1.1 | In allen Startklassen ist die Kleidung der niedrigeren Klassen erlaubt. Bei kombinierten Turnieren besteht Wahlfreiheit der Aktiven, welche der jeweiligen Kleiderordnungen der kombinierten Startklassen/-gruppen gültig ist. |
1.2 | Kleidungswechsel Für einen Kleidungswechsel während eines laufenden Turnieres benötigt ein Paar die Abnahme durch den/die Turnierleiter/in / die Chairperson. |
1.3 | Werbung Die Werbung auf der Turnierkleidung ist in Anhang 9 Nr. 2 geregelt. |
1.4 | Verstöße Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze von Sitte und Anstand sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen gemäß Anhang 1 - ausgenommen Verstöße im Bereich der Werbung - hat der/die Turnierleiter/in das Recht, Paare zu disqualifizieren. Verstöße im Bereich der Werbung werden laut Anhang 9 Nr. 4.1.3 geahndet. |
1.4 | Jugendschutz Tanzsport Deutschland engagiert sich im Kinder- und Jugendschutz sowie im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt im Sport. Tanzsport Deutschland hat seine Position unter anderem in seinen Veröffentlichungen zum Thema Jugendschutz und Selbstbestimmung dargelegt. In diesem Kontext sind auch die nachstehenden Regeln zur Turnierkleidung zu sehen und sind bei jedem Wettbewerb neu zu bewerten. |