Turnier und Sportordnung 2024

3. Bestimmungen für das Deutsche Tanzturnierabzeichen

1. Allgemeines


1.1Für erfolgreiche Starts bei Tanzturnieren in Einzelwettbewerben der D- bis Sonderklassen und in Formationswettbewerben, jedoch nicht in Mannschaftswettbewerben, verleiht der DTV auf Antrag des Vereins das Deutsche Tanzturnierabzeichen in Bronze, Silber und Gold.
1.2In Einzelwettbewerben wird das Deutsche Tanzturnierabzeichen dem Sportler verliehen, in Formationswettbewerben dem Verein, dem die Formation angehört (die Sportler erhalten die Nadel mit dem Zusatz F).
1.3In Formationswettbewerben wird das Deutsche Formationsturnierabzeichen (FTA) an Sportler verliehen.

2. Verleihungsbedingungen

2.1DTA für Einzelwettbewerbe Erwachsene (Haupt- und Seniorengruppen)
2.1.1Bronze:10 erste bis dritte Plätze in Einzelwettbewerben
2.1.2Silber:25 erste bis dritte Plätze in Einzelwettbewerben
2.1.3Gold:50 erste Plätze in der Sonderklasse in Einzelwettbewerben oder Sieger bei Deutschen Meisterschaften der S-Klassen sowie Platz 1-3 bei WM oder EM
2.1.4Gold mit Brilliant: 150 erste Plätze in der Sonderklasse
 
2.2DTA Jugend für Einzelwettbewerbe Kinder und Jugendliche (Kinder I und II, Junioren I und II, Jugend)
2.2.1Bronze:10 erste bis dritte Plätze in Einzelwettbewerben
2.2.2Silber:25 erste bis dritte Plätze in Einzelwettbewerben oder Sieger bei Deutschen Meisterschaften der Junioren II
2.2.3Gold:50 erste Plätze in der Jugend A-Klasse oder Sieger bei Deutschen Jugendmeisterschaften sowie Platz 1-3 bei der WM oder EM Jugend oder Junioren II
2.2.4Bei Jugendturnieren errungene Plazierungen zählen beim DTA für Erwachsene nicht mehr mit.
 
2.3Alle Platzierungen - auch ohne Aufstiegs-Qualifizierung - werden für das entsprechende DTA gezählt. (LR/SAS II/2016)
2.4DTA für Formationswettbewerbe
2.4.1Bronze:Sieger bei Deutschen Formationsmeisterschaften
2.4.2Silber:Vizemeister bei Welt- und Europameisterschaften
2.4.3Gold:Sieger bei Welt- und Europameisterschaften
2.5FTA für Formationswettbewerbe
2.5.1Gold:100 Teilnahmen an Formationswettbewerben
2.5.2Die Teilnahmen werden Disziplin- und Altersgruppenübergreifend gezählt.

3. Sonstiges

3.1Über Änderungen der Bestimmungen beschließt das Präsidium DTV auf Vorschlag der Sportkommission.
3.2Weitere Ehrungen - auch für Sportler und sportliche Erfolge - regelt die Verleihungsordnung des DTV.