Turnier und Sportordnung 2025

1. Turnierkleidung

Tanzsport Deutschland engagiert sich im Kinder- und Jugendschutz sowie im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt im Sport. Tanzsport Deutschland hat seine Position unter anderem in seinen Veröffentlichungen zum Thema Jugendschutz und Selbstbestimmung dargelegt. In diesem Kontext sind auch die nachstehenden Regeln zur Turnierkleidung zu sehen und sind bei jedem Wettbewerb neu zu bewerten.
1.0.1In allen Startklassen ist die Kleidung der niedrigeren Klassen erlaubt. Bei kombinierten Turnieren besteht Wahlfreiheit der Aktiven, welche der jeweiligen Kleiderordnungen der kombinierten Startklassen/-gruppen gültig ist.
1.0.2Kleidungswechsel
Für einen Kleidungswechsel während eines laufenden Turnieres benötigt ein Paar die Abnahme durch den/die Beisitzer/in / die Chairperson.
1.0.3Werbung
Die Werbung auf der Turnierkleidung ist in Anhang 9 Nr. 2 geregelt.
1.0.4Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Anhang 1 - ausgenommen Verstöße im Bereich der Werbung - hat der/die Turnierleiter/in das Recht, Paare zu disqualifizieren. Verstöße im Bereich der Werbung werden laut Anhang 9 Nr. 4.1.3 geahndet.

Anhang 1.1       DTV-Kleiderordnung für E-, D- und C-Klassen (ausgenommen „Unter 8“-und Kinder I/II C-Klasse)

Anhang 1.2       WDSF-Kleiderordnung für „Unter 8“ C-Klasse und Kinder I/II C-Klasse und B/A/S-Klassen aller Altersgruppen (inkl. der Ausnahmen von Anhang 1.2.1 für DTV-Turniere)