Turnier und Sportordnung 2024

I. Regeln für Jazz- und Modern/Contemporary-Wettbewerbe

Teil I: Small Groups und Formationen


Die folgenden Regelungen gelten für Wettbewerbe Small Groups und Formationen des DTV und anderer vom DTV anerkannter Organisationen in der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary.

1. Namen


1.1Im Schriftverkehr, in Programmen und in den Turnierunterlagen muss jede Small Group oder Formation mit ihrem Vereinsnamen, dem Formationsnamen und dem Namen der Herkunftsstadt in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sein.
1.2Eigennamen von Personen dürfen keine Verwendung finden

2. Zusammensetzung


2.1Small Groups starten mit mindestens drei mit höchstens sieben Personen, Formationen starten mit mindestens sechs und mit höchstens 12 Personen.
2.2Einer Small Group zugehörig gelten:
bis zu sieben beim Turnier startende Tänzer/innen sowie zwei Ersatztänzer/innen und bis zu zwei Betreuer/innen (Trainer/in, Mannschaftskapitän/in, Physiotherapeut/ in), insgesamt jedoch nicht mehr als elf Personen.
Einer Formation zugehörig gelten:
bis zu 12 beim Turnier startende Tänzer/innen sowie vier Ersatztänzer/innen, bis zu vier Betreuer/innen (Trainer/in, Mannschaftskapitän/in, Physiotherapeut/in), insgesamt jedoch nicht mehr als 20 Personen

3. Startgruppen


3.1Kindergruppe
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wettkampfjahr beginnt, dürfen die Teilnehmer(innen) das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben.
3.2Jugendgruppe
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wettkampfjahr beginnt, dürfen die Teilnehmer(innen) das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben.
3.3Hauptgruppe
Ohne Altersbegrenzung
3.4Hauptgruppe II
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wettkampfjahr beginnt, müssen alle Teilnehmer(innen) das 30. Lebensjahr vollendet haben.

4. Startgruppenzugehörigkeit


4.1Der Wechsel einer Small Group/Formation von einer Startgruppe zur anderen kann nur im folgenden Wettkampfjahr stattfinden.
4.2Ein Gruppenwechsel kann nur von der Kinder- in die Jugend- oder Hauptgruppe, von der Jugend- nur in die Hauptgruppe, von der Haupt- nur in die Hauptgruppe II stattfinden.
4.3Die Formation wechselt nur die Gruppe, nicht die Liga.
4.4Small Groups und Formationen der Hauptgruppe II, die eine entsprechende Jahreslizenz besitzen, sind in der Hauptgruppe startberechtigt.

5. Startligen Formationen


5.1Kindergruppe
5.1.1Landesligen mit höchstens 15 Formationen
5.1.2Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereichs mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga noch mindestens 6 Formationen verbleiben.
 
5.2Jugendgruppe
5.2.1Landesligen mit höchstens 15 Formationen
5.2.2Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereichs mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga noch mindestens 6 Formationen verbleiben.
 
5.3Hauptgruppen
5.3.1Landesligen mit höchstens 15 Formationen
5.3.2Verbandsligen mit höchstens 15 Formationen
5.3.3Oberligen mit höchstens 12 Formationen
5.3.4Regionalligen mit höchstens 12 Formationen
5.3.52. Bundesligen mit höchstens 12 Formationen
5.3.61. Bundesliga mit höchstens 10 Formationen
 
5.4Hauptgruppe II
5.4.1Landesligen mit höchstens 15 Formationen.
5.4.2Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereiches mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga mindestens 6 Formationen verbleiben.

6. Startligenzugehörigkeit


6.1Jede Formation muss in der rangniedrigsten Liga des jeweiligen Ligabereichs beginnen.
6.2Bei Ausscheiden einer Formation oder einzelner Mitglieder einer Formation aus dem Verein verbleiben Titel, Platz und Punkte bei diesem Verein. Dieses gilt nicht für Platz und Punkte, wenn dieser Verein zugunsten des aufnehmenden Vereins schriftlich verzichtet. Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, muss die Formation wieder in einer rangniedrigeren Startliga des jeweiligen Ligabereichs beginnen.

7. Ligabereiche


7.1Die Ligabereiche sind in Verbands- und Landesligen auf Landesebene eingeteilt - Ausnahmen laut Bestimmungen des FAS JMC.
7.2Die Ligabereiche sind in Oberligen auf Bereichsebene eingeteilt.
7.3Regionalligen - laut Bestimmungen des SAS.
7.4Bundesliga - laut Bestimmungen des SAS.

8. Mannschafts-ID


8.1Für die Teilnahme an Wettbewerben muss jede Small Group/Formation eine für ihre Wettbewerbsart vorgeschriebene Mannschafts-ID und gültige Jahreslizenz besitzen.
8.2Eine Small Group/Formation darf nur mit den Tänzern/Tänzerinnen antreten, die zum Zeitpunkt des Turniers im ESV-Portal aufgestellt sind (bis Donnerstag, 23:59 Uhr). Das gilt auch für die benannten Ersatztänzer/innen.

9. Tanzausführungen


9.1Dauer der Choreographie
Small Groups: Gesamtdauer mindestens 2:30, höchstens drei Minuten. Beginn und Ende des Vortrags müssen eindeutig erkennbar sein und zusätzlich durch ein eindeutiges Zeichen angezeigt werden.
Formationen: Gesamtdauer mindestens drei, höchstens vier Minuten (in der Kindergruppe: mindestens 2:30, höchstens 3 Minuten). Beginn und Ende des Vortrags müssen eindeutig erkennbar sein und zusätzlich durch ein eindeutiges Zeichen angezeigt werden.
9.1.1Das Einnehmen der Anfangsposition auf der Tanzfläche hat ohne Musik zu erfolgen und darf max. 20 Sekunden dauern. Für das Verlassen der Tanzfläche gelten die gleichen Bestimmungen.
 
9.2Hebefiguren
Hebefiguren sind Figuren, bei denen eine Person mit Unterstützung einer anderen Person vom Boden abgehoben wird. Es dürfen in den Landes-/Verbands-/Ober- und Regionalligen nicht mehr als zwei Personen an der Ausführung beteiligt sein (Hebender und Gehobener / Pas de deux). In den Bundesligen dürfen mehrere Personen beteiligt sein. Das Werfen einer Person ist unzulässig.
In der Kindergruppe sind Hebungen untersagt. Auch die vollständige Gewichtsübertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig (passive Hebung)
9.3Akrobatik
Akrobatik sind Leistungen, die auf körperlicher Kraft und Gewandtheit beruhen.
9.3.1Akrobatik ist zulässig, wenn sie ohne Hilfe einer anderen Person durchgeführt wird.
 
9.4Die Ahndung von Verstößen erfolgt nach den Bestimmungen des SAS.

10. Musik


10.1Tonträger
Als Tonträger sind zugelassen: CDs. Der Ausrichter kann weitere Abspielmöglichkeiten zur Verfügung stellen und muss dies im Vorfeld geeignet bekannt geben.

11. Turnierformen


11.1Internationale Meisterschaften Formationen
11.1.1 Startligen Bundesliga der Haupt- und Jugendgruppe
11.1.2 Turnierrang I. Ordnung
11.1.3 Startberechtigung laut Bestimmung IDO
11.1.4 Zulassung gemäß Beschluss DTV-Präsidium
 
11.2Deutsche und Regionalmeisterschaften Formationen/Deutschlandpokale/Deutschland-Cups
11.2.1 Startligen Bundesligen der Hauptgruppe laut Bestimmung SAS,
Jugend- und Kindergruppe laut Bestimmung SAS
11.2.2 Turnierrang I. Ordnung
11.2.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
11.2.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
 
11.3Ligaturniere Formationen
11.3.1 Startligen Landes-, Verbands-, Ober-, Regional- und Bundesliga
11.3.2 Turnierrang I. Ordnung
11.3.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
 
11.4Einladungsturniere Formationen
11.4.1 Startligen laut Turnieranmeldung
11.4.2 Turnierrang II. Ordnung
11.4.3 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
11.4.4 Zulassung laut Einladung
 
11.5Offene Turniere Small Groups
11.5.1 Startgruppe laut Turnieranmeldung
11.5.2 Turnierrang I. Ordnung
11.5.3 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
 
11.6Regionalmeisterschaften Small Groups
11.6.1 Startgruppe laut Bestimmung SAS
11.6.2 Turnierrang I. Ordnung
11.6.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
11.6.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
 
11.7Deutsche Meisterschaften Small Groups
11.7.1 Startgruppe laut Bestimmung SAS
11.7.2 Turnierrang I. Ordnung
11.7.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
11.7.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
 
11.8Internationale Meisterschaften Small Groups
11.8.1 Startgruppe laut Bestimmung SAS
11.8.2 Turnierrang I. Ordnung
11.8.4 Startberechtigung laut Bestimmung IDO
11.8.5 Zulassung gemäß Beschluss DTV-Präsidium

12. Kombinierte Turniere


12.1In begründeten Fällen können verschiedene Startgruppen eines Ligabereiches in der Landes- und Verbandsliga kombiniert durchgeführt werden. Die Ermittlung der Plätze und Platzziffern erfolgt jedoch getrennt nach Startgruppen.
12.2Es kann die Kindergruppe mit der Jugendgruppe oder die Jugendgruppe mit der Hauptgruppe kombiniert werden.
12.3Die kombination von Startgruppen wird vor Beginn des Wettkampfjahres festgesetzt. Die Genehmigung erteilt der DTV Sportwart nach Befürwortung durch den FAS JMC.

13. Zulassungsvoraussetzungen


13.1Startbereite Formationen sind bis zum 30. September für das kommende Wettkampfjahr der DTV-Geschäftsstelle und den jeweiligen Beauftragten über das ESV-Portal zu melden.
13.2Jede Formation darf nur in der im ESV-Portal ausgewiesenen Startliga starten.
13.3Unmittelbar nach Ende der eigenen Stellprobe sind der Turnierleitung jeweils in einfacher Ausfertigung auszuhändigen:
- der Ausdruck der aktuellen Mannschafts-ID aus dem ESV-Portal,
- der Ausdruck der ID-Karten der Tänzer/innen (An-hang zur Mannschafts-ID),
- die Mannschaftsaufstellung.
13.3.1Mannschafts-ID
Der Ausdruck der aktuellen Mannschafts-ID aus dem ESV-Portal enthält die Angaben zur Jahreslizenz der Small Group / Formation (Name der Small Group/Formation, Name des Vereins, Startgruppe, Ligabereich und Startliga sowie Name und Geburtsdatum aller Tänzer/innen) und eine Kopie der ID-Karten der gemeldeten Tänzer/Tänzerinnen in der Anlage. Die gültige Mannschafts-ID für das Wettkampfjahr wird über das ESV-Portal generiert. Die Mannschafts-ID soll vor jedem Turnier neu aus dem ESV-Portal generiert werden. Auf den ausgedruckten elektronisch erstellten Mannschafts-ID dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es ist ggf. eine neue Version aus dem ESV-Portal zu generieren.
13.3.2Mannschaftsaufstellung
Die Mannschaftsaufstellung enthält Ligazugehörigkeit, Vereinszugehörigkeit, den Namen der Small Group/Formation, die Namen aller Tänzer/innen, ggf. Ersatztänzer/innen und des/der Mannschaftskapitän/in. Aus der Mannschaftsaufstellung muss die Startaufstellung und die ggf. benannten Ersatztänzer/innen eindeutig ersichtlich sein.
 
13.4Ersatztänzer/innen können während des laufenden Turniers nur vor Beginn jeder Runde eingesetzt werden. Sie müssen vor dem Auswechseln namentlich der Turnierleitung bekanntgegeben werden. Der Einsatz ist in die Mannschaftsaufstellung einzutragen und in das ESV-Portal zu übertragen.
13.5Aktive müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Aktive dürfen nur für den LTV und den Verein starten, der in der Startliste eingetragen ist.
13.6Aktive dürfen innerhalb der Wettbewerbsarten Small Groups und Formationen Jazz und Modern/Contemporary nicht für verschiedene Vereine starten.
13.7Ein Small Group-/Formationsmitglied darf nur in der Small Group/Formation antreten, auf deren Small Group-/Formationsstartkarte es aufgeführt ist. Es darf nur in jeweils einer Small Group/Formation starten. Ein Wechsel im laufenden Wettkampfjahr ist nach dem ersten getanzten Turnier nur in eine Formation des eigenen Vereins in einer höheren Startliga möglich.

14. Turnierflächen


14.1Formationen
14.1.1Für Deutsche Meisterschaften und Bundesliga mindestens 200 m2, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12 m sein darf.
14.1.2Für alle anderen Ligen mindestens 180 m2, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12 m sein darf.
 
14.2Small Groups
Für alle Turniere mindestens 120 m2, wobei keine Seitenlänge kürzer als 10 m sein darf.
14.3Die längere der Flächenseiten muss die Tanzrichtung sein.

15. Proben bei Formationswettbewerben


15.1Angemessene Möglichkeiten für Proben der Small Groups/Formationen müssen vor den Wettbewerben vorhanden sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des DTV-Sportwarts und sind einzig bei Small Groups-Turnierformen möglich.
15.2Für jede Small Group/Formation muss die gleiche Zeitdauer für Proben mit Musik - Small Groups: mindestens fünf Minuten; Formationen: mindestens zehn Minuten - auf der Turnierfläche zur Verfügung stehen.
15.3Jede Small Group/Formation ist verpflichtet, die für sie vorgesehene Probe wahrzunehmen. Dabei ist die gesamte Choreographie mindestens einmal mit Musik zur Überprüfung der Regelgerechtigkeit zu zeigen.
15.4Im Turnier darf nur die eine Musik verwendet und die eine Choreographie getanzt werden, die in der dazugehörigen Probe abgenommen wurde.
15.5Wertungsrichter/innen, die das betreffende Turnier werten, sind zu den Stellproben keinesfalls zugelassen.

16. Turnierabwicklung


16.1.1Deutsche Meisterschaften, Regionalmeisterschaften und Ligaturniere werden gemäß den Bestimmungen des SAS durchgeführt.
16.1.2Turniere werden mit einer Vor- und einer Endrunde, bei Bedarf mit (einer) Zwischenrunde(n), durchgeführt.
16.1.3Einladungsturniere laut Turnieranmeldung
16.1.4Für Sonderfälle beschließt der SAS vor Beginn eines Wettkampfjahres Durchführungsbestimmungen.

17. Rundenabwicklung


17.1Rundenablauf
Jede Vor-, Zwischen-, End- und Stichrunde muss jeweils ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Bei Ligaturnieren tanzen die ausgeschiedenen Formationen die Plätze in einer Platzierungsrunde aus. Wird eine Zwischenrunde ermittelt, entfallen die Platzierungsrunden. Scheidet nur eine Formation aus, entfällt die Platzierungsrunde.
17.2Startreihenfolge
Formationen: In allen Runden muss die Startfolge unter Aufsicht des Beisitzers ausgelost werden.
Small Groups: Vor dem Turnier ist die Reihenfolge der Startliste auszulosen. Diese Startliste gibt mit der niedrigsten Nummer und dann weiter aufsteigend die Startreihenfolge für die erste Runde an. Für eine gegebenenfalls weitere Runde wird beginnend mit der höchsten Startnummer und dann abnehmend die Startreihenfolge der verbliebenen Starter vorgegeben. Bei weiteren Runden wird fortfolgend verfahren.
17.3Auswahl für die Zwischen- und Endrunde
An jeder Zwischen- und Endrunde dürfen nicht weniger als die Hälfte aller Small Groups / Formationen der vorherigen Runde teilnehmen, an der Endrunde jedoch nicht weniger als drei und nicht mehr als sieben Small Groups / Formationen.
17.4 Haben nach einer Vorrunde- oder Zwischenrunde bis zu sieben Small Groups / Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen erhalten, so ist mit diesen Small Groups/Formationen die Endrunde durchzuführen. Ausgeschiedene Formationen der Vorrunde tanzen ihre Plätze in einer Platzierungsrunde aus, wenn keine Zwischenrunde getanzt wird; ausgeschiedene Formationen der Vor- und Zwischenrunde sowie ausgeschiedene Small Groups erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Vor- oder Zwischenrunde.
17.5Haben nach einer Vor- oder Zwischenrunde mehr als sieben Small Groups / Formationen die Majorität der Plus- oder Kreuzzeichen, so ist mit diesen Formationen eine (weitere) Zwischenrunde durchzuführen. Die ausgeschiedenen Small Groups / Formationen erhalten ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der zuletzt getanzten Runde.
17.6Wird eine Zwischenrunde durchgeführt, erhalten die ausgeschiedenen Small Groups / Formationen der Zwischenrunde ihren jeweiligen Platz gemäß der Summe ihrer Plus- oder Kreuzzeichen aus der Zwischenrunde.
17.7Rundenabwicklung bei Deutschen Meisterschaften und Regionalmeisterschaften
Die Deutsche Meisterschaft und Regionalmeisterschaften werden mit Vorrunde, ggf. Zwischenrunde(n) und Endrunde durchgeführt.
17.8Stichrunden
Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren.
17.9Sind in einem Turnier bis zu sieben Small Groups / Formationen am Start, so wird eine Vor- und Endrunde mit allen teilnehmenden Small Groups / Formationen getanzt.

18. Start


18.1Der Start einer Small Groups / Formation ist erfolgt, wenn sie die Tanzfläche betritt.
18.2Während des Starts dürfen sich von einer Small Group / Formation auf der Tanzfläche nur die startenden Tänzer/innen befinden. An der Tanzfläche nur eine sitzende Person, Trainer oder Betreuer.
18.3Über die gesamte Zeit des Starts einer Small Group / Formation muss deren Startnummer an der Tanzfläche und für die Wertungsrichter gut sichtbar angezeigt werden.

19. Wertungssystem


19.1Vor- und Zwischenrunde
Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen.
19.2End-, Platzierungs- und Stichrunde
Offene Platzwertung
19.3Auswahl in der Vorrunde
Der Wertungsrichter muss
- die Hälfte aller Small Groups bzw.
- zwei Drittel aller Formationen
für die nächste Runde ermitteln.
19.4Auswahl für die Endrunde in einer Zwischenrunde
19.4.1Small Groups: Der Wertungsrichter muss genau die Hälfte, maximal sechs Starter für die nächste Runde ermitteln.
19.4.2Formationen: Der Wertungsrichter muss zwei Drittel, maximal sechs Formationen ermitteln.

20. Wertungsdurchführung


20.1Die Wertungsrichter können bei Formationsturnieren ihren Standort selbst bestimmen. Dieser muss jedoch gegenüber der Tanzfläche erhöht und vor der Frontseite der Small Groups / Formationen gelegen sein.

21. Ergebnisermittlung


21.1Auswahlwertung
Die für eine Small Groups/Formation abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert.
21.2Platzwertung - Majoritätssystem
Der Platz wird durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden.
21.3Relegation und Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft
Das Ergebnis der Relegation zwischen 1. und 2. Bundesliga oder der Qualifikation zu einer Deutschen Meisterschaft ergibt sich aus den Qualifizierungen für die jeweilige Runde. Kann hieraus kein eindeutiges Relegations- oder Qualifikationsergebnis ermittelt werden, tanzen die in der jeweiligen Runde ausgeschiedenen Formationen die Relegation oder Qualifikation in einer Platzierungsrunde aus. Als eindeutiges Ergebnis gilt nicht die Platzermittlung nach Kreuzen. Das Platzergebnis der Deutschen Meisterschaft bleibt von der Platzierungsrunde unberührt, das Ergebnis einer Regionalmeisterschaft wird durch das Ergebnis der Platzierungsrunde geändert. Diese Platzierungsrunde wird gemäß TSO I 19.2 durchgeführt.

22. Platzziffern


22.1Bei Ligaturnieren werden Platzziffern vergeben.
22.2Jede Formation erhält den ertanzten Platz als Platzziffer. Bei geteilten Plätzen erhalten die platzgleichen Formationen die gleiche Platzziffer, die aus dem Mittelwert der Addition dieser Plätze errechnet wird.
22.3Nicht angetretene Formationen erhalten die schlechteste Platzziffer des Ligaturniers mit dem Zuschlag von 3 Platzziffern.
22.4Wird von einer Formation der Start vorzeitig abgebrochen, so wird an diese der letzte Platz der Runde vergeben, in welcher der Start abgebrochen wurde.
22.5Wird eine Formation wegen Verstoßes gegen die TSO-Bestimmungen oder Wertungsrichtlinien bei einem Turnier disqualifiziert, so erhält sie den letzten Platz.

23. Ranglisten


23.1Formationen
23.1.1 Die Ranglisten der Ligen für den Auf- und Abstieg ergeben sich aus der Summe der bei drei bis sechs Ligaturnieren vergebenen Platzziffern.
23.1.2Bei Platzgleichheit in der Rangliste entscheidet für einen Aufstieg bzw. Ligaerhalt die absolute Mehrheit der in der laufenden Liga erreichten Plätze in den einzelnen Ligaturnieren (Majoritätssystem). Haben zwei oder mehrere Formationen die gleiche absolute Mehrheit, kommt das Skatingsystem zur Anwendung.
 

24. Aufstieg


24.1Landes- in Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS. Die aufsteigenden Formationen der Landesligen erhalten, solange nicht in jedem LTV jeder Verbandsliga eine Landesliga zugeordnet ist, die Möglichkeit am Qualifikationsturnier zur Oberliga des jeweiligen Bereiches teilzunehmen.
24.2Verbands- in Oberligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.
24.3Ober- in Regionalligen laut Bestimmungen des SAS.
24.4Regionalligen in 2. Bundesligen laut Bestimmungen des SAS.
24.52. Bundesligen in 1. Bundesliga laut Bestimmungen des SAS.

25. Abstieg


25.1Verbands- in Landesligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.
25.2Ober- in Verbandsligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.
25.3Regional- in Oberligen laut Bestimmung des SAS.
25.42. Bundesligen in die Regionalligen laut Bestimmung des SAS.
25.51. Bundesliga in die 2. Bundesligen laut Bestimmung des SAS.
25.6Eine Formation, die zu zwei Ligaturnieren des laufenden Wettkampfjahres nicht antritt, steigt in die Landesliga ab.

26. Abstiegsbefreiung


26.1Eine Abstiegsbefreiung ist nicht möglich.

27. Rückversetzung


27.1Auf Antrag einer Formation kann der DTV-Sportwart diese nach Befürwortung durch den zuständigen Beauftragten in eine rangniedrigere Startliga zurückversetzen.

28. Turnierkleidung


28.1Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen.
28.2Requisiten sind nicht erlaubt.
28.3Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen nicht erlaubt.
28.4Während des gesamten Vortrages müssen die Intimzonen der Tänzerinnen und Tänzer bedeckt sein. Dazu gehören die Bereiche zwischen Hüft- und Höschenlinie (siehe Anhang 1.2). Die ausschließliche Verwendung von Hautfarben oder transparenten Stoffen in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
28.5In den Kinder- und Jugendgruppen muss die Turnierkleidung dem Alter der Tänzerinnen und Tänzer angepasst sein. Der Oberkörper muss in diesen Altersgruppen bedeckt sein.
28.6Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Ziffern I 28.1 - 28.5 hat der Turnierleiter das Recht, Formationen/Small Groups zu disqualifizieren.

29. Bildaufzeichnungen


29.1Filmkameras und Videogeräte sind nur während der eigenen Proben zugelassen. Alle startenden Formationen dürfen jeweils ihre eigenen Turnierdurchgänge mit einer Kamera aufzeichnen. Den Standort für diese Kamera bestimmt der jeweilige Veranstalter bzw. Ausrichter. Der Ausrichter ist berechtigt, eine Aufzeichnung des gesamten Turniers vorzunehmen, sofern die Rechte dazu nicht nur den Verband anderweitig vergeben wurden.


Teil II: Einzelwettbewerbe Solo und Duo


Die folgenden Regelungen gelten für Tänzer, die an den Wettbewerbsarten Solo und Duo des DTV und anderer vom DTV anerkannten Organisationen in der Turnierart Jazz und Modern/Contemporary teilnehmen.

51. Startgruppen


51.1Kindergruppe
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wettkampfjahr beginnt, dürfen die Teilnehmer(innen) das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben.
51.2Jugendgruppe
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wettkampfjahr beginnt, dürfen die Teilnehmer(innen) das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben.
51.3Hauptgruppe
Ohne Altersbegrenzung
51.4Hauptgruppe II
Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das Wettkampfjahr beginnt, müssen alle Teilnehmer(innen) das 30. Lebensjahr vollendet haben.
51.5Erreicht ein Tänzer (eines Duos) der Kinder- und Jugendgruppen in seiner Startgruppe das Höchstalter, muss zu Beginn des folgenden Wettkampfjahres ein Wechsel in die nächstältere Startgruppe erfolgen
51.6Wird in der Hauptgruppe das Mindestalter der Hauptgruppe II erreicht, kann ein Wechsel in diese bis zum 15. Januar des Wettkampfjahres beantragt werden und erfolgen.
51.7Ein Rückwechsel in eine jüngere Startgruppe ist nur von der Hauptgruppe II in die Hauptgruppe möglich und kann jeweils nur bis zum 15. Januar eines Wettkampfjahres beantragt werden und erfolgen.

52. Startklassen und Startklassenzugehörigkeit


52.1StartgruppeStartklasse
KinderA
Junioren IA
Junioren IIA
JugendA
HauptgruppeA
Hauptgruppe II A
52.2Jeder Tänzer/jedes Duo beginnt in der A-Klasse.
52.3Die Startklassenzugehörigkeit bei einem Duo, wenn mindestens einer der Duo-Partner bereits in dieser Wettbewerbsart getanzt hat, richtet sich nach der höchsten Duo-Startklasse eines der Tänzer.
52.4Bei einem Wechsel der Startgruppe verbleibt das Duo/der Solist in der bisherigen Startklasse.
52.5In der Wettbewerbsart Solo kann es nach Geschlecht getrennte Turniere geben. Diese sind dann entsprechend auszuschreiben. Eine Kombination (bei getrennter Ergebnisermittlung) ist möglich.

53. Tanzausführungen


53.1Dauer der Choreographie
Gesamtdauer mindestens 1:45, höchstens 2:15 Minuten.
53.2Das Einnehmen der Anfangsposition auf der Tanzfläche hat ohne Musik zu erfolgen und darf max. 10 Sekunden dauern. Für das Verlassen der Tanzfläche gelten die gleichen Bestimmungen.
53.3Hebefiguren
In der Kindergruppe sind Hebungen untersagt. Hebefiguren sind Figuren, bei denen eine Person mit Unterstützung einer anderen Person vom Boden abgehoben wird. Auch die vollständige Gewichtsübertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig (passive Hebung).
Das Werfen einer Person ist unzulässig.
53.4Akrobatik
Akrobatik sind Leistungen, die auf körperlicher Kraft und Gewandtheit beruhen. Akrobatik ist zulässig, wenn sie ohne Hilfe einer anderen Person durchgeführt wird.
53.5Die Ahndung von Verstößen erfolgt nach den Bestimmungen des SAS

54. Turnierformen


54.1Internationale Meisterschaften
54.1.1 Startklassen: laut Bestimmung SAS
54.1.2 Turnierrang I. Ordnung
54.1.3 Startberechtigung laut Bestimmung IDO
54.1.4 Zulassung gemäß Beschluss DTV-Präsidium
 
54.2Deutsche Meisterschaften
54.2.1 Startklassen: laut Bestimmung SAS
54.2.2 Turnierrang I. Ordnung
54.2.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
54.2.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
 
54.3Qualifikationsturniere
54.3.1 Startklassen: laut Bestimmung SAS
54.3.2 Turnierrang I. Ordnung
54.3.3 Startberechtigung laut Bestimmung SAS
54.3.4 Zulassung laut Bestimmung SAS
 
54.4Einladungsturniere
54.4.1 Startklassen: laut Turnieranmeldung
54.4.2 Turnierrang II. Ordnung
54.4.3 Startberechtigung laut Turnieranmeldung
54.4.4 Zulassung laut Einladung
 
54.5Offene Turniere
54.5.1 Startklassen: laut Turnieranmeldung und Veröffentlichung in der Turnierdatenbank auf der DTV Website
54.5.2 Turnierrang I. Ordnung
54.5.3 Startberechtigung Für alle Soli/Duos der angemeldeten Startklassen im Bereich des DTV.
54.4.4 Offene Turniere können nur durchgeführt werden, wenn bei allen Startgruppen mindestens drei Solisten/Duos am Start sind.

55. Solo


55.1Jahreslizenz
55.1.1Für die Teilnahme an Wettbewerben muss jede/r Solist/in eine für die Wettbewerbsart gültige Jahreslizenz besitzen.
 
55.2Zulassungsvoraussetzungen für Solo
55.2.1Der Tänzer/die Tänzerin darf nur in der Startgruppe und -klasse starten, die im ESV-Portal hinterlegt ist.
55.2.2Vor Turnierbeginn muss der Solist/die Solistin seine ID-Karte bei der Turnierleitung abgeben.
55.2.3Tänzer müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Tänzer dürfen nur für den Verein und den LTV starten, der im ESV-Portal hinterlegt ist. Sie dürfen innerhalb der Wettbewerbsarten Solo und Duo nicht für verschiedene Vereine starten.
55.2.4Bei Wechsel der Vereinsmitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von vier Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag des Antrags auf Umschreibung der Vereinszuordnung im ESV-Portal. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe.
55.2.5Die Startruhe entfällt:
- Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV.
- Für Deutsche Meisterschaften und deren Vorentscheidungen bei Beschluss durch das DTV-Präsidium. In diesem Fall startet das Solo für den LTV, dessen Einzelmitglied es durch seine Vereinszugehörigkeit vor dem Vereinswechsel war oder noch ist.
- Für alle Turniere bei Verzicht des bisherigen Vereins.
- Bei Wechsel in einen anderen LTV zusätzlich nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart.

56. Duo


56.1Jahreslizenz
56.1.1Für die Teilnahme an Wettbewerben muss jede/r Duo-Partner/in eine für die Wettbewerbsart gültige Jahreslizenz besitzen.
 
56.2Zulassungsvoraussetzungen für Duo
56.2.1Die Duo-Partnerschaft muss im ESV-Portal eingetragen sein.
56.2.2Das Duo darf nur in der Startgruppe und -klasse starten, die im ESV-Portal hinterlegt ist.
56.2.3Vor Turnierbeginn muss das Duo die ID-Karten beider Tänzer bei der Turnierleitung abgeben.
56.2.4Mehrfache Duobindung zur gleichen Zeit ist unzulässig.
56.2.5Duos müssen Mitglied in dem Verein sein, für den sie starten. Sie dürfen nur für den Verein und den LTV starten, der im ESV-Portal hinterlegt ist. Sie dürfen bei Starts innerhalb der Wettbewerbsarten Solo und Duo nicht für verschiedene Vereine starten.
56.2.6Bei Wechsel der Vereinsmitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss beginnt mit dem Tag der schriftlichen Erklärung eine Startruhe von vier Monaten. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit dem Tag des Antrags auf Umschreibung der Vereinszuordnung im ESV-Portal. Der Stichtag ergibt sich aus dem Poststempel oder einer Empfangsbescheinigung bei Übergabe.
56.2.7Die Startruhe entfällt:
- Bei Ausscheiden des bisherigen Vereins aus dem DTV.
- Für Deutsche Meisterschaften und deren Vorentscheidungen bei Beschluss durch das DTV-Präsidium. In diesem Fall startet das Duo für den LTV, dessen Einzelmitglied es durch seine Vereinszugehörigkeit vor dem Vereinswechsel war oder noch ist.
- Für alle Turniere bei Verzicht des bisherigen Vereins.
- Bei Wechsel in einen anderen LTV zusätzlich nur mit Zustimmung durch den DTV-Sportwart.

57. Turnierabwicklung


57.1Kombinierte Startgruppen
57.1.1In begründeten Fällen können auf Antrag Turniere verschiedener Startgruppen in derselben Startklasse zu kombinierten Turnieren zusammengefasst werden. Die Ermittlung der Plätze und Aufstiegspunkte erfolgt jedoch getrennt nach Startgruppen. Die Zustimmung erteilt der DTV-Sportwart.
57.2Kombinierte Startklassen
57.2.1In begründeten Fällen können auf Antrag Turniere mit kombinierten Startklassen durchgeführt werden. Die Ermittlung der Plätze und Aufstiegspunkte erfolgt jedoch getrennt nach Startklassen. Die Zustimmung erteilt der DTV-Sportwart.

58. Turnierflächen


58.1Für alle Turnierformen mindestens 80 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 8 m sein darf.
58.2Die längere der Flächenseiten muss die Tanzrichtung sein.

59. Start


59.1Der Start ist erfolgt, wenn der/die Tänzer die Tanzfläche betritt/betreten.
59.2Während des Starts dürfen sich auf der Tanzfläche nur der/die startende(n) Tänzer befinden. Coaching am Flächenrand ist nicht zulässig.
59.3Über die gesamte Zeit des Starts eines Solo/Duos muss dessen Startnummer an der Tanzfläche und für die Wertungsrichter gut sichtbar angezeigt werden.

60. Rundenabwicklung


60.1Turniere sind in der Regel mit einer Endrunde und gegebenenfalls mit einer Vorrunde und nicht mehr als zwei Zwischenrunden durchzuführen.
60.2Für Sonderfälle beschließt der SAS gegebenenfalls Durchführungsbestimmungen.
60.3Jede Vor-, Zwischen-, End- und Stichrunde muss jeweils ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
60.4Startreihenfolge
60.4.1Vor dem Turnier ist die Reihenfolge der Startliste auszulosen. Diese Startliste gibt mit der niedrigsten Nummer und dann weiter aufsteigend die Startreihenfolge für die erste Runde an. Für eine gegebenenfalls weitere Runde wird beginnend mit der höchsten Startnummer und dann abnehmend die Startreihenfolge der verbliebenen Starter vorgegeben. Bei weiteren Runden wird fortfolgend verfahren.
 
60.5Auswahl für Zwischen- und Endrunden
60.5.1An jeder Zwischenrunde und der Endrunde muss mindestens die Hälfte aller Starter der vorherigen Runde teilnehmen, an der Endrunde nur dann nicht, wenn eine zweite Zwischenrunde durchgeführt worden ist. Ausnahmen regelt I 60.5.2. Ausnahmen für die Teilnahme an der Endrunde bei Platzgleichheit bis zum 7. Platz sowie bis zum 8. Platz und weiteren Plätzen regelt I 60.5.3. Alle Turniere sind je nach Anzahl der Starter, wenn möglich, mit der Rundeneinteilung 48-24-12-6 oder 36-24-12-6 durchzuführen. Bei kleineren Startfeldern sind zusätzlich die Teiler 18-12-6, 15-10-6 und 13/14-9-6 erlaubt.
60.5.2Ergibt sich nach der Ermittlung der qualifizierten Starter für die nächste Runde eine Platzgleichheit auf dem nächsten Teiler, sind alle platzgleichen Starter für die nächste Runde qualifiziert. In der nächsten Runde ist mit dem ursprünglichen Teiler fortzufahren auch wenn weniger als die Hälfte der Starter die nächste Runde erreichen. Die Kreuzvorgabe erfolgt analog.
60.5.3Eine Endrunde ist mit sechs Startern durchzuführen, sofern mindestens sechs Starter am Start sind.
  • Sind weniger als sechs Starter am Start, ist die Endrunde mit allen Startern durchzuführen.
  • Sofern nach mindestens einer Zwischenrunde Platzgleichheit bis zum 7. Platz vorliegt, muss die Endrunde mit 7 Startern durchgeführt werden.
  • Nach einer Vorrunde mit maximal 12 Startern und Platzgleichheit bis zum 7.Platz kann ohne Zwischenrunde sofort eine Endrunde mit 7 Startern durchgeführt werden.
  • Bei Platzgleichheit bis zum 8. Platz oder weiteren Plätzen muss die Endrunde mit der maximal möglichen Zahl, jedoch nicht mehr als 6 Startern durchgeführt werden.
  • Die Regelungen von I 60.5.1. über die Teilnahme mindestens der Hälfte aller Starter der vorherigen Runde sind einzuhalten außer bei Platzgleichheit in der Runde vorher nach I 60.5.2.
60.6Stichrunden
60.6.1Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren.

61. Wertungssystem


61.1Auswahl in der Vor- oder einer Zwischenrunde
Der Wertungsrichter muss die Anzahl der Solisten/Duos ermitteln, die die nächste Runde erreichen sollen.
61.2.1Vor- und Zwischenrunden
Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen. Tritt ein Solist/Duo nicht an oder bricht den Start vorzeitig ab, erhält der Solist/das Duo kein Kreuz oder Plus.
61.2.2End- und Stichrunden
Der Wertungsrichter platziert die Solisten/Duos nach deren Leistung im Verhältnis zur Gesamtleistung aller Endrundenstarter. Jeder Solist/jedes Duo, der/das nicht antritt oder den Vortrag vorzeitig abbricht, erhält die schlechteste Wertung.
 
61.3Auf Antrag kann der DTV-Sportwart Ausnahmen zulassen.
61.4Ergebnisermittlung
61.4.1Vor- und Zwischenrunden - Auswahlwertung
Die für einen Solisten/ein Duo abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert.
61.4.2Endrunde - Platzwertung - Majoritätssystem
Die Plätze werden durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden.

62. Auf- und Abstiegsregelungen


Zur Zeit gibt es keine Auf- oder Abstiegsregelung.

63. Turnierkleidung


63.1Die Kleidung muss die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen.
63.2Requisiten sind nicht erlaubt.
63.3Während eines Starts ist das Ablegen von Bekleidungsteilen nicht erlaubt.
63.4Während des gesamten Vortrages müssen die Intimzonen der Tänzerinnen und Tänzer bedeckt sein. Dazu gehören die Bereiche zwischen Hüft- und Höschen-linie (siehe Anhang 1.2). Die Verwendung von Hautfarben oder transparenten Stoffen in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
63.5In den Kinder- und Jugendgruppen muss die Turnierkleidung dem Alter der Tänzerinnen und Tänzer angepasst sein. Der Oberkörper muss in diesen Altersgruppen bedeckt sein.
63.6Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Ziffern 63.1 bis 63.5 hat der Turnierleiter das Recht, Solisten und Duos zu disqualifizieren.

64. Bildaufzeichnungen


64.1Alle startenden Soli/Duos dürfen jeweils ihre eigenen Turnierdurchgänge mit einer Kamera aufzeichnen. Den Standort für diese Kamera bestimmt der jeweilige Veranstalter bzw. Ausrichter. Der Ausrichter ist berechtigt, eine Aufzeichnung des gesamten Turniers vorzunehmen, sofern die Rechte dazu nicht durch den Verband anderweitig vergeben wurden.

65. Ergänzende Bestimmungen


65.1Auslandsstarts
65.1.1Starter dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen und Startklassen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den zuständigen Beauftragten der DTV-Sportwart.
65.1.2Auslandsstarts sind anmelde- und zustimmungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
Anmeldungen müssen durch den Verein über den zuständigen Beauftragten spätestens 21 Tage vor dem Start über das ESV-Portal erfolgen.
65.1.3Auslandsstarts kann nur zugestimmt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgt ist.
 
65.2Lizenzen für Aktive und Lizenznutzung
65.2.1Turnierleiter- und/oder Wertungsrichterlizenzen für Aktive müssen für den Verein ausgestellt sein, für den sie starten. Sofern ein Aktiver in den Wettbewerbsarten Solo und/oder Duo sowie Small Groups und/oder Formationen für unterschiedliche Vereine startet, müssen die Lizenzen auf den Verein ausgestellt werden, der auf der Startkarte Solo angegeben ist.