Turnier und Sportordnung 2024

1. Turnierkleidung

1.1In allen Startklassen ist die Kleidung der niedrigeren Klassen erlaubt. Bei kombinierten Turnieren besteht Wahlfreiheit der Aktiven, welche der jeweiligen Kleiderordnungen der kombinierten Startklassen/-gruppen gültig ist.
1.2Kleidungswechsel
Für einen Kleidungswechsel während eines laufenden Turnieres benötigt ein Paar die Abnahme durch den/die Beisitzer/in / die Chairperson.
1.3Werbung
Die Werbung auf der Turnierkleidung ist in Anhang 9 Nr. 2 geregelt.
1.4Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Anhang 1 - ausgenommen Verstöße im Bereich der Werbung - hat der/die Turnierleiter/in das Recht, Paare zu disqualifizieren. Verstöße im Bereich der Werbung werden laut Anhang 9 Nr. 4.1.3 geahndet.

Anhang 1.1       DTV-Kleiderordnung für E-, D- und C-Klassen (ausgenommen „Unter 8“-und Kinder I/II C-Klasse)

Anhang 1.2       WDSF-Kleiderordnung für „Unter 8“ C-Klasse und Kinder I/II C-Klasse und B/A/S-Klassen aller Altersgruppen (inkl. der Ausnahmen von Anhang 1.2.1 für DTV-Turniere)