervorgerufen werden.

Interessenkonflikte entstehen z.B. dann, wenn die persönlichen Interessen von WR Einfluß auf die Neutralität im Urteilsvermögen oder die Fähigkeit haben, die Leistungen der Aktiven regelkonform zu werten/bewerten. WR müssen sich an die in diesem Kodex festgelegten Regeln halten und dürfen einen Einsatz nicht wahrnehmen, wenn ein potenzieller Interessenkonflikt vorliegen könnte. Besteht eine Unsicherheit, ob eine Situation einen Interessenkonflikt darstellt, besteht die Verpflichtung, den*die zuständigen Sportwart*in seines Landes oder des DTV vorab um Klärung bitten. Das gilt analog für alle TF.

Dies bedeutet für WR und TF:

  WR DM WR OT TF DM TF OT  
a)XXXX Während der Wahrnehmung der Aufgabe, z.B. des Wertens, richten sie ihre Konzentration ausschließlich auf die korrekte Wahrnehmung dieser Aufgabe, z.B. das Werten/Bewerten der Aktiven gemäß der geltenden Wertungsrichtlinien.
b)XX   Sie wirken nicht an Turnieren mit, an denen Verwandte, Ehe-/Lebenspartner, oder sonstige Personen, mit denen eine enge persönliche Beziehung besteht, als Aktive teilnehmen.
c)XXXX Es werden weder Geld, Sachpreise noch sonstige Gegenstände von erheblichem materiellem Wert (Obergrenze max. EUR 44,- für z.B. ein allgemeines Gastgeschenk), oder Vergünstigungen oder Versprechungen jeglicher zukünftigen Gegenleistung angenommen - dabei ist egal, ob es als Geschenk oder als Bezahlung für Dienstleistungen, von einem Aktiven und/oder Veranstalter oder von einem sonstigen Dritten, der direkt oder indirekt von einer ihrer Entscheidungen betroffen sein könnte erfolgt. (Die festgelegten Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen sind hiervon ausgenommen.)
d)XX   Sobald die Einladung zu einem Einsatz akzeptiert wurde, gilt das Amt für die gesamte Veranstaltung - auch für den Fall, dass der Einsatz erst nach dem Beginn der Turnierveranstaltung beginnt, bei einzelnen Klassen nicht amtiert wird oder der Einsatz vor Ende der Turnierveranstaltung beendet ist. Unentschuldigtes Fehlen nach einer schriftlich gegebenen Zusage gilt als Verstoß.
e)XXX  Während einer Turnierveranstaltung, bei der sie eingesetzt sind, werden Sie keinen Aktiven coachen oder trainieren. Für WR bei Deutschen Meisterschaften etc. gilt diese Einschränkung bereits zwei Wochen vor dem Turnier - aber grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang Punkt 3.c!
f)XXXX Vor und während einer Turnierveranstaltung werden keine Aussagen über teilnehmende Aktive getätigt - insbesondere solche Aussagen, die als Drohung, Einschüchterung oder Ankündigung in einer bestimmten Weise werten zu wollen, zu verstehen sind.
g)XXXX Sie werden keinesfalls versuchen, einen anderen WR oder TF zu beeinflussen, einzuschüchtern oder das Ergebnis zu beeinflussen. Dazu gehört, dass sie zu keinem Zeitpunkt fälschlicherweise behaupten den DTV oder einen LTV in irgendeiner Eigenschaft offiziell zu vertreten.
h)XX   Sie werden an demselben Turniertag nicht als Aktive antreten, um eine Vermischung der Rollen von Aktiven und WR / TF zu vermeiden.


3Vermeiden von Beeinflussung
WR und TF des DTV konzentrieren sich während ihres Einsatz ausschließlich auf das Turnier und ihre Aufgabe - z.B. die Aktiven gemäß der geltenden Wertungsrichtlinien zu werten/bewerten. Sie erfüllen ihre Aufgabe und treffen ihre Entscheidungen unabhängig von äußeren Einflüssen.

Dies bedeutet für WR und TF:

  WR DM WR OT TF DM TF OT  
a)XXXX Ihr Verhalten auf und neben der Tanzfläche wird jederzeit mit den Grundsätzen der Sportlichkeit übereinstimmen.
b)XXXX Alle Entscheidungen werden objektiv, neutral und unbeeinflusst von früheren Turnierergebnissen, der Vereinszugehörigkeit, der Wertung anderer WR und der Meinung Dritter getroffen.
c)XXXX Ihr Handeln und ihr Urteil werden nicht durch Beziehungen zu Aktiven/Teams beeinflusst- z.B. wenn sie diese coachen / trainieren bzw. gecoacht / trainiert haben. (Für Formationswettbewerbe gelten die entsprechenden weitergehenden Regularien der TSO.)
d)XXXX Das Urteil, die Ehrlichkeit und/oder den guten Willen ihrer Kolleginnen und Kollegen werden sie nicht öffentlich in Frage stellen.
e)XXXX Um ihr Amt optimal im Sinn der Aktiven ausüben zu können, werden sie ihre Urteilsfähigkeit, ihr Fachwissen und sonstige notwendige Kenntnisse beibehalten und weiterentwickeln, indem sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Regularien informieren und die angesetzten Fortbildungsmaßnahmen besuchen.
f)XXXX Sie werden ihr Amt in angemessener körperlicher und geistiger Verfassung am Veranstaltungsort antreten. Sie üben ihr Amt frei von jeder Beeinflussung bewusstseinsverändernder Substanzen aus - dazu zählt auch der Konsum von Alkohol oder die Einnahme von Medikamenten mit entsprechenden Nebenwirkungen. Sie nehmen einen Einsatz nicht wahr, wenn sie Zweifel haben, dass die Aufgabe auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.


Für eingesetzte WR gilt während Ihrer Tätigkeit zusätzlich:

  WR DM WR OT TF DM TF OT  
g)XX   Sie werden voneinander Abstand halten, um nicht durch unangemessene Nähe den Anschein der fehlenden Unabhängigkeit zu erwecken, und sich eine geeignete Position suchen, um alle zu wertenden /bewertenden Tanzsportler gut sehen zu können ohne die Aktiven im Turnier zu behindern. (Für Formationswettbewerbe gelten die entsprechenden weitergehenden Regularien der TSO.)
h)XX   Sie werden die gezeigten Leistungen selbständig beurteilen und ihre Wertungen nicht mit denen anderer WR vergleichen.
i)XX   Vor und während des Einsatzes wird jede Kommunikation mit dem Publikum (inklusive Trainer*innen), anderen WR, die nicht im Einsatz sind, oder Aktiven unterlassen.
j)XX   Die Aufgabe des Wertens/Bewertens wird unbeeinflusst von bisherigen Leistungen und Erfolgen der Aktiven durchgeführt. Nach Außen wird dies dadurch unterstützt, dass vor und während einer Turnierveranstaltung auf die Nutzung von Turnierprogramm sowie Start- und Ergebnislisten dieser oder früherer Veranstaltungen verzichtet wird - dies gilt sowohl in gedruckter wie in digitaler Form. Während des Wertungsrichtereinsatzes werden keine privaten Mobiltelefone, Smartphones, Kameras und/oder andere tragbare digitale Informationsgeräte jeglicher Art in der Nähe der Tanzfläche benutzt.


4Allgemeines Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit
WR und TF stehen unter besonderer Beobachtung von Aktiven, der Öffentlichkeit und anderen Funktionärinnen und Funktionären. Dies geschieht ungewollt und teilweise auch unbemerkt. Sie müssen sich daher insbesondere vor, während und nach einem Einsatz der besonderen Wahrnehmung ihres Verhaltens bewusst sein und entsprechend verhalten.

Dies bedeutet für WR und TF:

  WR DM WR OT TF DM TF OT  
a)XXXX Sie werden sich nicht in einer Weise in der Öffentlichkeit präsentieren, die fragwürdig oder unangemessen wirken und so das Image des DTV oder des Tanzsports allgemein in Misskredit bringen könnte.
b)XXXX Sie werden rechtzeitig am Veranstaltungsort eintreffen und ihre Anwesenheit unmittelbar nach dem Eintreffen dem Ausrichter mitteilen. Im Falle einer sich abzeichnenden Verspätung auf dem Weg zur Veranstaltung, werden sie umgehend Kontakt mit dem Ausrichter aufnehmen.
c)XXXX Während der Veranstaltung werden sie jederzeit mit dem Zeitplan der Veranstaltung vertraut sein und jeweils rechtzeitig zur Verfügung stehen, um ihr Amt planmäßig auszuführen.
d)XXXX Sie werden mit ihrem Einsatz nicht werben, ihn zelebrieren oder sich anderweitig im Vorfeld zu dem Einsatz darstellen. Sie sind sich jederzeit ihrer Pflichten und Aufgaben im Klaren und richten ihren Fokus ausschließlich hierauf. Sie sind Teil eines Teams, deßen Aufgabe es ist, allein funktionsbezogen zu arbeiten und sich nicht selber in den Mittelpunkt einer Turnierveranstaltung zu rücken.
e)XXXX Sie werden keine abfälligen, persönlichen Bemerkungen über Aktive, Trainer*innen, TF und andere Mitglieder des DTV äußern. Unabhängig davon ob sie am Wettbewerb teilnehmen oder nicht.

Zusätzlich gilt vor, während und am Tag nach der Turnierveranstaltung:
f)XXXX In sozialen Medien wird auf Meinungsäußerungen in Zusammenhang mit ihrem Einsatz verzichtet. Dies betrifft insbesondere:
- ihre Teilnahme und Funktion bei einer Veranstaltung
- die gezeigten Leistungen der am Turnier teilnehmenden Aktiven
- das eigene Verhalten und das Verhalten anderer Amtierender (dies schließt die eigenen Wertungen, sowie die Wertungen anderer WR ein)
- die Organisation, den Verlauf, die Leistung des Veranstalters und Ausrichters
g)XXXX Sie werden in diesem Zeitraum nicht an Meinungsäußerungen anderer Personen mitwirken, die in einem Bezug zur Veranstaltung stehen.
Auch stehen sie nicht für Fotos mit beteiligten Aktiven, anderen WR, TF oder anderen Personen zur Verfügung (sofern es sich nicht um offizielle Veranstaltungsfotos handelt), und werden ihrerseits keine Fotos von der Veranstaltung veröffentlichen.
Im Zweifelsfall sollen sie die Teilnahme an allen Aktivitäten ablehnen, die auf eine Beziehung oder Verbindung mit anderen WR, TF, Aktiven, Organisatoren oder Teilnehmenden hindeuten. (Dies gilt nicht für eventuelle offizielle Empfänge nach dem Turnier.)


5Schlußbestimmungen
Vorstehende Verhaltensregelungen stellen einige elementare ethisch-moralische Grundsätze des DTV dar. Wer gegen diese Verhaltensregelungen verstößt setzt sich nicht für die Bestrebungen des DTV ein, verhält sich unsportlich und schädigt damit das Ansehen des DTV. Die Meldung eines Verstoßes kann direkt an die Sportgerichtsbarkeit, die Ethik-Kommission oder an das Präsidium erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich vertraulich und auf Wunsch der meldenden Person auch anonymisiert.

änderungen des Kodex können nur durch Sportausschuss (SAS) und Länderrat des DTV gemäß TSO M.2.2 gemeinsam vorgenommen werden.

Beschlossen am 20. September 2020 durch den SAS und am 10. Oktober 2020 durch den Länderrat des DTV.