1.1 | In allen Startklassen ist die Kleidung der niedrigeren Klassen erlaubt. Bei kombinierten Turnieren besteht Wahlfreiheit der Aktiven, welche der jeweiligen Kleiderordnungen der kombinierten Startklassen/-gruppen gültig ist. |
1.2 | Kleidungswechsel Für einen Kleidungswechsel während eines laufenden Turnieres benötigt ein Paar die Abnahme durch den/die Beisitzer/in / die Chairperson. |
1.3 | Werbung Die Werbung auf der Turnierkleidung ist in Anhang 9 Nr. 2 geregelt. |
1.4 | Verstöße Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Anhang 1 - ausgenommen Verstöße im Bereich der Werbung - hat der/die Turnierleiter/in das Recht, Paare zu disqualifizieren. Verstöße im Bereich der Werbung werden laut Anhang 9 Nr. 4.1.3 geahndet. |