Alle Bestimmungen der TSO sind geschlechtsneutral gemeint, soweit sie sich nicht ersichtlich ausschließlich auf Damen oder Herren beziehen.
Der DTV tritt für die Bekämpfung des Dopings ein, sowie für Maßnahmen, die den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Substanzen und Methoden unterbinden. Das Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA Code) in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Ordnung und wird in seiner Umsetzung durch das DTV-Präsidium gewährleistet. Die DTV-Profitanzsportler nehmen am Dopingkontrollsystem der NADA und der WADA teil.
1. | DTV Aufgaben |
1.1 | Diese TSO regelt alle Belange des professionellen Tanzsports im DTV. |
1.2 | Der internationale Spitzenverband für Professional-Tanzsportler des DTV ist die WDSF-Professional-Division (PD). |
1.3 | Alle Profi Tänzer und Offizielle bei DTV Profi-Turnieren unterliegen den Bestimmungen dieser TSO und den allgemeinen Grundsätzen sportlicher Fairness. |
1.4 | Die TSO wird vom SAS des DTV beschlossen, überwacht und bei Bedarf geän-dert. Änderungen werden auf der DTV-homepage www.tanzsport.de veröffentlicht. |
2. | Teilnahme an Professional-Turnieren des DTV |
2.1 | Ein DTV-Profiturnierpaar besteht aus einem Mann und einer Frau. Wettbewerbe für gleichgeschlechtliche Paare werden vom Deutschen Verband für Equality Tanzsport durchgeführt. |
2.2 | DTV-Profi wird man durch eigene schriftliche Erklärung / E-Mail-PDF gegenüber der DTV-Geschäftsstelle. Ab dem Zeitpunkt der Erklärung fällt der Profitanzsportler unter den Gültigkeitsbereich der TSO für Profi-Turniere des DTV. |
2.3 | Deutsche Paare, die aktiv an DTV-Professional-Turnieren teilnehmen wollen, müssen Mitglied des DTV sein. Über Ausnahmen entscheidet das DTV Präsidium. |
2.4 | DTV Mitglieder, die ihre aktive Laufbahn beenden, müssen dies der DTV Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. |
2.5 | Für Schäden, welche aus der Leistungserbringung der am Turnier teilnehmenden Paare Personen hervorgehen, sind diese eigenverantwortlich. |
3. | Wettbewerbsarten |
3.1 | Einzelwettbewerbe |
3.1.1 | Standardtänze |
3.1.2 | Lateinamerikanische Tänze |
3.1.3 | 10 Tänze |
3.1.4 | Show Dance Standard |
3.1.5 | Show Dance Latein |
4. | Altersgruppe / Turniertänze und Tempi | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.1 | Altersgruppen Die Alterszuordnung ist identisch mit den Vorgaben von WDSF und DTV.
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4.2 | Ein Wechsel in die nächsthöhere Altersgruppe ist der DTV Geschäftsstelle vor dem ersten Start im betreffenden Wettkampfjahr anzuzeigen. Geschieht dies nicht, verbleibt das Paar in der Altersgruppe, in der es im letzten Wettkampfjahr getanzt hat. Dies gilt auch für die Teilnahme an WDSF-Turnieren und Meisterschaften. Die entsprechende Einstufung der WDSF bleibt von dieser Regelung unberührt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.3 | Startberechtigung bei nationalen Turnieren in Bezug auf die Altersgruppen:
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4.4 | Turniertänze und Tempi:
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5. | Turnierformation/Turnierarten/Turnierzulassung |
5.1 | Internationale Meisterschaften (WDSF-PD): Startberechtigung gemäß Regeln der WDSF-PD. Die Nominierung der Paare zu Europa- und Weltmeisterschaften erfolgt über das Ergebnis der Deutschen Meisterschaft und über die Rangliste Stand 30.11. eines jeden Jahres für das Folgejahr. Findet keine Deutsche Meisterschaft statt, entscheidet die bessere Platzierung in der Rangliste. Ausnahmen entscheidet der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
5.2 | Internationale offene Turniere (WDSF-PD): Startberechtigung gemäß Regeln der WDSF-PD |
5.3 | DTV Profi Ranglistenturnier DTV Profi Ranglistenturniere sind Altersgruppen unabhängig. Es werden fol-gende Ranglisten durchgeführt:
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5.4 | Deutsche Meisterschaften (DTV-Profi) Deutsche Meisterschaften der DTV Profis tragen generell den Titel: Deutsche Meisterschaft/en Standardtänze und/oder Lateinamerikanische Tänze / Show Dance Standard oder Latein der DTV Profis Ausrichter einer Deutschen Meisterschaft dürfen zur regionalen Vermarktung auch alternativ den Titel: Tanzturnier um die Deutsche Meisterschaft der Profis verwenden. |
5.4.1 | Turnierarten: Standard, Latein, 10-Tänze, Showdance Standard und Latein |
5.4.2 | Zulassung: Es sind alle DTV-Profi-Paare der angemeldeten Turnierart, deren Startmeldung fristgerecht erfolgt ist, zugelassen. Weiterhin sind Internationale Profipaare mit gültiger WDSF-PD Lizenz in der jeweiligen Turnierart zugelassen indem sie sich selbst fristgerecht anmelden oder durch den DTV Sportwart*in Abstimmung mit dem DTV PD Manager fristgerecht eingeladen wurden. |
5.4.3 | Austragungsmodalitäten: Deutsche Meisterschaften werden generell innerhalb eines DTV-Profi-Open Turnieres ausgetragen. Deutsche Meisterschaften werden generell Meisterschaft der Hauptgruppe (WDSF: Adult) ausgetragen, in welcher auch die entsprechenden Titel für die Master Class I und II vergeben werden. Eigene nationale Meisterschaften für die Master Class I / II können ausgetragen werden, wenn mindestens 3 Paare dieser Altersgruppe an der Meisterschaft teilnehmen. Über die Durchführung einer solchen Meisterschaft entscheidet das DTV Präsidium in Abstimmung mit dem DTV PD Manager nach Antrag. |
5.4.4 | Meistertitel: Welche Meistertitel vergeben werden können entscheidet das DTV Präsidium in Abstimmung mit dem DTV PD Manager anhand der gemeldeten Paare eines Wettkampfjahres pro Altersgruppe und Disziplin. |
5.5 | Nationale offene Turniere (DTV-Profis) Nationale offene Turniere der DTV PD tragen generell den Titel:
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5.5.1 | Turnierarten: Standard, Latein, 10-Tänze, Showdance Standard und Latein |
5.5.2 | Zulassung: Es sind alle DTV-Profi Paare der angemeldeten Turnierart zum Start zugelassen, deren Startmeldung fristgerecht erfolgt ist. Weiterhin sind internationale Profipaare mit gültiger WDSF-PD Lizenz in der jeweiligen Turnierart zugelassen, sofern sie sich selbst fristgerecht anmelden oder durch den DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager fristgerecht eingeladen wurden. |
5.6 | Nationale und internationale Einladungsturniere (DTV-Profis) Nationale oder internationale Einladungsturniere der DTV-Profis werden grund-sätzlich nach dem gleichen Austragungsmodus wie ein DTV-Profi Open Turnier ausgetragen. Die TSO der DTV-Profis kommt in vollem Umfang zur Geltung. Je-doch darf der Ausrichter Paare, Wertungsgericht und Turnierleitung selbst einla-den. Weitere Ausnahmegenehmigungen sind mit dem DTV Sportwart abzustim-men. |
5.7 | Nationale und internationale Mannschaftsturniere (DTV-Profis) Momentan ist keine TSO relevante Angabe möglich! |
5.8 | Show Dance-Turniere (DTV-Profis) Für Show Dance Turniere gelten die Regeln der WDSF. Der DTV Sportwart kann in Abstimmung mit dem DTV PD Manager Ausnahmen genehmigen. |
6. | Turnierdurchführung - Allgemeine Regeln |
6.1 | Vorstellung der Paare Während der Vorstellung werden die Namen und die Herkunft der Paare genannt. Bei nationalen Turnieren wird bei Deutschen Paaren der Club, unter dem das Paar gemeldet ist, bei internationalen Paaren die Nation des Paares genannt. Darüberhinausgehende Informationen zu den Paaren, wie z.B. Titel sind während der Vorstellung nicht zulässig. |
6.2 | Musik In Gruppentänzen muss die Musik nach jedem Tanz unterbrochen werden. Ein „fliegender Wechsel“ ist nur in Solotänzen zwischen den startenden Paaren zulässig. Turniere können mit Tonträgern, Computer, etc. oder Live-Musik durchgeführt werden. Vor Vertragsabschluss mit einer Live-Kapelle ist Rücksprache mit dem DTV Sportwart und dem DTV PD Manager zu halten. |
6.3 | Teilung der Veranstaltung / des Turniers Grundsätzlich kann eine Veranstaltung aus einer Tages-/Nebenveranstaltung und einer Abend-/Hauptveranstaltung bestehen. Jedoch müssen mindestens die Endrunden aller durchgeführten Turniere in der Abend-/Hauptveranstaltung durchgeführt werden. |
6.4 | Reihenfolge der Tänze Es gilt die Abfolge der entsprechenden Tänze der jeweiligen Disziplin, wie unter 4.4. Turniertänze und Tempi beschrieben, gefolgt von der Show als sechstem Tanz. Diese Reihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten. Solotänze werden analog der Reihenfolge der Turniertänze getanzt. |
7. | Turnierdurchführung |
7.1 | Reihenfolge der Tänze Die gesamte Turnierleitung wird für alle in Deutschland stattfindenden DTV-Profi und WDSF-PD Turniere und Meisterschaften, außer bei Einladungsturnieren, vom DTV Präsidium in Abstimmung mit dem DTV PD Manager eingesetzt. Der Ausrichter hat Vorschlagsrecht für den Moderator und die Protokollführer. |
7.2 | Die Turnierleitung besteht aus:
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7.3 | Funktionsträger in der Turnierleitung und Wertungsrichter aller DTV-Profi-Turniere, auch bei Einladungsturnieren, müssen DTV-Mitglieder sein. Ausgenommen davon sind das Protokoll und internationale Wertungsrichter mit gültiger WDSF-PD Lizenz. Über Ausnahmen entscheidet der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
7.4 | Die Wertungsrichter für alle nationalen Turniere und Deutschen Meisterschaften der DTV-Profis werden vom DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager nominiert und eingeladen. Ausnahmen sind nationale und internationale Einladungsturniere. |
7.5 | Die Anzahl der Wertungsrichter muss eine ungerade Zahl betragen. Alle nationalen Turniere der DTV-Profis sind mit mindestens 5 Wertungsrichtern, Deutsche Meisterschaften mit mindestens 7 Wertungsrichtern zu besetzen. Einladungsturniere dürfen mit 3 Wertungsrichtern durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager einer von der Vorgabe abweichenden Anzahl von Wertungsrichtern/innen für ein Turnier oder eine Meisterschaft zustimmen. |
7.6 | Die Funktionsträger der Turnierleitung für alle nationalen Turniere und Deutschen Meisterschaften der DTV-Profis werden vom DTV Präsidium in Abstimmung mit dem DTV PD Manager nominiert und eingeladen. Ausnahmen sind nationale und internationale Einladungsturniere. Bei in Deutschland stattfindenden WDSF-PD Turnieren werden der/die Turnierleiter sowie der Beisitzer vom DTV Präsidium in Abstimmung mit dem DTV PD Manager eingesetzt. |
7.7 | Bei allen Turnieren der DTV-Profis soll der DTV PD Manager oder ein Vertreter als DTV Repräsentant
anwesend sein. Dies gilt auch für Einladungsturniere und in Deutschland stattfindende WDSF-PD-Turniere. Bei allen DTV-Profi Turnieren mit Show Dance übernimmt der Turnierleiter gemeinsam mit dem Beisitzer die Kontrolle der Einhaltung der vereinfachten Show Dance Regeln der DTV-Profis. Auf Bedarf wird bei nationalen Show-Dance-Meisterschaften der DTV-Profis ein Invigilator (Kontrolleur der Showtänze) vom DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager eingesetzt. |
7.8 | Musik: Bei allen DTV-Profi Turnieren und Meisterschaften, ist ein fachkundiger DJ vom Ausrichter einzusetzen. |
8 | Turnierdurchführung - Rundenabwicklung |
8.1 | Die Startreihenfolge bei allen nationalen und internationalen Turnieren sowie Deutschen Meisterschaften der DTV-Profis werden durch den DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager oder nach Meldeeingang vergeben. |
8.2 | Die Pausen während eines Turniers dürfen folgende Zeiträume nicht unterschreiten:
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8.3 | Unterbrechung: Jede Runde muss grundsätzlich ohne Unterbrechung getanzt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für das Schachteln der Tänze beider Disziplinen Standard und Latein kann beim DTV Sportwart beantragt werden. |
8.3 | Vor- und Zwischenrunden: Es wird immer in den gleichen Gruppeneinteilungen getanzt, sofern nicht eine Gruppeneinteilung ausgelost wird. Die Gruppen müssen von der Anzahl der Paare möglichst gleichmäßig besetzt sein. |
8.5 | Bei mehr als 24 startenden Paaren: Vor einem Finale muss mindestens eine Vorrunde und ein Semifinale getanzt werden. Aus jeder Runde muss jeweils mindestens die Hälfte der Paare die nächste Runde erreichen. Über Ausnahmen entscheidet der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
8.6 | Semifinale: Ein Semifinale sollte, wenn möglich, mit mindestens zwölf Paaren getanzt werden. Bei Punktgleichheit wird die Anzahl der Paare für das Semifinale erhöht. Die Kreuzvorgabe muss mindestens 12 Kreuze betragen. |
8.6.1 | Gesamtstarter: weniger/gleich 12 Paare: Es wird eine reguläre Vorrunde getanzt, aus der sich mindestens 6 Paare zum Finale qualifizieren. Die Kreuzvorgabe muss 6 Kreuze betragen. |
8.6.2 | 8.6.2 Gesamtstarter: weniger/gleich 6 Paare: Es wird eine Präsentationsrunde mit folgenden Ablaufmöglichkeiten getanzt.
Alle Tänze werden max. 1,10 Min. gespielt. Paso Doble nur bis zum 1. Hö-hepunkt. |
8.7 | Finale: Das Finale besteht grundsätzlich aus sechs Paaren. Nach einer Vorrunde mit maximal 12 Paaren und Platzgleichheit bis zum 7. Platz kann ohne Zwischenrunde sofort eine Endrunde mit 7 Paaren durchgeführt werden. |
9 | Turnierdurchführung - Finale und Siegerehrung |
9.1 | Finale Das Finale wird grundsätzlich immer mit den 5 regulären Tänzen der jeweiligen Disziplin und dem Show Dance in der jeweiligen Disziplin ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Ausgenommen davon ist die Pause zwischen den 5 regulären Tänzen und dem Show Dance. |
9.2 | Durchführungsvarianten Finale
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9.3 | Auswertung Finale Bei Platzgleichheit nach dem 6. Wertungssatz in einem Finale, auch nach Anwendung der Skating Regel 10, erhält das Paar den besseren Platz, welches nach dem 5. Tanz den besseren Platz erreicht hat. |
9.4 | Siegerehrung: Die Siegerehrung soll grundsätzlich zeitnah nach dem letzten Finaltanz mit allen am Finale teilgenommenen Paaren durchgeführt. Hieran ist der anwesende DTV Repräsentant zu beteiligen. |
9.5 | Ehrentanz: Sofern vom Ausrichter gewünscht, ist das Siegerpaar verpflichtet, einen Ehrentanz nach Beendigung der Siegerehrung zu tanzen. |
10. | Turnierdurchführung - Schautänze |
10.1 | Ist ein Schautanzpaar gleichzeitig Turnierteilnehmer egal ob auf einem nationalen DTV-Profi oder einem in Deutschland stattfindendem WDSF-PD Turnier, so darf es seine Schau erst nach dem gesamten Turnierablauf (einschließlich Siegerehrung und Siegertanz) vortragen. Über Ausnahmen entscheidet der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
10.2 | Amateurpaare in den Disziplinen Standard, Latein und Show Dance Standard/Latein dürfen keine Show während des gesamten Turnierablauf (einschließlich Siegerehrung und Siegertanz) vortragen. Über Ausnahmen entscheidet der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
10.3 | Weitere Schautänze wie z.B. von Formationen dürfen innerhalb des Turnierablaufes gezeigt werden. Die Details sind mit der Turnieranmeldung dem DTV Sportwart mitzuteilen und bedürfen seiner Genehmigung, in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
11. | Turnier-Bewerbungen und Genehmigungen |
11.1 | Alle Mitglieder des DTV und Nichtmitglieder können sich um die Ausrichtung eines Turniers bewerben. |
11.2 | Bewerbungen sind schriftlich oder per E-mail an die DTV Geschäftsstelle zu richten. Dies gilt auch für WDSF-PD Turniere. Über die Vergabe entscheidet das DTV Präsidium. |
11.3 | Alle Turniere, auch WDSF-PD Turniere, sind genehmigungspflichtig. Voraussetzung für die Genehmigung von WDSF- und DTV-Profi Turnieren ist die Vorlage des ausgefüllten Vordrucks der Turnieranmeldung und der unterzeichnete Ausrichtervertrag. Mit der Turnieranmeldung werden alle Veranstaltungsmodalitäten vereinbart, die in der Finanzordnung des DTV und der TSO der DTV-Profis für die Durchführung des beantragten Turniers festgeschrieben sind. |
12. | Turnier-Anmeldung, Absage, Meldeschluss |
12.1 | Turnieranmeldung Jedes Turnierpaar hat sich zur Teilnahme an einem nationalen Turnier oder nationaler Meisterschaft gemäß Ausschreibung schriftlich oder per E-mail über die DTV Geschäftsstelle anzumelden. Die Turnieranmeldung muss von der Partnerin und dem Partner unterschrieben werden und ist ein verbindlicher Vertrag. Über die Akzeptanz von Nachmeldungen entscheiden DTV Sportwart, DTV PD Manager und Ausrichter gemeinsam. Für alle Turniere im In- und Ausland, zu denen sich das Turnierpaar eigenständig melden darf, benötigt das Turnierpaar eine Startgenehmigung durch den DTV Sportwart. Diese ist unter Angabe der relevanten Turnierdaten vor der Startmeldung für das jeweilige Turnier in einfacher Vorgehensweise über die DTV Geschäftsstelle zu beantragen. |
12.2 | Meldeschluss Für alle Turniere ist ein Meldeschluss 6 Wochen vor Turniertermin festgesetzt, um dem Turnierausrichter ausreichend Planungssicherheit garantieren zu können. |
12.3 | Turnierabsage Paare, die ihre Teilnahme an einem internationalen Turnier oder einer nationalen Meisterschaft nicht mindestens zwei Wochen vor dem Turnier schriftlich absagen, müssen eine Ausfallentschädigung von EUR 300,00 an den Ausrichter entrichten. Bei Nichtzahlung der Ausfallentschädigung kann das Paar gesperrt werden. Bei Ausfall durch Erkrankung muss umgehend ein ärztliches Attest beim DTV Sportwart vorgelegt werden und nur dann entfällt die Zahlung der Ausfallentschädigung |
12.4 | DTV Profi Paare, die in einen anderen Verband wechseln, müssen alle erhaltenen Zahlungen, die sie vom
DTV in den vorausgegangenen zwölf Monaten erhalten haben, an den DTV zurückerstatten. Mit der Annahme der Zahlungen akzeptiert
das Paar diese Regelung. Davon ausgenommen ist das sportliche Beenden der Tanzpartnerschaft bzw. der Rückzug vom aktiven Turniertanz für mindestens ein halbes Jahr. |
13. | Turnier-Ausrichter |
13.1 | Ausrichter können DTV-Mitglieder und auch Nichtmitglieder sein. |
13.2 | Zur öffentlichen Ankündigung und Durchführung einer DTV-Profi Veranstaltung berechtigt erst der schriftliche Vertrag mit dem DTV, der mit der fristgemäßen Zahlung der Turniergebühr Gültigkeit bekommt. |
13.3 | Die DTV-Geschäftsstelle erstellt dem Ausrichter über die Gebühren eine Rechnung. Die Gebühr ist sofort fällig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Finanzordnung des DTV |
13.4 | Der Ausrichter übernimmt die volle Zahlungsverpflichtung für Veranstaltung, die sich aus der, DTV Profi TSO, der Finanzordnung des DTV ergeben. Dies gilt auch für alle Forderungen Dritter zu dieser Veranstaltung. Der DTV trägt keine Haftung. |
13.5 | Der Ausrichter ist für die Bereitstellung der zur Durchführung des Turniers erforderlichen technischen Ausstattung, eines durch den DTV anerkannten Turnierprogrammes, Materialien und Unterlagen für das Turnierbüro, sowie Rücken-nummern usw. zuständig. Urkunden werden durch den DTV gestellt. |
13.6 | Der Ausrichter stellt einen funktionsfähigen Computer/Laptop zum Abspielen von Musik, ein CD Abspielgerät mit 2 Playern und ein entsprechendes Mischpult, welches mit der Musikanlage für den Veranstaltungssaal gekoppelt ist, im Sitzbereich der Turnierleitung und des Protokolls zu Verfügung. Daraus resultierend muss vor Turnierbeginn ein Sound Check mit dem Turnierleiter, dem DJ sowie einem technischen Verantwortlichen seitens des Ausrichters erfolgen. |
13.7 | Der Ausrichter stellt für die Siegerehrung mindestens für die Plätze 1 bis 3 des jeweiligen Turniers je einen Pokal zur Verfügung. |
13.8 | Der Ausrichter stellt einen Pressearbeitsplatz mit mindestens einem Tisch, 2 Stühlen und einem Internetanschluss per WLAN oder LAN im Bereich der Turnierleitung zur Verfügung. |
13.9 | Der Ausrichter ist für die medizinische Grundabsicherung seiner Veranstaltung und damit auch aller Teilnehmer und Funktionäre verantwortlich. |
13.10 | Am Turnier- oder der Meisterschaftstag dürfen einzelne teilnehmende Paare nicht durch Abbildungen hervorgehoben werden. Dies bezieht sich auf alle Printsachen am Turniertag. |
14 | Turnierveröffentlichung Der DTV veröffentlicht alle in Deutschland stattfindenden DTV Profi Turniere auf der DTV Homepage. |
15. | Aufgaben - Chairperson / Turnierleiter / Beisitzer / Invilgator |
15.1 | Aufgabenbereich Chairperson |
15.1.1 | Die Chairperson wird durch den DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager eingesetzt. Sie ist in allen Dingen der Turnierabwicklung weisungs- und entscheidungsbefugt. |
15.1.2 | Überwachung der Einhaltung der Regeln der DTV-Profis. |
15.1.3 | Benennung eines Ersatz-Wertungsrichters bei Nichtanwesenheit eines eingesetzten Wertungsrichters. |
15.1.4 | Überprüfung der vorgesehenen Musik und der technischen Übertragungsanlage. |
15.1.5 | Festlegung der Zahl der Vor- und Zwischenrunden sowie Anzahl der Paare für jede Runde und Gruppe. |
15.1.6 | Kreuzvorgabe zur jeweils nächsten Runde. |
15.1.7 | Entscheidung über die Teilnehmer der nächsten Runde anhand der vorliegenden Ergebnisse. |
15.1.8 | Überprüfung der Einhaltung der Kleiderordnung. |
15.2 | Aufgabenbereich Turnierleiter |
15.2.1 | Dem Turnierleiter obliegt die Moderation und die technische Durchführung des Turniers. Er ist verantwortlich für den sportlichen Ablauf und die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung. |
15.2.2 | Eine Trennung zwischen Turnierleiter und Moderator ist zulässig, wenn sie der Ausrichter in der Bewerbung beantragt hat und diese vom DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager genehmigt wurde. |
15.2.3 | Der Turnierleiter muss vor Beginn eines Turnieres überprüfen:
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15.2.4 | Vorstellung der Paare gemäß TSO Punkt 6.1. |
15.2.5 | Umgehende Rücksendung der TurnierUnterlagen an die DTV Geschäftsstelle innerhalb einer Woche
nach dem Turnier per Email.
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15.2.6 | Einhaltung der Ordnung für elektronische Bildmedien des DTV und Nennung der Sponsoren. |
15.2.7 | Sollte keine Chairperson eingesetzt sein, oder Ausfallen sind die Aufgaben der Chairperson vom Turnierleiter zu übernehmen. |
15.3 | Aufgabenbereich Beisitzer |
15.3.1 | Kontrolle der Runden- und Gruppenzuweisung. |
15.3.2 | Bekanntgabe des Zeitplans an die Turnierteilnehmer. |
15.3.3 | Kontrolle hinsichtlich Tempi und Länge der Musikstücke. |
15.3.4 | Kontrolle der Auswertung des Protokolls. |
15.3.5 | Kontrolle und Vorbereitung der Turnierunterlagen. |
15.3.6 | Ausgabe der Wertungszettel / Digis an die Wertungsrichter und Einweisung in das Wertungssystem. |
15.3.7 | Kontrolle der Wertungszettel, rechnerische Kontrolle, Unterschrift des Wertungsrichters, Wertung "Kreuz" für Vor- und Zwischenrunden, Platzziffer Endrunde. |
15.3.8 | Auswertung der Wertungszettel, Ermittlung der Rundenteilnehmer; Feststellung der Endrundenplatzierungen, Überwachung der Endrundenwertung. |
15.4 | Aufgabenbereich Invigilator Der Invigilator muss bei der Stellprobe und im Turnier die Einhaltung der Show Dance Regeln überprüfen und bei Nichteinhaltung das betreffende Paar disqualifizieren. |
16. | Wertungsgericht |
16.1 | Mindestanforderungen für die Lizenzerteilung: DTV Mitglieder mit DTV-S-Wertungsrichterlizenz Standard und Latein oder Finalteilnahme Deutsche Meisterschaften der Hauptgruppe S-Standard oder S-Latein oder bei nachweislicher Teilnahme an Turnieren der Professionals. |
16.2 | Die Vergabe von nationalen DTV Profi WR-Lizenzen obliegt dem DTV Präsidium nach Abstimmung mit dem PD Manager. In besonderen Fällen kann das DTV Präsidium nach Abstimmung mit dem DTV PD Manager einer Lizenzerteilung zustimmen, ohne die oben benannten Punkte in Betracht zu ziehen. |
16.3 | Bei DTV-Profi Turnieren dürfen auch ausländische Wertungsrichter/innen mit gültiger WDSF-PD oder WDSF-A Lizenz zum Einsatz kommen. |
16.4 | Wertungsrichter sind verpflichtet, sich über das Wertungssystem kundig zu machen. |
16.5 | Aktive Turniertänzer dürfen keine Profiturniere werten. |
16.6 | Wertungszettel und Korrekturen müssen vom Wertungsrichter unterschrieben sein. |
16.7 | Wertungsrichter dürfen Verwandte in auf- und absteigender Linie, Geschwister sowie Ehepartner und Lebenspartner nicht werten. |
16.8 | Bei einem geplanten Wertungsrichter-Einsatz, der gegen die TSO 16.7 verstößt, ist der Wertungsrichter verpflichtet, den DTV Sportwart zu informieren. Ein Verstoß gegen die TSO 16.7 zieht eine Sperre von Wertungsrichter und dem betreffenden Paar nach sich. |
16.9 | Wertungsrichter dürfen vor und während des Ablaufs eines Turniers nicht über die Leistungen der beteiligten Paare sprechen. Grundsätzlich gelten die Regeln des DTV Ethik Codes. |
17. | Wertungssystem |
17.1 | Das Ausrechnungssystem für DTV Profiturniere ist das Majoritäts- und Skating System. Ausgenommen davon sind die Show Dance Wertungen. Hier wird nach dem aktuellen Stand des Punkt-Wertungssystems der WDSF gewertet. Das Paar mit der höheren Punktzahl erhält die bessere Platzierung. Bei gleicher Punktzahl erhalten die betreffenden Paare dieselbe Platzierung. Tritt ein Finalpaar nicht zum Show Dance an, bekommt es in allen Komponenten die Punktzahl 0. |
17.2 | Bei Platzgleichheit im Finale nach 5 Tänzen plus Show-Dance bekommt das Paar die bessere Platzierung, welches über die 5 regulären Tänze das bessere Ergebnis erzielt hat. |
17.3 | Bei nationalen Meisterschaften, zählen nur die Wertungen, welche zur Ermittlung der jeweiligen Disziplin
benötigt werden. Dies sind:
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17.4 | Alle Runden inklusive Finale werden geschlossen gewertet. Der DTV Sportwart kann in Abstimmung mit dem DTV PD Manager im Einzelfall Ausnahmen für die Final-Wertung zulassen. |
17.5 | Die Final-Wertung für die 5 regulären Tänze erfolgt mit Platzziffern. Eine Mehrfachvergabe derselben Wertung ist nicht möglich. Die Finalwertung für den Show Dance erfolgt nach dem aktuellen Wertungssystem AJS 3.0 der WDSF. |
17.6 | Den Paaren ist nach dem Turnier Einsicht in die Ergebnislisten zu gewähren. |
17.7 | Bei DTV-Profiturnieren und bei in Deutschland stattfindenden WDSF-PD-Turnieren ist der Ausrichter verpflichtet, ein den aktuellen DTV-Regeln und den WDSF-Regeln entsprechendes Turnierprogramm einzusetzen. |
18. | Turnierfläche |
18.1 | DTV-Profiturniere müssen auf Parkett durchgeführt werden. Andere Bodenbeläge bedürfen der Genehmigung durch den DTV Sportwart in Abstimmung mit dem PD Manager. |
18.2 | Die Mindestgröße der Turnierfläche für DTV-Profiturniere & Meisterschaften, beträgt 18x10 Meter. Über Ausnahmen in Bezug auf eine kleinere Tanzfläche entscheidet der DTV Sportwart in Abstimmung mit dem DTV PD Manager. |
19. | Turniervergütungen |
19.1 | Für Turniergebühren gilt die jeweils aktuelle Fassung DTV-Finanzordnung. Mindestvergütungen und Mindest-Preisgelder werden in den Ausschreibungen genannt. |
19.2 | Sollen seitens eines Ausrichters für Funktionäre oder Turnierteilnehmer Zusatzleistungen abweichend den in der Ausschreibung genannten Beträgen bereitgestellt werden (z.B. zusätzliche Übernachtungen, zusätzliches Preisgeld, zusätzliche Fahrkosten etc.), ist dies der DTV Geschäftsstelle mit der Bewerbung um das Turnier anzuzeigen. |
19.3 | Die Auszahlung von Vergütungen und Preisgeldern hat ohne Aufforderung vor Turnierende in bar zu erfolgen. Bei Zustimmung durch den Zahlungsempfänger kann die Zahlung auch unbar (durch Banküberweisung, ect.) erfolgen. |
19.4 | Inländische Turnierteilnehmer / Funktionäre (Steuerinländer) sind für die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen aus der Teilnahme an DTV-Profiturnieren eigenverantwortlich. Bei ausländischen Turnierteilnehmern / Funktionären (Steuerausländern) trägt der Ausrichter die Verantwortung hinsichtlich USt §13b und ESt §50a. |
20. | Kleiderordnung |
20.1 | Bei allen Turnieren und Meisterschaften der DTV-Profis gilt für alle am Turniergeschehen teilnehmenden Paare die Kleiderordnung der WDSF. Für alle Offiziellen (Wertungsgericht, Turnierleitung, Protokoll und Co-Moderator) gilt folgende Kleiderordnung: Herren: schwarzer / mitternachtsblauer Anzug oder Smoking, Hemd, Fliege oder Krawatte. Damen: schwarzer / mitternachtsblauer Hosen-Anzug, Abendkleid, oder Kostüm. |
20.2 | Für alle WDSF-PD-Turniere, Cups und Meisterschaften gilt für alle Beteiligten (Paare und Offizielle) die Kleiderordnung der WDSF. |
21. | Werbung / TV Übertragungen / Bild & Filmrechte |
21.1 | Es gilt die Ordnung für elektronische Bildmedien und die Werbeordnung des DTV. Verhandlungen führt das zuständige Mitglied des DTV-Präsidiums. |
21.2 | Nutzungsrechte: Durch die Meldung / Turnierteilnahme treten alle am Turnier beteiligten Personen ihre Rechte am eigenen Bild, sowie weitergehende Urheberrechte und Leistungsrechte zur medialen Verbreitung zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den DTV ab. |
22. | Versicherungsschutz der DTV-Profis Auf allen Veranstaltungen sowie Turnieren und Meisterschaften der DTV-Profis besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch den DTV. |
23. | Anlagen zur TSO Die Mindestanforderungen für Show Dance Standard und Latein auf Turniere und Meisterschaften für Profis innerhalb des DTV. |
23.1 | Die WDSF-PD Show Dance Regeln Standard und Latein werden nicht als Anlage zu dieser TSO angefügt. Diese Regeln sind in der aktuellen Version auf der Website der WDSF ersichtlich. Alle am Turniergeschehen beteiligten Personen (Paare und Offizielle) müssen sich eigenständig über die Regeln auf der Website der WDSF sachkundig machen. |
23.2 | Die WDSF-PD Kleiderordnung wird nicht als Anlage zu dieser TSO geführt. Die Kleiderordnung ist in der aktuellen Version auf der Website der WDSF ersichtlich. Alle am Turniergeschehen beteiligten Personen (Paare und Offizielle) müssen sich eigenständig über die Regeln auf der Website der WDSF sachkundig machen. |
24. | Gültigkeit anderer Abschnitte der TSO für den DTV Profibetrieb |
24.1 | Die Abschnitte J-N der TSO gelten auch DTV Profis und DTV Profi Turniere inso-fern die Punkte nicht in Abschnitt O geregelt sind. |